Mo­­bi­­li­tät zu Lehr­zwe­­cken (STA) in­­­ner­halb des Eras­mus+ Rau­­mes

Erasmus+ Leitaktion KA131 - Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027

Ein Blockseminar an der Istanbul University geben? Ein Team Teaching mit einer Kollegin aus Madrid durchführen? Einen Vertreter einer französischen NGO zur Lehre an die Universität Paderborn einladen?

Erasmus+ macht all dies möglich und fördert Kurzzeit-Aufenthalte für Gastdozenturen. Als Gastdozent*in tragen Sie durch Ihren Aufenthalt zur Stärkung der europäischen Dimension der Gasthochschule bei, ergänzen deren Lehrangebot und tauschen mit den Kollegen*innen aus Erasmus+ Programmländern Erfahrungen im Bereich Lehre und Forschung aus (STA1). Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Unternehmenspersonal aus Erasmus+ Programmländern zur Lehre nach Paderborn einzuladen (STA2).

Link zum Partnerportal für Dozentenmobilität

Rah­men­be­din­gun­gen

  • Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen:
    Lehrende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der UPB, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit der UPB stehen. Ein Lehrauftrag oder Honorar-Vertrag ist nicht ausreichend.
  • ein gültiger Erasmus+ Kooperationsvertrag für STA mit einer Partnerhochschule
  • Dauer der Lehre: 2 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise), davon max. 6 geförderte Tage
  • Umfang der Lehre: mind. 8 h Unterricht in einer Woche (7 Tage) oder einem kürzeren Zeitraum. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus: mind. 1,6 h pro Tag

Fi­nan­zi­el­le För­de­rung

  • Vergabeprinzip erfolgt nach "first come, first served"
  • Die Erasmus+ Fördermittel sind begrenzt. Allgemein gilt eine Bewerbungsfrist von mind. 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn. Für eine bessere Planbarkeit der Erasmus+ Mittel bitten wir jedoch um eine frühzeitige Beantragung.
  • Vollfinanzierung (Tagespauschalen) für bis zu 6 Aufenthaltstage (Lehrtage an der Gasteinrichtung) und
    • 0-2 Reisetage bei Anreise/Abreise mit Flug, Schiff, Auto
    • 0-6 Reisetage bei Anreise/Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (grünes Reisen): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto und sonstige nachhaltige Verkehrsmittel. Beispiel: Wenn die Gasteinrichtung so weit enfernt ist, dass Sie mit dem Bus 2 Tage unterwegs sind, können für Hin- und Rückreise 4 zusätzliche Reisetage beantragt werden.
  • Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Hochschulpersonal, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen, können für die tatsächlich anfallenden Kosten einen Realkostenantrag stellen.
     

Projekt 2023/24: gültig für Reisen zwischen 01.07.2024 - 31.05.2025

Ta­­ge­s­­pau­scha­le und Län­­der­­grup­­pen

Die Tagespauschale orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Ziellands.

Gültige Tagessätze für das Erasmus+ Projekt 2023:

Gruppe Fördersätze Länder
1 180 Euro pro Tag Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, zusätzlich: Vereinigts Königreich
2 160 Euro pro Tag Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern
3 140 Euro pro Tag Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn

Die Höhe der Reisekostenpauschale richtet sich nach der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Diese Distanz wird europaweit einheitlich mit diesem Berechnungsinstrument ermittelt.

Grünes Reisen:

Wenn für mindestens 50% der Reise "nachhaltige" Verkehrsmittel genutzt werden, wird bei entsprechender Entfernung eine erhöhte Reisekostenpauschale gezahlt. Als "nachhaltige" Verkehrsmittel gelten (Stand 11/2021): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß. Allein im Auto zu fahren fällt nicht darunter.

Erstattet werden:

Distanz Wie viel? Wie viel für grünes Reisen?
10 km - 99 km 23 EUR -
100 km – 499 km 180 EUR 210 EUR
500 km – 1.999 km 275 EUR 320 EUR
2.000 km – 2.999 km 360 EUR

410 EUR

Zur Förderung des grünen Reisens gibt es einen Interrail-Pass speziell für Erasmus+ Teilnehmer*innen. Hier finden Sie weiter Informationen dazu.

An­trag und Ab­lauf

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Antragsstellung und zum administrativen Ablauf.

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Re­al­kos­te­n­an­trä­ge

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Realkostenanträgen (Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Hochschulpersonal, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen).

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Eras­mus+ au­ßer­halb von Eu­r­o­pa (ICM)

Erasmus+ mit Partnerländern außerhalb von Europa bzw. International Credit Mobility (ICM)

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Video: Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+

Eras­mus+ Mo­bi­li­tät zu Lehr­zwe­cken: Un­ter­neh­mens­per­so­nal ein­la­den (STA2)

Sie haben die Möglichkeit Unternehmenspersonal aus dem europäischen Ausland einzuladen und durch Erasmus+ zu finanzieren.

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Kon­takt

Eva Walczak

International Office

Raum I4.210
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Sprechstunden

Mittwochs, 13-14 Uhr über Zoom

(Sie werden in Reihenfolge aus dem virtuellen Warteraum geholt.)

Eras­mus+ an der UPB

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.