Ko­ope­ra­ti­o­nen auf­bau­en und pfle­gen

Viele unserer Kooperationen mit Partnerhochschulen entstehen durch persönliche Kontakte und leben von Begegnungen unter Kollegen*innen. So haben in den vergangenen Jahren einige Dozenten*innen ihre Verbindungen zu Kollegen*innen an Universitäten im Ausland für neue Kooperationsverträge nutzen können. Das International Office unterstützt Sie beim Aufbau und der Pflege von Kooperationen zum Studierendenaustausch.

Anbahnungs- und Kontaktreisen zur Anbahnung und Pflege von Kooperationen, die dem Studierendenaustausch dienen, können aus dem Fonds für Internationalisierung des Präsidiums der Universität Paderborn gefördert werden. Das Nähere regelt die Leitlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem Fonds für Internationalisierung.

Die wichtigsten Regelungen aus der Richtlinie (maßgeblich für den Antrag ist der Wortlaut der Richtlinie):

Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung aus dem Fonds für Internationalisierung? Der Antrag zur Förderung aus dem Fonds für Internationalsierung ist beim Leiter des International Office (weltweite Kooperationen) oder der Erasmus-Koordinatorin  einzureichen. Der Antrag kann per Mail eingereicht werden. die Bestätigung des*der Dekan*in kann als Mail beigefügt werden. Weitere begründende Unterlagen und Erläuterungen sind im Regelfall nicht notwendig.

Welche Reisezwecke können gefördert werden? Kontaktherstellung mit Kooperationspartnern im Ausland, Verhandlung über einen Kooperationsvertrag mit Partnern im Ausland, Abstimmung von Curricula,  Weiterentwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen, Vertiefung bestehender gemeinsamer Programme mit Partnern im Ausland, Vorbereitung gemeinsamer Förderanträge zur Förderung des Studierendenaustauschs, Verlängerung, Erweiterung oder Beendigung eines Kooperationsvertrags, Unterzeichnung von Kooperationsverträgen oder Teilnahme an Unterzeichnungen. Näheres regelt die Richtlinie.

Welche Reisezwecke werden nicht gefördert? Forschungsvorhaben, Teilnahme an Konferenzen, Bibliotheks-, Archiv- und Museumsbesuche, Vorbereitung von Publikationen, Exkursionen, Studienreisen, Vortragsreisen. Beachten Sie die Hinweise in der Richtlinie zur anteiligen Förderung bei verschiedenen Reisezwecken.

Wer  darf einen Antrag stellen? ausschließlich Professor*innen der Universität Paderborn. Sie können auch für Mitarbeitende einen Antrag stellen. Die Kenntnisnahme der*des Dekan*in ist immer erforderlich. Näheres regelt die Richtlinie.

Wer darf reisen? Alle Reisenden müssen in einem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Paderborn stehen und einen Dienstreiseantrag stellen können (also keine SHK, Lehrbeauftragten etc.). Näheres regelt die Richtlinie.

Wie viele Personen dürfen reisen? I.d.R. wird nur eine Person gefördert. Ausnahmen regelt die Richtlinie.

Wie hoch ist die Förderung? außerhalb des Erasmus-Raumes max. 2.500 Euro, innerhalb des Erasmus-Raumes (sowie für Großbritannien und die Schweiz) max. 1.000 Euro. Näheres regelt die Richtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden? Mind. 6 Wochen vor dem Aufenthalt.

Wie kalkuliere ich die Ausgaben für die Reise? Zu den allgemeinen Bedingungen von Dienstreisen und zur Kalkulation von Auslandstagegeld und maximalen Hotelkosten informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Reisekostenstelle. Sind die exakten Kosten noch nicht bekannt, können Kosten im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen für Dienstreisen geschätzt werden. Nur beantragte Kosten werden auch bewilligt.

Welche Ausgaben können bewilligt werden? Alle nach dem Reisekostenrecht erstattungsfähigen Kosten können bewilligt werden. Es werden grundsätzlich nur beantragte Kosten bewilligt. Eine Nachberechnung findet nicht statt! Achten Sie darauf, Tagegelder (siehe Auslandstagegeld) richtig anzugeben und die Höchstgrenzen für Übernachtungen nicht zu überschreiten. Ggf. sind eine Abstimmung mit der Reisekostenstelle und eine gesonderte Begründung im Antrag notwendig.

Förderung von Kongress- und Vortragsreisen: Die Vorstellung der eigenen Forschungsergebnisse an ausländischen Institutionen stellt ein wichtiges Instrument der fachlichen Vernetzung dar. Die Universität Paderborn fördert diese i.d.R. nicht unmittelbar. Der DAAD unterstützt jedoch diese Art der Internationalen Mobilität. Erfolgreiche Anträge zur aktiven (Vortrag oder Poster) Teilnahme an Fachtagungen im Ausland werden mit Zuschüssen zu den Reisekosten, den Aufenthaltskosten und den Tagungsgebühren unterstützt, bei Vortragsreisen ins Ausland können Zuschüsse zu den Reisekosten beantragt werden. Der DAAD informiert über das Programm. Nähere Informationen zu der Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.

Sie wollen mit Ihren Partnern im Ausland ein Kooperationsprojekt durchführen? Eine unmittelbare Förderung durch die Universität Paderborn ist nur im Ausnahmefall möglich. Der DAAD unterstützt aber internationale Projekte mit Programmen der Projektförderung. Aller Fördermöglichkeiten des DAAD finden Sie in der Projektförderdatenbank des DAAD.

 

 

Die Universität Paderborn kann digitale Kooperationsformen oder Blended Learning aus Drittmitteln und über Programme des DAAD unterstützen.

Das International Office kann auf Anfrage die Bewirtung ausländischer Gäste bezuschussen. Dies gilt ausschließlich für Gästebewirtungen einzelner Besucher oder kleiner Besucherguppen im Rahmen der Pflege von Kooperationen (keine Konferenzen, Tagungen, Forschergruppen, Sommerschulen usw.)

Die kurzzeitige Unterbringung von Gästen im Rahmen der Anbahnung und Pflege von Kooperationen kann unter bestimmten Umständen aus dem Fonds für Internationalisierung des Präsidiums der Universität Paderborn gefördert werden. Das Nähere regelt die Leitlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem Fonds für Internationalisierung.

Gründe für eine Übernahme der Aufenthaltskosten durch die Universität Paderborn können erhebliche finanzielle Schwierigkeiten im Partnerland oder an der Partnerinstitution (Anhaltspunkt für die Förderfähigkeit: DAC-Liste ) oder auch ein herausgehobenes, hochschulweites Interesse an der Partnerschaft sein. Über die Förderfähigkeit entscheidet der*die Vizepräsident*in für Wirtschafts- und Personalverwaltung im Einzelfall.

I.d.R. trägt jeder Partner in einer Kooperation seine Kosten selbst. Eine Übernahme von Aufenthaltskosten der Partner erfolgt daher

  • a) ausschließlich im Ausnahmefall,
  • b) ist ausführlich zu begründen und
  • c) ist auf die Unterbringungskosten vor Ort (Hotelkosten, ggf. ÜF) beschränkt.

Anträge auf Förderung des Aufenthalts von Gästen können nicht von den Gästen selber gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Antragsteller. Für die Abrechnung sind die Erstattungsregeln des Landesreisekostengesetz NRW maßgeblich.

Antragsverfahren: mind. 6 Wochen vor dem Aufenthalt schriftlicher Antrag an das International Office (Formular). Die Förderzusage erfolgt durch der*die Vizepräsident*in / das Präsidium über das International Office. Das Nähere regelt die entsprechende Leitlinie.

Jedes Jahr kommen zahlreiche Gastwissenschaftler zu Kooperations- und Forschungszwecken an die Universität Paderborn. Diese können im Gästehaus der Universität untergebracht werden. 

Fortbildungen zur Internationalisierung und andere Veranstaltungen zur Internationalisierung (z.B. Messen) können aus dem Fonds für Internationalisierung des Präsidiums der Universität Paderborn gefördert werden. Das Nähere regelt die Leitlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem Fonds für Internationalisierung.

Förderfähig ist die Teilnahme an Veranstaltungen, die die Förderung der Internationalisierung zum Thema haben, primär Messen und Fortbildungen.

Die Teilnahme an Messen ist förderfähig, wenn mehr als ein Fach bzw. eine Fakultät der Universität Paderborn vertreten wird und

  • a) die Etablierung von Kontakten zum Studierendenaustausch zum Ziel hat oder
  • b) die Messe der Gewinnung von Studierenden dient und
  • c) die Universität Paderborn an einem Messestand vertreten ist oder
  • d) die Universität Paderborn auf andere Weise nachweislich als Studienstandort beworben wird.

Darüber hinaus ist die Teilnahme an Veranstaltungen förderfähig wie

  • a) externen Fortbildungen, Tagungen und Kongressen, die die Internationalisierung von Hochschulen zum Thema haben, z.B. beim DAAD (gemeint sind hier insbesondere Fortbildungen der DAAD-Akademie),
  • b) virtuellen Formaten, die Internationalisierung von Hochschulen zum Thema oder dem Austausch oder der Gewinnung von Internationalen Studierenden dienen (Teilnahme an virtuellen Messen, Webinaren etc.).

Über die Förderfähigkeit entscheidet der*die Vizepräsident*in für Wirtschafts- und Personalverwaltung im Einzelfall. Die Maßnahme muss der Hochschule als Ganzes und nicht einzelnen Fächern oder Fakultäten dienen.

Förderberechtigte: Wissenschaftler*innen der UPB. Alle Teilnehmer*innen müssen in einem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Paderborn stehen und einen Dienstreiseantrag stellen können (also keine SHK, Lehrbeauftragten etc.). Das Nähere regelt die Leitlinie.

Antragsverfahren: mind. 6 Wochen vor der Veranstaltung schriftlicher Antrag an das International Office (Formular) Die Förderzusage erfolgt durch der*die Vizepräsident*in / das Präsidium über das International Office.

Exkursionen mit Studierendengruppen können unter folgenden Bedingungen unterstützt werden:

  • Ziel: Exkursionen im Ausland, die einen interdisziplinären Charakter haben, primär der interkulturellen Verständigung dienen und für Studierende mehrerer Fächer offen sind
  • Gefördert werden ausschließlich Exkursionen ins inner- oder außereuropäische Ausland. Exkursionen innerhalb Deutschlands sind nicht förderfähig.
  • Es werden keine studentischen Reisen unterstützt. Förderfähig sind nur Exkursionen unter wissenschaftlicher Leitung.
  • Gefördert werden nur Exkursionen, die einen fächerübergreifenden, interdisziplinären Charakter haben. Der interdisziplinäre Charakter ist deutlich darzustellen.
  • reine Blockseminare, die nicht den Charakter einer Exkursion (i.S. von Besichtigungen, Besuchen, interkulturellem Austausch usw.) haben, werden aus den Mitteln nicht gefördert.
  • Die Unterstützung beträgt bis zu 50 € pro Person innerhalb Europas (= Erasmus+ Raum sowie Schweiz und GB)
  • Die Unterstützung beträgt 50 bis 100 € pro Person außerhalb Europas (abhängig von Gesamtreisekosten und Reisedauer)
  • Es werden bis zu 20 eingeschriebene Studierende unterstützt und eine Person als wissenschaftliche Leitung.
  • Die Studierenden müssen an der Universität Paderborn eingeschrieben sein. Die wissenschaftliche Leitung muss in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität Paderborn stehen.

Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail unter Angabe

  • der (ungefähren) Gesamtkosten nach Abzug aller anderen Zuschüsse,
  • des (ungefähren) verbleibenden Eigenanteils je Studierenden,
  • der genauen Zahl der Reisenden.

Die Abrechung erfolgt direkt über die Reisekostenstelle. Mit der Abrechung sind eine Teilnehmerliste und die Originalbelege einzureichen. Weitere Informationen zur Vorbereitung und Abrechung von Exkursionen finden Sie auf den Seiten der Reisekostenstelle.

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