Der Bund hat Beschäftigte an Hochschulen im Rahmen der Impfverordnung in die Prioritätengruppe 3 eingeordnet. Die Umsetzung obliegt hier den Ländern unter der Maßgabe der ausreichenden Verfügbarkeit des Impfstoffes. Das Land NRW hat seit dem 6. Mai eine Untergruppe der Prioritätengruppe 3 in den aktuellen Impfplan aufgenommen. Beschäftigte von Hochschulen sind hier leider noch nicht berücksichtigt und damit noch nicht an der Reihe. Das Kreisgesundheitsamt Paderborn hat ebenfalls mitgeteilt, dass aufgrund des knappen Impfstoffes zurzeit ausschließlich die vom Landesgesundheitsministerium freigegebenen Personengruppen im Kreis Paderborn geimpft werden können.
Die Arbeitgeberbescheinigung, die von den Impfzentren in NRW akzeptiert wird und Voraussetzung für eine Impfung ist, ist inhaltlich vom Landesgesundheitsministerium vorgegeben. Sie wird erst dann veröffentlicht und freigeschaltet, wenn die Beschäftigten für den Hochschulbereich in den Impfplan des Landes aufgenommen sind. Sobald dieses geschieht, hat die Universität alles vorbereitet, diese Bescheinigungen sofort auszustellen und unseren Beschäftigten die Impfung zu ermöglichen.
Für eine Impfung mit den Impfstoffen von AstraZeneca und Johnson&Johnson ist die Priorisierung aufgehoben. Die Hausärzt*innen stehen hier für die Beratung zur Verfügung.
Update vom 14. Mai 2021:
Das Gesundheitsministerium NRW ermöglicht Beschäftigten der Hochschulen nun Impfungen in den Arztpraxen. Impfungen in den Impfzentren sind allerdings nach wie vor einer anderen Personengruppe vorbehalten, zu denen die Hochschulangehörigen zurzeit leider noch nicht gehören.
Wenn Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Impftermin vereinbaren können, benötigen Sie eine mit Originalunterschrift versehene Arbeitgeberbescheinigung, die die Universität Paderborn gerne ausstellt und an Ihre bei der Universität Paderborn hinterlegte Privatadresse versendet. Wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an das Personaldezernat.