Finanzen und Versicherungen
Gesetzliche Krankenversicherungspflicht und elektronisches Studenten-Meldeverfahren (SMV)
Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung ist für Studierende an einer deutschen Hochschule grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben und wird bei der Einschreibung geprüft. Es besteht ein elektronischer Datenaustausch (SMV) zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Hochschulen. Teilen Sie daher ihrer gesetzlichen Krankenversicherung unbedingt mit, an welcher Hochschule Sie studieren, damit Ihr Versichertenstatus auch an Ihre Hochschule gemeldet wird.
Auch wenn Sie nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen, müssen Sie sich an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden, damit eine entsprechende elektronische Meldung an Ihre Hochschule erfolgt. Einen schnellen Überblick über das Verfahren erhalten Sie auf diesem Flowchart.
Zur eindeutigen Identifikation Ihrer Hochschule durch die Krankenversicherung müssen Sie die Betriebsnummer der Universität an Ihre Krankenversicherung übermitteln.
Die Betriebsnummer der Universität Paderborn ist: 40486341
Teilnehmer am studienvorbereitenden Deutschkurs und am Studienkolleg sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie unterliegen nicht der Meldepflicht, weil die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Pesonenkreis nicht besteht.
Untenstehen finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Krankenversicherung für Studierende.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Grundsätzlich unterliegt in Deutschland jeder Einwohner unter 30 Jahren der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung. In Deutschland gibt es nicht nur eine große staatliche Krankenversicherung, sondern eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenversicherungen (z.B. TK, AOK, Barmer etc.) die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind und miteinander in Konkurrenz stehen. Die Krankenversicherung kann frei gewählt werden. Es wird jede gesetzliche Krankenversicherung von der Universität Paderborn akzeptiert. Die Techniker Krankenkasse (TK) besitzt am Campus ein Servicebüro im Gebäude ME. Sie können sich zumeist über die jeweiligen Webseiten direkt um eine Mitgliedschaft bewerben. Zudem ist ein Antrag auf MItgliedschaft auch online über spezielle Relocation Services für internationale Studierende möglich. Eine kurze Internetrecherche sollte Sie zu einem geeigneten Anbieter führen.
Studienstart nach dem 30 Lebensjahr
Studierende, die bei Studienbeginn bereits über 30 Jahre alt sind, werden leider nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Es ist lediglich die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung möglich. Es muss jedoch auch für Studenbeginner ü30 von einer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung des Versichertenstatus an die Hochschule erfolgen. Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise bezügliche "Ausnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht".
Fortführung des Studiums nach dem 30 Lebensjahr
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres sind Sie verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern und zahlen als Student einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag. Ab dem 30 Lebensjahr ist eine Versicherung zum Studierendenbeitrag leider nicht mehr möglich. Die gesetzliche Versicherung kann jedoch freiwillig mit einem höheren Beitrag weitergeführt werden. Wenn Sie kein Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten, müssen Sie die Änderung Ihres Status bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beanragen. Die gesetzlichen Krankenversicherung meldet Ihren neuen Status dann auf elektronischem Weg an die Hochschule. Auch wenn Sie ab dem 30 Lebensjahr nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen und sich frei für eine Krankenversicherung entscheiden können, empfehlen wir Ihnen dringend eine private Krankenversicherung mit einem Versicherungsschutz abzuschließen, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen orientiert. Zudem sollten Sie beachten, dass für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel der Nachweis einer Krankenversicherung von dem Ausländeramt gefordert wird.
Ausnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
Bei dem Vorliegen einer ausreichenden privaten Krankenversicherung, der europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC) oder dem Bestehen eines Sozialversicherungsabkommens zwischen ihrem Herkunftsland und der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht gesetzlich versichern. Es muss jedoch trotzdem von einer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung an die Hochschule bezüglich Ihres Versichertenstatus erfolgen. Hierzu muss die gesetzliche Krankenversicherung prüfen, ob Sie der Versicherungspflicht unterliegen oder ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist. Bei der Beantragung müssen Sie in der Regel ein Ausweisdokument und einen entsprechenden Nachweis ihres alternativen Versicherungsschutzes vorlegen (privater Versicherungsvertrag, EHIC, Formblatt des jeweiligen Sozialversicherungsabkommens). Die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung überprüft dann, ob eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich ist.
Wenn der Versicherungsschutz ausreichend ist oder Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen, erfolgt eine entsprechende elektronische Meldung an die Hochschule. Bitte lassen Sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Meldebestätigung ausstellen und reichen diese während der Immatrikulation bei der Universität ein. Eine einfache Bestätigung der Versicherung per E-Mail ist bereits ausreichend. Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages auf Einschreibung ist es für die Universität wichtig zu wissen, ob Sie diesen Prozess bereits initiert haben.
Die Vorlage weiterer Dokumente ( z.B. des Versicherungsvertrages) ist bei der Einschreibung an der Universität nicht notwendig, da die Prüfung der jeweiligen Versicherung in der Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen liegt.
Informationen zur Wahl einer privaten Krankenversicherung
Es gibt viele Versicherungen und Relocation Services auf dem Markt, die Produkte für internationale Studierende und Sprachschüler anbieten. Mit einer kleinen Internetrecherche sollten Sie schnell einen entsprechenden Anbieter finden können. Es wird grundsätzlich nicht empfohlen, das günstigste Angebot zu wählen. Wenn Sie eine Deckung haben wollen, die zumindest annähernd der Deckung einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, sollten Sie auf jeden Fall eine Prämienoption wählen, die in der Regel etwa 60-80 Euro pro Monat kostet. Bei der Wahl sollten Sie beachten, dass viele Versicherungsverträge Leistungen für Erkrankungen ausschließen, die bereits vor der Einreise nach Deutschland vorhanden waren. Zudem ist die maximale Versicherungslaufzeit zumeist beschränkt, was dazu führen kann, dass Sie sich um eine neue Versicherung bemühen müssen, wenn Sie bis dahin Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben sollten. Ihnen bleibt in so einem Fall lediglich noch die Möglichkeit sich um die Aufnahme in einer regulären privaten Krankenversicherung, die auch unter bestimmten Voraussetzungen von Deutschen als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung gewählt werden kann, zu bewerben. Es besteht in einer privaten Krankenversicherung kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft. Insbesondere bei dem Vorliegen von Vorerkrankungen besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Aufnahme verweigert wird. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie den Versicherungsvertrag einer gesetzlichen Krankenkasse zur Prüfung vorlegen. Bei einem ausreichenden privaten Versicherungsschutz können Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie dann für den Zeitraum ihres Studiums nicht mehr zurück in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln können!
Wechsel der Krankenversicherung
Zu Beginn Ihres Studiums müssen Sie sich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Zwischen diesen beiden Systemen ist nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Heirat etc.) ein Wechsel ein Wechsel während das Studiums möglich. Wenn Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, können Sie während des Studiums nur zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Die einzige Möglichkeit für einen Austritt bietet sich nach der Vollendung des 30 Lebensjahres. Bei der Entscheidung für eine private Krankenkasse besteht im Regelfall keine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Die Mitgliedschaft in eine gesetzliche Krankenversicherung ist erst wieder nach dem Ende des Studiums möglich.
Studierende unterliegen weiterhin der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, haben aber, wenn sie ihr Studium aufgrund der Corona-Pandemie von ihrem Heimatland aus begonnen haben, gute Chancen, den Krankenversicherungsbeitrag für diesen Zeitraum erstattet zu bekommen. Wir möchte Ihnen somit dringend empfehlen nach Ihrer Einreise in Deutschland einen Erstattungsantrag bei Ihrer Krankenversicherung zu stellen.
Bitte beachten Sie aber, dass die Entscheidung über den Erlass der Gebühren letztlich von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abhängt. Es handelt sich zudem immer um eine Einzelfallentscheidung! Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherung.
Wenn Sie nach einem studienvorbereitenden Deutschkurs mit einem Fachstudium beginnen möchten, haben Sie die Chance in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Wenn Sie den Antrag nicht vor dem Beginn des Studiums stellen, können Sie während ihres Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Es gibt keine 2. Chance! Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich von einer gesetzlichen Krankenversicherung beraten zu lassen. Falls Sie sich für ein private Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie bei der Einschreibung die "Befreiungsbescheinigung von der Krankenversicherungspflicht" einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Diese weist der Universität nach, dass der private Krankenversicherungsschutz für die Einschreibung an der Universität entsprechend den Vorgaben des Sozialgesetzbuches V ausreichend ist.
An der Universität Paderborn zahlen Sie keine Studiengebühren! Die Universität Paderborn ist (wie fast alle Hochschulen in Deutschland) eine öffentliche Hochschule. Der Semesterbeitrag von etwa 310 Euro beinhaltet unter anderem ein Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr. D.h. Sie benutzen Busse und Bahnen in ganz Nordrhein-Westfalen kostenlos! Zur Gültigkeit des Semestertickets siehe hier. Darüber hinaus erhalten Sie mit Ihrem Studierendenausweis viele Vergünstigungen z.B. bei Eröffung eins Bankkontos, bei Mobilfunkverträgen oder auch im Kino oder Theater. Das vergünstigte Essen in unserer Mensa kostet für Studierende ab 1,70 Euro pro Mahlzeit.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen eine ungefähre Vorstellung davon geben, was das Leben und Studieren in Paderborn kostet.
Die durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten für Studierende bewegen sich etwa in folgendem Rahmen:
Miete | 260 Euro - 360 Euro |
Krankenversicherung | ca. 95 Euro |
Essen | 200 Euro |
Freizeit | min. 80 Euro |
Semesterbeitrag | ca. 340 Euro pro Semester |
Verschiedenes | 50 Euro - 100 Euro |
Summe | ca. 800 - 950 Euro |
Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie bei Ihrer Ankunft in Paderborn ausreichend Bargeld zur Verfügung haben, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. In den ersten Wochen werden Sie die erste Miete (etwa 200-360 Euro) und eine Kaution bezahlen müssen (normalerweise 1-2 Monatsmieten). Hinzu kommen die Kosten für das Semesterticket (ca. 310 Euro), evtl. die Deutschkursgebühren (DSH-Kurs: 500 Euro pro Kursstufe) und ggf. die Beiträge für die Krankenversicherung.
Wer in Deutschland einen Schaden verursacht ist zum Schadensersatz verpflichtet! Bedenken Sie, dass die Schadenssummen höher ausfallen könnten als in ihrem Heimatland. Bitte überprüfen Sie ihren Versicherungsschutz im Falle eines Schadens in Deutschland! Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung beginnen in Deutschland für eine Einzelperson bei etwa 25 Euro im Jahr.
Informationen über Stipendien erhalten Sie bei der Deutschen Botschaft, in Abteilungen des Goethe-Instituts und beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Der DAAD bietet eine Vielzahl von Stipendienprogrammen für Austauschstudierende und Wissenschaftler aller Länder an; für das grundständige Studium (Bachelorstudiengänge) gibt es aber dort keine Stipendienmöglichkeit.
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Kennedyallee 50
D - 53275 Bonn
Sofern Sie für eine Stipendiumsbewerbung eine informelle Bestätigung benötigen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den gewünschten Masterstudiengang erfüllen, bitten wir Sie, rechtzeitig mit uns in Kontakt zu treten. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen. Für die Bearbeitung benötigen wir Ihre Studienabschlussurkunde und eine detaillierte Fächer- und Notenübersicht.