For­schungs­för­de­rung der Bun­des­mi­nis­te­ri­en

Verschiedene Bundesministerien fördern Projekte im Rahmen von themenspezifischen Ausschreibungen (s. Förderdatenbank des Bundes). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verwaltet gut die Hälfte aller staatlichen Gelder für Forschungsförderung. Erfahren Sie mehr über unser Serviceangebot und finden Sie hilfreiche Dokumente für den Antragsprozess.

VIP+

Die Validierungsförderung des Bundes unterstützt mit dem Förderprogramm VIP+ Wissenschaftler*innen aller Disziplinen dabei, das Innovationspotenzial sowie die wirtschaftliche Verwertung bzw. die gesellschaftliche Anwendung von Forschungsergebnissen zu prüfen und nachzuweisen (max. Laufzeit 36 Monate). Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Anträge können ganzjährig und nur in Kooperation mit Unternehmen eingereicht werden.

IGF

Mit dem themenoffenen und branchenübergreifenden Programm "Industrielle Gemeinschaftsforschung" (IGF) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben. Antragsberechtigt sind eigenständige Forschungsvereinigungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Nach­wuchs­grup­pen-lei­ter*in­nen

Die Nachwuchsgruppenförderung des BMBF zielt darauf ab, exzellente Nachwuchswissenschaftler*innen beim Aufbau einer eigenen Forschungsgruppe und der eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit zu unterstützen. Die Ausschreibungen sind themenspezifisch und werden in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht.

Hin­weis

Vollanträge benötigen eine rechtskräftige Unterschrift. Nehmen Sie bitte rechtzeitig, also mindestens 10 Werktage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.

Glos­sar

Anträge bei Bundesministerien sind in der Regel zweistufig. In der 2. Phase (Aufforderung zur Vollantragstellung) ist ein sog. Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis mit oder ohne Projektpauschale (AZA(P)) notwendig. Diese sind über das easy-online Portal auszufüllen und einzureichen. Außerdem müssen AZA(P)s ausgedruckt und rechtskräftig unterzeichnet an den Projektträger gesendet werden.

Easy-online ist das Portal der Bundesministerien zur Beantragung von Fördermitteln. Nach Auswahl des Bundesministeriums und der Förderlinie können Sie das entsprechende Antragsformular auswählen (AZA oder AZAP), ausfüllen und inkl. aller zugehörigen Anlagen (Vorhabenbeschreibung, Geräteliste, etc.) einreichen. Nutzen Sie hierfür bitte unsere easy-Online Ausfüllhilfe.

Anträge bei Bundesministerien sind in der Regel zweistufig und umfassen eine Skizzen- und eine Antragsphase. In der ersten Phase muss durch die Projektkoordination für alle Partner gesammelt eine Skizze eingereicht werden, auf deren Basis das Gesamtvorhaben beurteilt wird. Wurde die Skizze positiv beurteilt und für eine Förderung ausgewählt, erfolgt die Aufforderung zur Vollantragstellung. In dieser zweiten Stufe muss der offizielle Förderantrag (AZA(P)) von jedem Partner eingereicht und rechtsverbindlich unterzeichnet werden.  

Bei einstufigen Antragsverfahren (z.B. VIP+) entfällt die Skizzenphase und umfangreiche Förderanträge müssen inkl. offiziellen Antragsformular (AZA(P)) zu einem bestimmten Stichtag eingereicht und rechtsverbindlich unterzeichnet werden.

In Verbundprojekten muss die Zusammenarbeit der Projektpartner*innen durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Kooperationsvereinbarungen sind je nach Förderprogramm zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorzubereiten und zu unterzeichnen. Kooperationsvereinbarungen werden in der Regel durch die Konsortialführung vorbereitet. Bitte wenden Sie sich für die Erstellung frühzeitig an die Justiziarinnen des Sachgebiets 2.2 (Fakultäten EIM, KW: Frau Caterina Scheiing, caterina.scheiing@zv.uni-paderborn.de, -2851; Fakultäten MB, NW, WiWi: Frau Christina Nolte, christina.nolte@zv.uni-paderborn.de, -2520).

In Anträgen können die Kosten für Patentierungen mit beantragen, hierbei können ca. 5000 € für europäische und 7000 € für US Patente angesetzt werden. Falls in Ihrem Forschungsvorhaben die Anmeldung von Patenten geplant ist, sollten Sie mit unserem Patentreferenten Olaf Klatt (Olaf.Klatt@zv.upb.de, Tel. 60-2078) Kontakt aufnehmen. Herr Klatt berät Sie ebenfalls hinsichtlich der regelmäßigen Schutzrechtsrecherche während der Projektlaufzeit. Diese werden in den Allgemeinen Nebenbestimmungen (NABF) gefordert und sollen sicherstellen, dass keine Rechte Dritter der Verwertung Ihrer Projektergebnisse entgegenstehen.

Für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in Bundesprojekten muss i.d.R. TVL-13, Stufe 2 angesetzt werden. Nutzen Sie hierfür unsere Personalkostentabelle und die Hinweise in der easy online Ausfüllhilfe. Namentlich bekanntes Personal kann nach den tatsächlichen Kosten kalkuliert werden. Diese können von der entsprechenden Person bei der Personalabteilung erfragt werden.

 

Eine Projektpauschale wird von Fördergebern zusätzlich zu den unmittelbaren Projektkosten vergeben, um die indirekten Kosten (z.B. Räume, Heizkosten, Projektabwicklung) zu decken. Die Pauschale des BMBF liegt derzeit bei 20%; das BMWK zahlt meist keine solche Pauschale. An der UPB gilt die Regelung, dass die Pauschale zentral durch die Universität vereinnahmt wird. Die Projektleiter erhalten als Ausgleich eine Forschungsprämie aus Haushaltsmitteln in Höhe von 40% der ursprünglichen Pauschale.

Projektträger wurden 1974 gegründet – die Ministerien sollten entschlackt werden. PTs werden insb. von den Bundes- und Landesministerien beauftragt, die Förderung von Projekten zu verwalten und zu koordinieren. Skizzen und Anträge müssen beim Projektträger eingereicht werden. Der Projektträger dient ebenfalls als Ansprechpartner während der Antragsphase.

Bei der Erstellung und Begutachtung von Förderanträgen nehmen Querschnittsthemen einen immer größeren Stellenwert ein. Dazu zählen etwa Gleichstellung, Diversität und Familienfreundlichkeit, Internationalität, Karriereförderung, Forschungsdatenmanagement oder Nachhaltigkeit. Wir unterstützen Sie hierbei und fungieren als Schnittstelle zu anderen Servicebereichen der Universität.

Projektanträge, die über das Portal easy-Online eingereicht werden, müssen in aller Regel rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Für die UPB ist hierfür die Vizepräsidentin für Personalverwaltung, Frau Probst zuständig. Bitte nehmen Sie rechtzeitig, also mindestens 10 Tage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.

Unter die gesammelten Reisekosten fallen die Fahrt- und Übernachtungskosten, Tagegelder sowie Tagungsgebühren. Nutzen Sie zur Kalkulation gerne die Hinweise in unserer easy-online Ausfüllhilfe. Bei Auslandsreisen legen Sie bitte länderspezifische Hotelkosten und Tagegelder aus folgender Liste zugrunde.

 

Der Ser­vice des For­schungs­re­fe­rats

Unser Service rund um Ihren Antrag umfasst:

  • Prüfung des AZA(P)
  • Einholen der rechtsverbindlichen Unterschrift
  • Feedback zum Aufbau und Überzeugungskraft Ihres Antrags aus nicht-fachlicher Perspektive
  • Feedback im Hinblick auf Passfähigkeit und Konsistenz mit den Leitlinien
  • Beratung bei der Finanzierungsplanung
  • Beratung bei Querschnittsthemen
  • Abstimmung mit der Hochschulleitung und anderen zuständigen Stellen der Hochschule

An­sprech­part­ner*in­nen

Dr. Daniela Hartmann - B2.229, 60 - 4560

Dr. Anna Reinacher - A3.242,  60 - 2078

* auch für die Antragsstellung der IGF Förderung

Dr. Juliane Theiß - B2.229, 60 - 4467

* auch für die Antragsstellung der IGF Förderung

Dr. Olaf Klatt - A3.226, 60 - 2068

Jutta Deppe - A3.223, 60 - 2568