F & E Rechtsberatung: Beratung in Forschung und Entwicklung
Um Potentiale zu nutzen und Forschung vernetzt, interdisziplinär und umfassend durchführen zu können, sind Kooperationen mit Partnern aus der Privatwirtschaft und mit anderen Forschungseinrichtungen ein wichtiges Mittel. Bei der Planung und Durchführung solcher Kooperationen sind eine Reihe von rechtlichen Aspekten zu berücksichtigen.
Die Juristinnen des Forschungsdezernats unterstützen und beraten Sie gern bei allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Forschungsprojekten und anderen Forschungskooperationen auftreten. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung der zu schließenden Kooperationsverträge. Dazu stellen wir Ihnen unterschiedliche Musterverträge je nach Art des Projekts zur Verfügung. Wir begleiten und führen darüber hinaus auch die Vertragsverhandlungen mit den unterschiedlichen Partnern aus Wirtschaft und Forschung.
Wir unterstützen Sie aber nicht nur, wenn Sie eine Forschungskooperation betreiben wollen. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie auch die Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Forschungsprojekten sowie die Beantwortung von Rechtsfragen, die die Internationalisierung der Universität betreffen (binationale Promotionen, Zusammenarbeit mit internationalen Forschungseinrichtungen etc.).
Sprechen Sie uns gern an!
Ansprechpartnerinnen
A2.233 | 60 - 2694 | |
A3.232 | 60 - 4922 | |
A3.226 | 60 - 2520 | |
A3.219 | 60 - 2851 |
Musterverträge (intern) | Contract samples (internal) |
Erfahren Sie mehr über unsere Serviceangebote und die dazugehörigen Ansprechpartner*innen
Wenn Forschungsvorhaben in Zusammenarbeit mit anderen Partnern (öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen der Privatwirtschaft) durchgeführt werden, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung, die die Rechtsbeziehungen der an der Kooperation beteiligten Partner zueinander regelt. Um Missverständnissen vorzubeugen und spätere Konflikte zu vermeiden, sollte vertraglich insbesondere klar festgelegt sein, wer die Kosten des Forschungsvorhabens trägt, wem die Arbeitsergebnisse zustehen und unter welchen Voraussetzungen diese publiziert werden können.
Je nachdem, ob es sich bei dem Vorhaben um ein öffentlich gefördertes Verbundprojekt oder eine andere Art der Forschungskooperation handelt, müssen bei der Vertragsgestaltung unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Als Juristinnen des Forschungsdezernats sind wir bei der Wahl der geeigneten Vertragsform behilflich, beantworten Ihre und die Fragen der Projektpartner zu den vertraglichen Regelungen und legen die Verträge anschließend der Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung zur Unterschrift vor.
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Um eine Auftragsforschung handelt es sich in Abgrenzung zu anderen Arten der Forschungskooperation immer dann, wenn wissenschaftliche Forschung im Auftrag eines privaten oder öffentlich-rechtlichen Mittelgebers betrieben werden soll. Kennzeichnend ist hierbei, dass der Inhalt der Forschung und deren Ziel von dem jeweiligen Auftraggeber vorgegeben sind, der Auftraggeber die gesamten Kosten des Projekts trägt und im Gegenzug Nutzungsrechte an den Projektergebnissen erhält.
Soll im Auftrag eines Anderen geforscht werden, ist der Abschluss eines Vertrages erforderlich. In diesem finden sich vor allem Regelungen zum Forschungsinhalt, zur Vergütung und zur Frage des Umgangs mit den Rechten an den Arbeitsergebnissen. Auch im Falle der Auftragsforschung soll sichergestellt werden, dass die erzielten Ergebnisse weiterhin zu Zwecken der eigenen Forschung und Lehre verwendet werden können.
Bei Projekten der Auftragsforschung ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Vergütung gemäß den Anforderungen der Trennungsrechnung kalkuliert werden muss, um die Anforderungen des EU-Beihilferechts zu erfüllen.
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Unabhängig von der Art der Zusammenarbeit, seien es Forschungskooperationen, Auftragsforschungen oder andere Kooperationen, ist in vielen Fällen der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich. Dies schützt jeden beteiligten Partner davor, dass seine Erkenntnisse und sein Know-how ohne sein Wissen oder gegen seinen Willen weiterverbreitet werden. Hieran besteht nicht nur auf Seiten der Partner aus der Privatwirtschaft ein großes Interesse, auch Sie als Wissenschaftler der Universität Paderborn können Ihr Wissen und Ihre Kenntnisse schützen.
Eine solche Vereinbarung, auch Vertraulichkeitsvereinbarung, Non-Disclosure Agreement (NDA) oder Confidential Disclosure Agreement (CDA) genannt, enthält in erster Linie die Verpflichtung, vertrauliche Informationen nicht oder nicht ohne Zustimmung des Partners zu Zwecken außerhalb der Zusammenarbeit zu verwenden. Sie kann ein- oder gegenseitig formuliert sein, erst zu dem konkreten Projektstart oder schon zu ersten Vorgesprächen über eine potentielle Kooperation in Kraft treten, nur für die Projektlaufzeit oder auch darüber hinaus gültig sein. Hier ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Gestaltungen denkbar, die wir je nach Einzelfall gern für Sie prüfen und anschließend der Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung zur Unterschrift vorlegen.
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Die hervorragenden Forschungsleistungen und das daraus resultierende Wissen sind die Erfolgsquellen der Universität Paderborn. Dieses Wissen gilt es konsequent und nachhaltig zu schützen. Informationen zum Themenbereich Erfindungen und Patente an Hochschulen erhalten Sie auf folgender Seite: www.uni-paderborn.de/forschung/patente
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