In­­ter­na­ti­o­nal Cre­­dit Mo­­bi­­li­­ty (ICM)/ Mo­­bi­­li­tät mit Par­t­­ner­län­­dern

Erasmus+ KA171

Mit dem Erasmus+ Programm der Europäischen Union "Mobilität mit Partnerländern" (Erasmus+ International Credit Mobility oder ICM) ist eine finanzielle Förderung durch Erasmus+ auch für die Mobilität zu Lehrzwecken (STA, für Lehrende) sowie zu Weiterbildungszwecken (STT, für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) an ausgewählten außereuropäischen Partneruniversitäten möglich (Outgoing). Lehrende und Mitarbeiter*innen dieser ausgewählten Partneruniversitäten können ebenfalls gefördert werden, insofern vertraglich vereinbart (Incoming). 

Die Universität Paderborn kooperiert im Rahmen dieses Programmes mit den Partnerländern Algerien, Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Israel, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Marokko, Togo und Tunesien und folgenden Partneruniversitäten:

Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner

Algerien:

  1. Djillali Liabes University of Sidi Bel Abbes (Chemie)

Argentinien:

  1. Universidad Nacional de las Artes (Romanistik)
  2. Universidad de Buenos Aires (Romanistik)

Bosnien und Herzegowina:

  1. Universität Sarajevo (Wiwi/Recht, Theologie)
  2. Universität Mostar (Anglistik/Amerikanistik)

Israel:

  1. Bar-Ilan University, Ramat Gan (Philosophie)

Kamerun:

  1. Université de Yaoundé I (Germanistik)

Kenia:

  1. Kenyatta University (Germanistik)

Kolumbien:

  1. Universidad de Caldas (Romanistik)

Marokko:

  1. Université Sidi Mohamed Ben Abdellah, Fes (Germanistik)
  2. Université Mohammed V, Rabat (Germanistik)

Togo:

  1. Université de Lomé (Germanistik)
  2. Université de Kara  (Germanistik)

Tunesien:

  1. Université de Carthage, Tunis (Germanistik)
  2. Université de la Manouba, nahe Tunis (Germanistik und Romanistik)
  3. Université de Gabes (Germanistik)
  4. Université de Monastir (Germanistik)

Rah­men­be­din­gun­gen

Mobilität zu Lehrzwecken (STA):

  • Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen: Lehrende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der UPB, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit der UPB stehen. Ein Lehrauftrag oder Honorar-Vertrag ist nicht ausreichend.
  • ein gültiger Erasmus+ Kooperationsvertrag mit einer Partnerhochschule
  • Dauer der Lehre: 5 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise)
  • Umfang der Lehre: mind. 8 h Unterricht in einer Woche (7 Tage) oder einem kürzeren Zeitraum. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus: mind. 1,6 h pro Tag

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT):

  • Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen: Personen, die in einem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit der UPB stehen. Ein Lehrauftrag oder Honorar-Vertrag ist nicht ausreichend.
  • Mögliche Dauer der Fort- und Weiterbildung: 5 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise)
  • Umfang der Fort- und Weiterbildung: mind. 20 h Unterricht in einer Woche (7 Tage) oder einem kürzeren Zeitraum.

Fi­nan­zi­el­le För­der­de­rung

  • Die Erasmus+ Fördermittel sind begrenzt. Allgemein gilt eine Bewerbungsfrist von mind. 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn. Für eine bessere Planbarkeit der Erasmus+ Mittel bitten wir jedoch um eine frühzeitige Beantragung.
  • Finanzierung der Aufenthaltstage an der Gasteinrichtung (mittels Tagespauschalen), Reisekostenpauschale (gemäß Entfernung zur Gasteinrichtung) und zusätzliche Reisetage für die An- und Abreisetage (0-6 Tage, je nach Bedarf und Verkehrsmittel).
  • unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Realkostenantrag gestellt werden

Ta­ges­pau­scha­le und Rei­se­kos­ten

Entsendeland

Zielland

Betrag bis einschließlich 14. Fördertag
des Aufenthalts

Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts

Deutschland

Partnerland

180 Euro pro Tag

126 Euro pro Tag

Partnerland

Deutschland

160 Euro pro Tag

112 Euro pro Tag

 

Dauer der Lehre bzw. Fort- und Weiterbildung: 5 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise)

Die Reisekostenpauschale wird in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.

Um das Programm und seine Auswirkungen auf die Umwelt möglichst klimaschonend zu gestalten, sollen Mobilitäten mit einer Strecke von weniger als 500 km grundsätzlich mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden.

Distanz Wie viel? Wie viel für grünes Reisen?
10 und 99 KM 23 EUR -
100 und 499 KM 180 EUR 210 EUR
500 und 1999 KM 275 EUR 320 EUR
2000 und 2999 KM 360 EUR 410 EUR
3000 und 3999 KM 530 EUR 610 EUR
4000 und 7999 KM 820 EUR -
8000 KM oder mehr 1500 EUR -

Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln für die Reise längere Zeit benötigen, können im Rahmen der individuellen Unterstützung bis zu sechs zusätzliche Reisetage  zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung erhalten

  • Förderung von bis zu 2 Tagen bei nicht-umweltfreundlichen Verkehrsmitteln
  • Förderung von bis zu 6 Tagen bei umweltfreundlichen Verkehrsmitteln

An­trag und Ab­lauf

Hier finden Sie weitere Informationen zur Antragsstellung und zum administrativen Ablauf.

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Re­al­kos­te­n­an­trag

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Realkostenanträgen (Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Hochschulpersonal, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen).

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Kon­takt

Eva Walczak

International Office

Raum I4.210
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Sprechstunden

Mittwochs, 13-14 Uhr über Zoom

Eras­mus+ an der UPB

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.