Wer? Forschungsteams an Hochschulen.
Was? Herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten einhergehen.
Wie? Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung, i.d.R. 18 Monate, max. 36 Monate.
Wann? Einreichung kontinuierlich möglich. Begutachtung jeweils ab 31.03., 31.08., 30.11. eines Jahres.
Siehe Abschnitte 1, 2, 3 im Leitfaden Gründungsförderung Antragsberatung unter Downloads.
Wer? Gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen und Wissenschaftler*innen aus Hochschulen.
Was? Innovatives technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.
Wie? Stipendium für max. 3 Personen für 12 Monate.
Wann? Anträge laufend möglich.
Siehe Abschnitte 1, 2, 4 im Leitfaden Gründungsförderung Antragsberatung unter Downloads.
Wer? Gründungswillige Absolvent*innen und Wissenschaftler*innen aus Hochschulen.
Was? Wissensintensive Gründungsideen als technologieorientierte Gründungsvorhaben, innovative Dienstleistungen, soziale Innovationen.
Wie? Anteilige Projektförderung zur Entwicklung von Produkten, Verfahren, Dienstleistungen, max. 24 Monate.
Wann? Frist zur Einreichung geplant jeweils 31.01. und 31.07. von 2023 bis 2026.
Siehe Abschnitte 1, 2, 5 im Leitfaden Gründungsförderung Antragsberatung unter Downloads.
Bitte nehmen Sie den Leitfaden zur Kenntnis. In diesem Dokument ist das Vorgehen für die Einreichung eines Antrags detailliert beschrieben. Die Einreichung erfordert rechtsverbindliche Unterschriften und daher einige formale Klärungen.
Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse Zeit in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt zu uns auf, und zwar mindestens 2 Wochen vor der Frist für den Postausgang.