Einzureichende Unterlagen

Als Erasmus+ Studierende*r sind Sie dazu verpflichtet, einige Dokumente vor, während und nach Ihrer Mobilität zu erstellen und uns zu übermitteln.

Vor der Mo­bi­li­tät

Der Sprachtest wird frewillig und online durch Sie vor Beginn der Mobilität durchgeführt. Sie erhalten eine entsprechende E-Mail mit allen wichtigen Informationen von Frau Boubaker. Das Ergebnis müssen Sie aktuell nicht in Mobility Online hochladen.

Muttersprachler in der Unterrichtssprache sind vom OLS Test befreit.

Das Grant Agreement ist der Erasmus+ Vertrag zwischen dem Förderer (Koordinatorin Erasmus+ Studierendenmobilität) und dem*der Geförderten (Erasmus+ Studierende*r).

Das Grant Agreement stellen wir Ihnen in individualisierter Form dür die WiSe Studierende im Juli und fü die SoSe Studierende im November zum Download in Mobility Online bereit. Das IO informiert Sie hierüber zu gegebener Zeit. Bitte beachten Sie insbesondere die Angaben zur Dauer Ihrer Mobilitätsphase, zur Höhe Ihrer finanziellen Unterstützung sowie zur Auszahlung des Stipendiums. Der in Mobility Online angegebene Zeitraum (welcher ins Grant Agreement übernommen wird) ist mit Absicht weit gefasst, da Ihre Mobilität nur förderbar ist, wenn diese innerhalb der im Grant Agreements angegebenen Daten liegt. Die genauen Aufenthaltszeiten erfahren Sie von Ihrer Gasthochschule.

Drucken Sie das Dokument bitte zweimal aus, unterschreiben beide Exemplare und lassen Sie uns diese im Original und vor Beginn Ihrer Mobilitätsphase postalisch oder persönlich zukommen. Bitte beachten Sie, dass nur das Grant Agreement, das in Mobility Online zum Download zur Verfügung steht, eingereicht werden muss und keine weiteren Anhänge, die im Grant Agreement enthalten sind (CoP und Learning Agreement). Wir unterschreiben dann ebenfalls beide Exemplare, nehmen eins zu unseren Akten und senden eins postalisch an Sie zurück.

Das Grant Agreement ist das einzige Erasmus+ Dokument, das uns mit Originalunterschriften vorliegen muss. Alle anderen Dokumente können Sie auch elektronisch übermitteln.

Bevor diese beiden Dokumente (Grant Agreement und Learing Agreement) nicht vollständig im International Office eingegangen sind, kann die Auszahlung der ersten Stipendienrate nicht erfolgen.

Wäh­rend der Mo­bi­li­tät

Die Confirmation of Participation (zum Download in Mobility Online) bescheinigt die Dauer Ihres Aufenthalts und ist die Grundlage für die taggenaue Berechnung Ihres Stipendiums.

Drucken Sie das Dokument aus und lassen Sie die Confirmation von Ihrem Incoming Coordinator im International Office der Partnerhochschule vor Ihrer Abfahrt ausfüllen und unterschreiben.

Die finanzielle Erasmus+ Förderung koppelt sich nach den Vorgaben der EU-Kommission an einen Aufenthalt im Gastland. So unterscheidet die EU-Kommission zwischen einer physical, einer blendet und einer virtual mobility. Hierbei ist es wichtig herauszustellen, dass es sich dabei um den/die Aufenthaltsort(e) während Ihrer Mobilität handelt und nicht um die Lehrform: So bezeichnet eine physical mobility eine Mobilität, während der Sie sich komplett im Gastland aufhalten (und dort in Präsenz und/oder virtuell am Unterricht teilnehmen), und eine virtual mobility die rein virtuelle Teilnahme an Aktivitäten der Gasthochschule von Deutschland aus. Bei einer blended mobility verbringen Sie einen Teil Ihres Austauschsemesters physisch im Gastland und einen Teil in Deutschland, währenddessen Sie dann virtuell an der Gasthochschule studieren.

Das Anfangsdatum ist der erste Tag, an dem Sie zu akademischen Zwecken an der Partnerhochschule physisch oder virtuell anwesend sind (z.B. Vorlesungsbeginn, Begrüßungsveranstaltung, Beginn eines Sprachkurses an der Partnerhochschule).

Das Enddatum ist der letzte Tag, an dem Sie zu akademischen Zwecken an der Partnerhochschule physisch oder virtuell anwesend sind (z.B. Vorlesungsende, letzte Klausur/Prüfung).

Reisen Sie aus privaten Gründen früher an oder später ab, wird dies nicht in der Confirmation bestätigt und fließt nicht in Ihre Stipendienberechnung ein. Verpflichtende Quarantänezeiten bei der Einreise ins Gastland können mit Nachweis in die Förderung einfließen. Quarantänezeiten bei der Rückkehr ins Heimatland dagegen können nicht als Mobilitätsphase gefördert werden.

Nach der Mo­bi­li­tät

Laden Sie die Confirmation bis zwei Wochen nach Ende Ihres Auslandsaufenthalts in Mobility Online hoch. Bitte bewahren Sie das Original der Confirmation auf, da Sie diese ggf. auch für andere Stellen (z.B. BAFöG-Amt) benötigen.

Lassen Sie die Confirmation von Ihrem Incoming Coordinator im International Office der Partnerhochschule vor Ihrer Abfahrt (max. 5 Tage vorher) ausfüllen und unterschreiben. Ggf. müssen Sie der Gasthochschule weitere Informationen vorlegen (z.B. Reisedokumente), damit diese bestätigen kann, wie (physical, virtual oder blendet) und von wann bis wann der Austausch stattgefunden hat.

Das Enddatum ist der letzte Tag, an dem Sie zu akademischen Zwecken an der Partnerhochschule physisch oder virtuell anwesend sind (z.B. Vorlesungsende, letzte Klausur/Prüfung).

Die Confirmation of Participation ist besonders wichtig für die taggenaue Berechnung Ihrer Stipendienhöhe. Reisen Sie aus privaten Gründen früher an oder später ab, wird dies nicht in der Confirmation bestätigt und fließt nicht in Ihre Stipendienberechnung ein.

Nach Ablauf Ihres geplanten Aufenthaltszeitraums (im Grant Agreement angegeben) erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail mit einem individuellen Zugang zu dem Berichtformular. Ihre Erfahrungswerte sind für uns und die Europäische Kommission sehr wichtig und hilfreich. Wir schätzen ein Feedback Ihrerseits (positiv wie negativ), da es für unsere Arbeit und die Arbeit mit den Partnerhochschulen eine hilfreiche Rückmeldung ist. Zusätzlich müssen wir im Erasmus-Abschlussbericht Stellung zu Ihren Angaben nehmen. Auch wenn die Teilnahme an der EU-Survey frewillig ist, ist für uns eine große Resonanz sehr wichtig und wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie trotzdem hieran teilnehmen.

Der Online-Bericht besteht zum großen Teil aus Ankreuzfragen und kann direkt online ausgefüllt und versendet werden. Bitte füllen Sie den Bericht sorgfältig und wahrheitsgemäß aus.

Das dabei generierte PDF-Ergebnis können Sie freiwillig in MO hochladen.

Sollten Sie den Zugang zum Online-Bericht nicht erhalten oder verloren haben, können wir Ihnen durch das System eine erneute E-Mail zusenden lassen.

Zusätzlich müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer Mobilität einen individuellen Erfahrungsbericht einreichen, den wir in unserer Datenbank veröffentlichen.

In Ihrem Mobility Online-Zugang finden Sie eine Vorlage zur Erstellung des Berichts sowie einen Workflow-Schritt, wo Sie den Bericht online hochladen können.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Bitte achten Sie darauf, den Erfahrungsbericht anonym zu halten. Es sind lediglich Kürzel erlaubt.
  • Bitte achten Sie ebenfalls darauf, das Deckblatt vollständig auszufüllen. Dies beinhaltet z.B. den Studiengang, die Semesterdauer, die Information zur Partneruniversität usw.

Der Erfahrungsbericht ist uns sehr wichtig und stellt eine wichtige Hilfestellung für zukünftige Erasmus+ Studierende dar. Bitte respektieren Sie die Vorgaben und halten diese ein.

Gerne können Sie den Erfahrungsbericht auch zu mehreren Studierenden gemeinsam verfassen. Bitte schicken Sie uns dann zusätzlich eine E-Mail mit den Namen der Studierenden, die den Bericht zusammen geschrieben haben.

Es muss in der Leistungsübersicht klar zu erkennen sein, dass die angerechneten Kurse im Ausland absolviert wurden.

Bevor die beiden Dokumente (CoP und der ausführliche Erfahrungsbericht) nicht vollständig beim International Office eingegangen sind (Upload in MO), kann die Auszahlung der zweite Stipendienrate nicht vorgenommen werden.