F & E Rechtsberatung: Beratung in Forschung und Entwicklung
Um Potentiale zu nutzen und Forschung vernetzt, interdisziplinär und umfassend durchführen zu können, sind Kooperationen mit Partnern aus der Privatwirtschaft und mit anderen Forschungseinrichtungen ein wichtiges Mittel. Bei der Planung und Durchführung solcher Kooperationen sind eine Reihe von rechtlichen Aspekten zu berücksichtigen.
Die Juristinnen des Forschungsdezernats unterstützen und beraten Sie gern bei allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Forschungsprojekten und anderen Forschungskooperationen auftreten. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung der zu schließenden Kooperationsverträge. Dazu stellen wir Ihnen unterschiedliche Musterverträge je nach Art des Projekts zur Verfügung. Wir begleiten und führen darüber hinaus auch die Vertragsverhandlungen mit den unterschiedlichen Partnern aus Wirtschaft und Forschung.
Wir unterstützen Sie aber nicht nur, wenn Sie eine Forschungskooperation betreiben wollen. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie auch die Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Forschungsprojekten sowie die Beantwortung von Rechtsfragen, die die Internationalisierung der Universität betreffen (binationale Promotionen, Zusammenarbeit mit internationalen Forschungseinrichtungen etc.).
Sprechen Sie uns gern an!