Grün­dungs­för­de­rung

Die Universität Paderborn versteht sich als gründungsfreundliche Universität und unterstützt ihre Studierenden und Forschenden im Bereich der Ausgründungen aus der Universität heraus. Das Forschungsreferat berät und unterstützt bei Fragen rund um das Einwerben von Drittmitteln der öffentlichen nichtwirtschaftlichen Gründungsförderung.

Inhaltliche Weiterentwicklung des Vorhabens: Innerhalb des Vorhabens sollen einerseits Forschungs- und Entwicklungsarbeiten weitergeführt und andererseits Geschäftsidee und Businessplan ausgereift werden. Hierfür stehen Ihnen einerseits Ihre fachlichen Mentor*innen und andererseits TECUP zur Seite.

Antragsberatung: Die Förderung erfolgt auf einer bestimmten Rechtsgrundlage, mit der Regelungen einhergehen, die unbedingt einzuhalten sind. Auf dieser Seite Ihres Vorhabens begleitet Sie neben den beiden oben genannten Akteur*innen – TECUP und fachliche*r Mentor*in – auch die Zentralverwaltung der UPB. Während der Antragstellung bietet Ihnen das Forschungsreferat Dez. 2/ 2.2 Informationen und Co-Beratung zu den Projektanforderungen.

Wir haben für Sie umfassende Informationen in einem Leitfaden zusammengestellt, der sowohl programmübergreifende als auch programmspezifische Komponenten enthält. Erfasst sind folgende Förderprogramme:

Wer? Forschungsteams an Hochschulen.

Was? Herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten einhergehen.

Wie? Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung, i.d.R. 18 Monate, max. 36 Monate.

Wann? Einreichung kontinuierlich möglich. Begutachtung jeweils ab 31.03., 31.08., 30.11. eines Jahres.

Siehe Abschnitte 1, 2, 3 im Leitfaden Gründungsförderung Antragsberatung

Wer? Gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen und Wissenschaftler*innen aus Hochschulen.

Was? Innovatives technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

Wie? Stipendium für max. 3 Personen für 12 Monate.

Wann? Anträge laufend möglich.

Siehe Abschnitte 1, 2, 4 im Leitfaden Gründungsförderung Antragsberatung

Wer? Gründungswillige Absolvent*innen und Wissenschaftler*innen aus Hochschulen.

Was? Wissensintensive Gründungsideen als technologieorientierte Gründungsvorhaben, innovative Dienstleistungen, soziale Innovationen.

Wie? Anteilige Projektförderung zur Entwicklung von Produkten, Verfahren, Dienstleistungen, max. 24 Monate.

Wann? Frist zur Einreichung geplant jeweils 31.01. und 31.07. von 2023 bis 2026.

Siehe Abschnitte 1, 2, 5 im Leitfaden Gründungsförderung Antragsberatung

Bitte nehmen Sie den Leitfaden zur Kenntnis. In diesem Dokument ist das Vorgehen für die Einreichung eines Antrags detailliert beschrieben. Die Einreichung erfordert rechtsverbindliche Unterschriften und daher einige formale Klärungen.

Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse Zeit in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt zu uns auf, und zwar mindestens 2 Wochen vor der Frist für den Postausgang.

 

Da­ten­schutz­recht­li­cher Hin­weis

Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Antragstellung von Drittmittel- und Forschungsprojekten die Informationen über die Erhebung und ggf. Übermittlung personenbezogener Daten gemäß DSGVO unter https://www.uni-paderborn.de/forschung/forschungsservice-und-beratung.