EFRE 2021-2027
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Der europäische Fonds für regionale Entwicklung EFRE 2021-2027 ist eine europaweite Maßnahme die darauf abzielt das Ungleichgewicht zwischen verschiedenen Regionen auszugleichen. Daher werden Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen, Innovationen, Forschung und technologische Entwicklung regional voranzubringen.
Dauer und Gegenstand der Förderung
Innerhalb der aktuellen EFRE Runde (2021-2027) werden immer wieder Ausschreibungen zu unterschiedlichen Themenbereichen und mit unterschiedlichen Vorgaben bezüglich der Förderdauer und des Fördervolumens veröffentlicht. Aktuelle Ausschreibungen werden sowohl über den EFRE Newsletter als auch auf der EFRE Webseite veröffentlicht.
Besonderheiten im Antragsverfahren
In den Meisten Ausschreibungen der EFRE Förderung ist es nötig, einen 10% Eigenanteil zu leisten. Darüber hinaus können Personen die in einem über EFRE geförderten Projekt tätig sein sollen und über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet angestellt werden, lediglich zu 70% über die EFRE Förderung finanziert werden. Dies bedeutet, dass zusätzlich zum Eigenanteil ggf. auch ein 30%iger Anteil an den Personalkosten selber, d.h. aus freien Mitteln der Antragstellenden zu tragen ist. Dabei ist zu beachten, dass die Förderlinie verschiedene Pauschalen beinhaltet, wodurch es im Einzelfall dennoch möglich sein kann die Gesamtkosten des Vorhabens zu decken. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an die jeweilige Ansprechperson aus unserem Referat.
Hinweis
In vielen Ausschreibungen der EFRE Förderung benötigen Sie bereits in der Projektskizzenphase eine rechtskräftige Unterschrift. Nehmen Sie bitte rechtzeitig, also mindestens 10 Werktage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.
Glossar
In den Meisten EFRE Ausschreibungen beträgt die Förderquote für Universitäten 90% so dass ein zehn prozentiger Anteil der beantragten Fördergesamtsumme selbst getragen werden muss. Vor der Antragstellung ist daher zu klären wie der Eigenanteil finanziert werden kann. In der Regel erfolgt dies über freie Mittel der Arbeitsgruppe/Professur/Abteilung der Antrag stellenden Person.
In manchen EFRE Ausschreibungen wird ein Nachweis oder der Antrag zur Teilnahme an der elektronischen Belegaufbewahrung und -archivierung sowie Zeiterfassung gefordert. An der UPB ist zur Zeit keine elektronische Belegaufbewahrung und -archivierung sowie Zeiterfassung möglich, weswegen kein Nachweis erbracht werden kann und auch kein Antrag zur Teilnahme gestellt werden kann. Sollten Sie für Ihren Antrag einen Nachweis/Antrag zur Teilnahme benötigen, wenden Sie sich frühzeitig an das Forschungsreferat.
In Verbundprojekten muss die Zusammenarbeit der Projektpartner*innen durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Kooperationsvereinbarungen sind je nach Förderprogramm zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorzubereiten und zu unterzeichnen. Kooperationsvereinbarungen werden in der Regel durch die Konsortialführung vorbereitet. Bitte wenden Sie sich für die Erstellung frühzeitig an die Justiziarinnen des Sachgebiets 2.2 (Fakultäten EIM, KW: Frau Caterina Scheiing, caterina.scheiing@zv.uni-paderborn.de, -2851; Fakultäten MB, NW, WiWi: Frau Christina Nolte, christina.nolte@zv.uni-paderborn.de, -2520).
In den meisten EFRE Ausschreibungen werden Fördergelder für Personalkosten über Personalkostenpauschalen beantragt. Der anzuwendende Pauschalsatz richtet sich hierbei nach der Leistungsgruppe zu der das beantragte Personal zugeordnet werden kann. Wissenschaftliche Mitarbeiter werden dabei in Leistungsgruppe 1 eingestuft, Hilfskräfte in Leistungsgruppe 4. Die Personalkostenpauschalen können auf der EFRE Webseite, sowie bei uns im Downloadbereich eingesehen werden.
In den meisten EFRE Ausschreibungen wird eine Projektpauschale/Gemeinkostenpauschale in Höhe von 15% der beantragten Personalkosten gewährt. An der UPB gilt die Regelung, dass die Pauschale zentral durch die Universität vereinnahmt wird. Die Projektleiter erhalten als Ausgleich eine Forschungsprämie aus Haushaltsmitteln in Höhe von 40% der ursprünglichen Pauschale.
Bei der Erstellung und Begutachtung von Förderanträgen nehmen Querschnittsthemen einen immer größeren Stellenwert ein. Dazu zählen etwa Gleichstellung, Diversität und Familienfreundlichkeit, Internationalität, Karriereförderung, Forschungsdatenmanagement oder Nachhaltigkeit. Wir unterstützen Sie hierbei und fungieren als Schnittstelle zu anderen Servicebereichen der Universität.
Projektanträge, müssen in aller Regel rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Für die UPB ist hierfür die Vizepräsidentin für Personalverwaltung, Frau Probst zuständig. Bitte nehmen Sie rechtzeitig, also mindestens 10 Tage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.
In den meisten EFRE Ausschreibungen wird eine Sachausgabenpauschale in Höhe von 25% der beantragten Personalkosten gewährt. Die Pauschale kann für Sach- und Reisekosten sowie Dienstleistungen verwendet werden und erleichtert den Antragsprozess da diese Kosten nicht einzeln aufgeführt werden müssen. Die Pauschale ist optional, d.h. die Kosten können auch direkt beantragt werden, z.B. wenn die für die Durchführung des Projekts nötigen Sachausgaben die Pauschale übersteigen.
Der Service des Forschungsreferats
Unser Service rund um Ihren Antrag umfasst:
- Beratung bei der Finanzierungsplanung
- Beratung bei Querschnittsthemen
- Feedback zum Aufbau und Überzeugungskraft Ihres Antrags aus nicht-fachlicher Perspektive
- Feedback im Hinblick auf Passfähigkeit und Konsistenz mit den Leitlinien
- Abstimmung mit der Hochschulleitung und anderen zuständigen Stellen der Hochschule
- Unterstützung bei der Erstellung ggf. nötiger Stellungnahmen der Hochschule
Ansprechpartner*innen
Dr. Daniela Hartmann - B2.229, 60 - 4560
Dr. Anna Reinacher - A3.242, 60 - 2078
Dr. Juliane Theiß - B2.229, 60 - 4467