Fachliche Zugangsvoraussetzungen
Wenn Sie an der Universität Paderborn studieren möchten, müssen Sie ein Schulabschlusszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation vorweisen können, die Sie zum Besuch einer deutschen Universität berechtigt (=Hochschulzugangsberechtigung).
Nicht jeder Schulabschluss berechtigt zu einem Studium in Deutschland.
Informationen dazu finden Sie
- in der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
- im Informationsystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (anabin)
Weitere Hinweis über die spezifischen Zugangsvoraussetzungen für Ihr Land können Sie auch bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder dem Goethe-Institut erhalten. Die endgültige Entscheidung, ob eine Zulassung möglich ist, trifft jedoch die Universität!
An der Universität Paderborn werden überwiegend Studiengänge in Deutsch angeboten. Einige Masterstudiengänge werden komplett auf Englisch unterrichtet und erfordern daher keine oder nur geringe Deutschkenntnisse, die teilweise während des Studiums nachgeholt werden können. Die Universität Paderborn bietet Ihnen die Möglichkeit, die notwendigen Deutschkenntnisse vor Ort in Sprachkursen zu erwerben. Unter folgendem Link gibt es weitere Einzelheiten zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen.
Außer für die Fächer Musik, Kunst und Sport gibt es keine Aufnahmeprüfungen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei manchen Studiengängen liegt Bewerberzahl weit über der Zahl der zu vergebenden Studienplätze. Das heißt, dass nur die Studienbewerber*innen mit den besten Abschlussnoten im Schulabschlusszeugnis angenommen werden und diese Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung haben ("Numerus Clausus"-Studiengänge). Eine Auflistung dieser Studiengänge finden Sie hier.
Für die Zulassung zu solchen Studiengängen wird ein bestimmter Notendurchschnitt benötigt. Ausländische Abschlussnoten müssen erst in das deutsche System umgerechnet werden. Dies erfolgt anhand der Bayerischen Formel.
Wenn Sie schon an einer Universität Ihres Heimatlandes studiert haben, können Sie sich möglicherweise Ihre Prüfungsergebnisse auf Ihren neuen Studiengang anrechnen lassen, sofern es fachlich übereinstimmende Studienleistungen gibt. Zur Anrechnung sollten Sie alle Studienleistungen, die Sie während Ihres Studiums erbracht haben, detailliert auflisten und alle bisher besuchten Kurse und Vorlesungen angeben. Wichtig ist, dass Sie Ihren Angaben die jeweiligen Belege und Bewertungen beifügen. Beachten Sie bitte, dass Ihre Auflistung umso besser von der Universität bewertet werden kann, je detaillierter und vollständiger sie ist.
Ob eine Anrechnung möglich ist oder nicht, entscheidet der Prüfungsausschuss Ihres gewählten Studienganges an der Universität Paderborn. Die Sichtung der Unterlagen beginnt in der Regel vor Ihrer Immatrikulation, die Prüfung Ihrer Kompetenzen wird möglicherweise erst nach Aufnahme Ihrer Kurse hier in Paderborn abgeschlossen sein. Sie werden zunächst vom Prüfungsausschuss vorläufig in ein Fachsemester eingestuft, bis Ihre bereits erworbenen Noten oder Scheine detailliert durch die einzelnen Professoren*innen begutachtet worden sind. Wenn Sie beabsichtigen, von Anfang an in einem höheren Semester zu studieren, muss der Anerkennungsprozess Ihrer Immatrikulation vorausgehen.
Wenn Sie einen Bachelorabschluss in Ihrem Heimatland erworben haben, können Sie möglicherweise zu einem weiterführenden Studiengang im gleichen oder in einem verwandten Fach zugelassen werden. Wenn die Universität Paderborn in diesem Bereich einen Masterstudiengang anbietet, können Sie hierzu eine direkte Zulassung erhalten, sofern Ihr Bachelor durch den Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannt ist.