Mo­­bi­­li­tät zu Fort- und Wei­ter­­bil­­dungs­­zwe­­cken (STT) in­­­ner­halb des Eras­mus+-Rau­­mes

Erasmus+ Leitaktion KA131 - neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027

Eine Woche lang dem Pressesprecher der Universidad de Vigo über die Schultern schauen? Sich mit Bibliothekaren aus ganz Europa bei einer Staff Training Week in Helsinki austauschen? Die Englischkenntnisse in einer Sprachschule in Limerick auffrischen?

Erasmus+ fördert Fort- und Weiterbildungen im europäischen Ausland (Erasmus+ Raum) für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen auf vielfältige Weise:

Mög­li­che Aus­lands­auf­ent­hal­te

Job Shadowing im gleichen/ähnlichen Arbeitsgebiet

Staff Training Weeks sind von Hochschulen organisierte, meist ca. einwöchige Gruppenveranstaltungen. Manche dieser Staff Training Weeks richten sich an alle Hochschulangehörigen, viele aber an bestimmte Berufsgruppen, z.B. Bibliothekar*innen, Finanzfachkräfte, Mitarbeiter*innen des Career Service etc.

Suchmöglichkeiten zu Staff Training Weeks finden Sie auf der Erasmus Staff Training Platform Imotion http://staffmobility.eu/ sowie auf der Übersichtsseite von Staff Training Week Angeboten, welche wir von europäischen Hochschulen und Fortbildungsanbietern erhalten haben. Bitte beachten Sie dabei die Bewerbungsfristen und -modalitäten der jeweiligen Anbieter.

Die Teilnahme an einer Staff Training Week ist in der Regel kostenlos. Zur Deckung Ihrer Reise- und Aufenthaltskosten können Sie eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ STT beantragen.

  • Sprachkurse
  • Fortbildungen, z.B. zu Projektmanagement, Drittmittelakquise o.Ä.
  • Hospitationen in einem Unternehmen/einer Institution

Analog zur Förderung innerhalb des Erasmus-Raumes mit Programmländern gibt es auch Fördermöglichkeiten außerhalb des Erasmus-Raumes mit den sogenannten Partnerländern.

 

Rah­men­be­din­gun­gen

  • Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen: Personen, die in einem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit der UPB stehen. Ein Lehrauftrag oder Honorar-Vertrag ist nicht ausreichend.
  • Mögliche Dauer der Fort- und Weiterbildung: 2 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise) (findet die Förderung im Rahmen eines BIP statt: 5 bis 60 Tage)
  • Umfang der Fort- und Weiterbildung: mind. 20 h Unterricht in einer Woche (7 Tage) oder einem kürzeren Zeitraum.

Fi­nan­zi­el­le För­de­rung

  • Vergabeprinzip erfolgt nach "first come, first served"
  • Die Erasmus+ Fördermittel sind begrenzt. Allgemein gilt eine Bewerbungsfrist von mind. 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn. Für eine bessere Planbarkeit der Erasmus+ Mittel bitten wir jedoch um eine frühzeitige Beantragung.
  • Vollfinanzierung (Tagespauschalen) für bis zu 6 Aufenthaltstage (Lehrtage an der Gasteinrichtung) und
    • 0-2 Reisetage bei Anreise/Abreise mit Flug, Schiff, Auto
    • 0-6 Reisetage bei Anreise/Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (grünes Reisen): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto und sonstige nachhaltige Verkehrsmittel. Beispiel: Wenn die Gasteinrichtung so weit enfernt ist, dass Sie mit dem Bus 2 Tage unterwegs sind, können für Hin- und Rückreise 4 zusätzliche Reisetage beantragt werden.

2023/24: gültig für Reisen zwischen 01.07.2024 - 28.02.2025

Ta­­­ge­s­­­pau­scha­le und Län­­­der­­­grup­­­pen

Die Tagespauschale orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Ziellands

Gültige Tagessätze für das Erasmus+ Projekt 2023 (gültig für Aufenthalte bis 28.02.2025).

Gruppe Fördersätze Länder
1 180 Euro pro Tag Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, zusätzlich: Vereinigts Königreich
2 160 Euro pro Tag Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern
3 140 Euro pro Tag Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn

Die Höhe der Reisekostenpauschale richtet sich nach der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Diese Distanz wird europaweit einheitlich mit diesem Berechnungsinstrument ermittelt.

Grünes Reisen:

Wenn für mindestens 50% der Reise "nachhaltige" Verkehrsmittel genutzt werden, wird bei entsprechender Entfernung eine erhöhte Reisekostenpauschale gezahlt. Als "nachhaltige" Verkehrsmittel gelten (Stand 11/2021): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß. Allein im Auto zu fahren fällt nicht darunter.

Erstattet werden:

Distanz Wie viel? Wie viel für grünes Reisen?
10 km - 99 km 23 EUR -
100 km – 499 km 180 EUR 210 EUR
500 km – 1.999 km 275 EUR 320 EUR
2.000 km – 2.999 km 360 EUR 410 EUR

Zur Förderung des grünen Reisens gibt es einen Interrail-Pass speziell für Erasmus+ Teilnehmer*innen. Hier finden Sie weiter Informationen dazu.

An­trag und Ab­lauf

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Antragsstellung und zum administrativen Ablauf.

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Re­a­l­­kos­te­n­an­trä­­ge

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Realkostenanträgen (Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Hochschulpersonal, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen).

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Staff Trai­ning Week An­ge­bo­te

Hier finden Sie Staff Training Angebote, die wir von europäischen Hochschulen und Fortbildungsanbietern erhalten haben sowie die Verlinkung zur Suchplattform Imotion.

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Eras­mus+ au­­ße­r­halb von Eu­r­o­pa (ICM)

Erasmus+ mit Partnerländern außerhalb von Europa bzw. International Credit Mobility (ICM)

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Kon­takt

Eva Walczak

International Office

Raum I4.210
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Sprechstunden

Mittwochs, 13-14 Uhr über Zoom

Am 17., 24. und 31.06.2024 entfallen die Sprechstunden.

Eras­mus+ an der UPB

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.