Forschungsförderung der Landesministerien
Die Landesregierung NRW bietet primär über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) sowie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) verschiedene Förderprogramme an. Eine Übersicht aller aktuellen Ausschreibungen und den jeweiligen Förderbedingungen erhalten Sie auf den Webseiten der Ministerien. Zu beachten ist, dass in den meisten Förderprogrammen der Landesministerien ein Eigenantei zu leisten ist.
Hinweis
Viele Anträge der Landesministerien benötigen bereits in der Projektskizzenphase eine rechtskräftige Unterschrift. Nehmen Sie bitte rechtzeitig, also mindestens 10 Werktage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.
Glossar
In vielen Programmen der Landesministerien beträgt die Förderquote nicht 100% so dass ein gewisser, meist zehn prozentiger Anteil der beantragten Fördergesamtsumme selbst getragen werden muss. Vor der Antragstellung ist daher zu klären wie der Eigenanteil finanziert werden kann. In der Regel erfolgt dies über freie Mittel der Arbeitsgruppe/Professur/Abteilung der Antrag stellenden Person.
In vielen Programmen der Landesministerien wird ein Nachweis oder der Antrag zur Teilnahme an der elektronischen Belegaufbewahrung und -archivierung sowie Zeiterfassung gefordert. An der UPB ist zur Zeit keine elektronische Belegaufbewahrung und -archivierung sowie Zeiterfassung möglich, weswegen kein Nachweis erbracht werden kann und auch kein Antrag zur Teilnahme gestellt werden kann. Sollten Sie für Ihren Antrag einen Nachweis/Antrag zur Teilnahme benötigen, wenden Sie sich frühzeitig an das Forschungsreferat.
In manchen Programmen der Landesministerien (z.B. Profilbildung) kann pro Einrichtung lediglich ein Antrag eingereicht werden, in diesen Fällen findet eine interne Vorauswahl statt. Termine für Vorauswahlen werden angekündigt. Sollte das Förderprogramm Ihrer Wahl lediglich einen Antrag pro Einrichtung zulassen, achten Sie auf interne Ankündigungen oder wenden Sie sich an das Forschungsreferat.
In Verbundprojekten muss die Zusammenarbeit der Projektpartner*innen durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Kooperationsvereinbarungen sind je nach Förderprogramm zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorzubereiten und zu unterzeichnen. Kooperationsvereinbarungen werden in der Regel durch die Konsortialführung vorbereitet. Bitte wenden Sie sich für die Erstellung frühzeitig an die Justiziarinnen des Sachgebiets 2.2 (Fakultäten EIM, KW: Frau Caterina Scheiing, caterina.scheiing@zv.uni-paderborn.de, -2851; Fakultäten MB, NW, WiWi: Frau Christina Nolte, christina.nolte@zv.uni-paderborn.de, -2520).
Nur wenige Förderlinien der Landesministerien gewähren eine Projektpauschale, im Einzelfall ist dies aus den Förderrichtlinien zu entnehmen. An der UPB gilt die Regelung, dass die Pauschale zentral durch die Universität vereinnahmt wird. Die Projektleiter erhalten als Ausgleich eine Forschungsprämie aus Haushaltsmitteln in Höhe von 40% der ursprünglichen Pauschale.
Bei der Erstellung und Begutachtung von Förderanträgen nehmen Querschnittsthemen einen immer größeren Stellenwert ein. Dazu zählen etwa Gleichstellung, Diversität und Familienfreundlichkeit, Internationalität, Karriereförderung, Forschungsdatenmanagement oder Nachhaltigkeit. Wir unterstützen Sie hierbei und fungieren als Schnittstelle zu anderen Servicebereichen der Universität.
Projektanträge, müssen in aller Regel rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Für die UPB ist hierfür die Vizepräsidentin für Personalverwaltung, Frau Probst zuständig. Bitte nehmen Sie rechtzeitig, also mindestens 10 Tage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.
Werden keine Pauschalen für Reisekosten vorgegeben, sollten sich die Reisekosten aus Fahrt- und Übernachtungskosten, Tagegelder sowie Tagungsgebühren zusammensetzen. Bei Auslandsreisen legen Sie bitte länderspezifische Hotelkosten und Tagegelder aus folgender Liste zugrunde.
Der Service des Forschungsreferats
Unser Service rund um Ihren Antrag umfasst:
- Feedback zum Aufbau und Überzeugungskraft Ihres Antrags aus nicht-fachlicher Perspektive
- Feedback im Hinblick auf Passfähigkeit und Konsistenz mit den Leitlinien
- Beratung bei der Finanzierungsplanung
- Beratung bei Querschnittsthemen
- Abstimmung mit der Hochschulleitung und anderen zuständigen Stellen der Hochschule
- Unterstützung bei der Erstellung ggf. nötiger Stellungnahmen der Hochschule
Ansprechpartner*innen
Dr. Daniela Hartmann - B2.229, 60 - 4560
Dr. Anna Reinacher - A3.242, 60 - 2078
Dr. Juliane Theiß - B2.229, 60 - 4467
Jutta Deppe - A3.223, 60 - 2568