Mo­bi­li­tät zu Lehr­zwe­cken von ein­ge­la­de­nem Un­ter­neh­mens­per­so­nal (STA2)

Erasmus+ Leitaktion KA131 - Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027

Ein Blockseminar durch einen Vertreter durch ein europäisches Forschungsinstituts? Ein Team Teaching mit einer Kollegin aus einem spanischen Unternehmen durchführen? Einen Vertreter einer französischen NGO zur Lehre an die Universität Paderborn einladen?

Erasmus+ macht all dies möglich und fördert Kurzzeit-Aufenthalte für Gastdozenturen. Gastdozent*innen tragen durch Ihren Aufenthalt zur Stärkung der europäischen Dimension bei und ergänzen das Lehrangebot. Daher haben Sie die Möglichkeit, Unternehmenspersonal aus Erasmus+ Programmländern zur Lehre nach Paderborn einzuladen.

Rah­men­be­din­gun­gen

  • Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen: Bei der Einladung von Unternehmenspersonal (STA2): Personal (einschließlich Doktorandinnen und Doktoranden), das auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation oder bei öffentlichen bzw. privaten Organisationen (ohne Erasmus+-Charta für die Hochschulbildung) beschäftigt ist und eingeladen wurde, an der UPB zu lehren (aus einem Erasmus+ Programmland)
  • Dauer der Lehre: 2 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise), davon max. 6 geförderte Tage
  • kein Mindestlehrdeputat/ keine Mindestdauer

Fi­nan­­zi­el­le För­­de­rung

  • Vergabeprinzip erfolgt nach "first come, first served"
  • Die Erasmus+ Fördermittel sind begrenzt. Allgemein gilt eine Bewerbungsfrist von mind. 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn. Für eine bessere Planbarkeit der Erasmus+ Mittel bitten wir jedoch um eine frühzeitige Beantragung.
  • Vollfinanzierung (Tagespauschalen) für bis zu 6 Aufenthaltstage (Lehrtage an der UPB) und
    • 0-2 Reisetage bei Anreise/Abreise mit Flug, Schiff, Auto
    • 0-6 Reisetage bei Anreise/Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (grünes Reisen): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto und sonstige nachhaltige Verkehrsmittel. Beispiel: Wenn die Heimateinrichtung so weit enfernt ist, dass die Gastdozent*innen mit dem Bus 2 Tage unterwegs sind, können für Hin- und Rückreise 4 zusätzliche Reisetage beantragt werden.
  • Gastdozent*innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Gastdozent*innen, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen, können für die tatsächlich anfallenden Kosten einen Realkostenantrag stellen.

Projekt 2023/24: gültig für Reisen zwischen 01.07.2024 - 31.05.2025

Ta­­­ge­s­­­pau­scha­le und Län­­­der­­­grup­­­pen

Die Tagespauschale orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Ziellands.

Gültige Tagessätze für das Erasmus+ Projekt 2023:

Gruppe Fördersätze Länder
1 180 Euro pro Tag Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, zusätzlich: Vereinigts Königreich
2 160 Euro pro Tag Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern
3 140 Euro pro Tag Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn

 

Die Höhe der Reisekostenpauschale richtet sich nach der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Diese Distanz wird europaweit einheitlich mit diesem Berechnungsinstrument ermittelt.

Grünes Reisen:

Wenn für mindestens 50% der Reise "nachhaltige" Verkehrsmittel genutzt werden, wird bei entsprechender Entfernung eine erhöhte Reisekostenpauschale gezahlt. Als "nachhaltige" Verkehrsmittel gelten (Stand 11/2021): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß. Allein im Auto zu fahren fällt nicht darunter.

Erstattet werden:

Distanz Wie viel? Wie viel für grünes Reisen?
0 km - 99 km 23 EUR -
100 km – 499 km 180 EUR 210 EUR
500 km – 1.999 km 275 EUR 320 EUR
2.000 km – 2.999 km 360 EUR

410 EUR

Zur Förderung des grünen Reisens gibt es einen Interrail-Pass speziell für Erasmus+ Teilnehmer*innen. Hier finden Sie weiter Informationen dazu.

An­trag und Ab­lauf

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Antragsstellung und zum administrativen Ablauf.

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Re­a­l­­kos­te­n­an­trä­­ge

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Realkostenanträgen (Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Hochschulpersonal, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen).

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Eras­mus+ au­­ße­r­halb von Eu­r­o­pa (ICM)

Erasmus+ mit Partnerländern außerhalb von Europa bzw. International Credit Mobility (ICM)

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Video: Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+

Eras­mus+ Mo­bi­li­tät zu Lehr­zwe­cken (STA)

Mo­­bi­­li­tät des UPB-Hochschulpersonals zu Lehr­zwe­­cken (STA) in ein anderes Eras­mus+ Land

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Eva Walczak

International Office

Raum I4.210
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Sprechstunden

Mittwochs, 13-14 Uhr über Zoom
(Sie werden in Reihenfolge aus dem virtuellen Warteraum geholt.)

Am 25.12.2024 und 01.01.2025 entfällt die Sprechstunde.

Eras­mus+ an der UPB

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.