Antragsstellung
Die Antragstellung besteht aus dem Ausfüllen eines Online-Formulars (Mobility Online) und der Erstellung eines Mobility Agreements nach erfolgter Registrierung in Mobility Online (siehe Ablauf).
Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn.
Link zum Antragsformular Erasmus+ STA
Administrativer Ablauf
- Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars
- Erstellung eines Accounts in Mobility Online (nur bei erster Mobilität nötig)
- Personenstammdaten in Mobility Online erfassen (nur bei erster Mobilität nötig)
- Das International Office prüft Ihren Antrag initial und schaltet das Mobility Agreement frei.
- Weitere Informationen für das Mobility Agreement in Mobility Online erfassen
- Mobility Agreement drucken und unterschreiben lassen
- Mobility Agreement hochladen
Sie erhalten Ihre Förderzusage (Grant Agreement) in dreifacher Ausführung. Unterschreiben Sie alle Exemplare und
- senden ein Exemplar an das International Office (s. Kontaktbox) zurück.
- fügen ein Exemplar Ihrem Dienstreiseantrag bei (s.u.).
- nehmen ein Exemplar zu Ihren persönlichen Unterlagen.
Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt auf dem Dienstweg einen Dienstreiseantrag und fügen Sie diesem das Grant Agreement bei. Bitte informieren Sie die Reisekostenstelle mittels des Ihnen zugesendeten Antrags auf Gewährung eines Abschlags, dass Sie eine Vorabzahlung von 70% Ihrer Förderung wünschen
Lassen Sie bitte von der Gastinstitution die Confirmation of Participation ausfüllen, unterschreiben und stempeln. Die Confirmation dient als Beleg der von Ihnen gegebenen Unterrichtsstunden und Ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer vor Ort. Das Unterschriftsdatum muss das gleiche Datum wie der letzte Aufenthaltstag zu Lehrzwecken sein. Wenn die Lehre z.B. vom 1.04. - 05.04. statt findet, muss das Datum der Unterschrift, welche den Aufenthalt bestätigt, der 05.04. sein.
- Reichen Sie bitte Ihre Reisekostenrechnung bei der Reisekostenstelle ein und legen Sie den Dienstreiseantrag sowie eine Kopie Ihrer Confirmation of Participation bei. Da die Höhe der Erasmus+ Förderung anhand von Stückkosten berechnet wird, reicht eine vereinfachte Reisekostenrechnung ohne Quittungen und Belege aus. Es müssen nur die ersten beiden Spalten auf Seite 2 der Reisekostenrechnung gefüllt werden. (Sollten die Kosten, die über die Erasmus+ Förderung hinaus gehen, durch ein anderes AO bezahlt werden, muss spitz abgerechnet werden. Dann sind alle Belege beizulegen und alle Spalten des Dokuments zu befüllen. Erkundigen Sie sich bitte im Zweifelsfall bei der Reisekostenstelle nach den genau benötigten Daten.)
- Bitte laden Sie einen Scan der Confirmation of Participation in Mobility Online hoch.
- Nach Ende Ihres Aufenthalts erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail mit dem Zugang zur EU-Survey-Onlineumfrage. Diese ist obligatorisch für eine Erasmus+ Förderung. Bitte füllen Sie diese innerhalb von 30 Tagen aus und laden das generierte PDF Dokument in Mobility Online hoch. Sollte im Falle einer blended Mobility der virtuelle Teil nach dem physischen liegen, erhalten Sie die Einladung zur EU Survey erst nach Ende der virtuellen Phase.
- Sie möchten von Ihrem Aufenthalt etwas ausführlicher berichten und Ihre Erfahrungen mit Kollegen*innen teilen? Dann freuen wir uns sehr über einen (freiwilligen) Bericht, den wir auf der Website Erfahrungsberichte veröffentlichen werden.
Anerkennung
Ihr Erasmus+ Auslandsaufenthalt kann in Ihre Personalakte aufgenommen werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Personalabteilung (Dez. 4).
Kontakt
Eva Walczak
International Office
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
Sprechstunden
Mittwochs, 13-14 Uhr über Zoom
(Sie werden in Reihenfolge aus dem virtuellen Warteraum geholt.)
Am 25.12.2024 und 01.01.2025 entfällt die Sprechstunde.
Erasmus+ an der UPB
- Erasmus+ Code: D PADERBO01
- ECHE-Nummer (2021-2027): 101012410, Charta 2021-2027
- Erasmus+ Policy Statement 2021-2027
Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
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