Forschungsförderung der Landesministerien

Die Landesregierung NRW bietet primär über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) sowie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) verschiedene Förderprogramme an. Eine Übersicht aller aktuellen Ausschreibungen und den jeweiligen Förderbedingungen erhalten Sie auf den Webseiten der Ministerien. Zu beachten ist, dass in den meisten Förderprogrammen der Landesministerien ein Eigenantei zu leisten ist.

 

NRW Rü­ck­kehr­pro­gramm: Fu­ture Com­pu­ting (Frist 09.01.2025, 16:00 MEZ)

Das Land NRW bietet Forschenden, die aus dem Ausland zurückkehren möchten, im Themenfeld Future Computing die Chance zum Aufbau und Leitung einer selbstständigen Nachwuchsgruppe an einer Universität in NRW. Sie erhalten eine personengebundene Finanzierungszusage in Höhe von bis zu 1,25 Mio. € für 5 Jahre.

Pro­fil­bil­dung (neue Aus­schrei­bung wird frü­hes­tens 2024 er­war­tet)

Das themenoffene Programm fördert die Etablierung von Profilen in neuen Forschungsgebieten oder die grundlegende Änderung bestehender Profile. Beantragt werden können Sach-, Reise- und Personalmittel (keine Promotionsstellen). Die Förderdauer umfasst 3 Jahre mit max. 1Mio €/Jahr. Bitte beachten Sie, dass hier eine interne Vorauswahl stattfindet.

Netz­wer­ke (neue Aus­schrei­bung wird frü­hes­tens 2024 er­war­tet)

Das themenoffene Programm fördert den Ausbau bestehender, standortübergreifender Forschungsnetzwerke von Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und außeruniversitären Forschungseinrichtungen innerhalb NRWs um ihre Sichtbarkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Die Förderdauer umfasst 4 Jahre mit max. 5Mio €/Jahr.

Ko­ope­ra­ti­ons­platt-for­men (neue Aus­schrei­bung wird frü­hes­tens 2024 er­war­tet)

Das Ziel des Förderinstruments ist es, bestehende Vernetzungen von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in NRW mit externen Kooperationspartnern nachhaltig zu stärken. Beantragt werden können Sach-, Reise- und Personalmittel (keine Qualifizierungsstellen). Die Förderdauer umfasst 4 Jahre mit max. 500.000 €/Jahr.

It’s OWL (neue Aus­schrei­bung wird frü­hes­tens 2024 er­war­tet)

Das Technologie-Netzwerk fördert Projekte im Innovations- und Transferbereich. Ziel sollte es sein zum Innovationssprung von der Mechatronik zu intelligenten technischen Systemen beizutragen. Es werden ausschließlich Verbundvorhaben mit mindestens einem Unternehmen und einem Forschungspartner gefördert. Die Förderdauer umfasst i.d.R. 3 Jahre.

EFRE

EFRE ist eine europaweite Maßnahme die darauf abzielt das Ungleichgewicht zwischen verschiedenen Regionen auszugleichen. Daher werden Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen, Innovationen, Forschung und technologische Entwicklung regional voranzubringen. Innerhalb EFREs gibt es verschiedene Ausschreibungen mit unterschiedlichen Förderbedingungen.

Hin­weis

Viele Anträge der Landesministerien benötigen bereits in der Projektskizzenphase eine rechtskräftige Unterschrift. Nehmen Sie bitte rechtzeitig, also mindestens 10 Werktage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.

Glos­sar

In vielen Programmen der Landesministerien beträgt die Förderquote nicht 100% so dass ein gewisser, meist zehn prozentiger Anteil der beantragten Fördergesamtsumme selbst getragen werden muss. Vor der Antragstellung ist daher zu klären wie der Eigenanteil finanziert werden kann. In der Regel erfolgt dies über freie Mittel der Arbeitsgruppe/Professur/Abteilung der Antrag stellenden Person

In vielen Programmen der Landesministerien wird ein Nachweis oder der Antrag zur Teilnahme an der elektronischen Belegaufbewahrung und -archivierung sowie Zeiterfassung gefordert. An der UPB ist zur Zeit keine elektronische Belegaufbewahrung und -archivierung sowie Zeiterfassung möglich, weswegen kein Nachweis erbracht werden kann und auch kein Antrag zur Teilnahme gestellt werden kann. Sollten Sie für Ihren Antrag einen Nachweis/Antrag zur Teilnahme benötigen, wenden Sie sich frühzeitig an das Forschungsreferat. 

In manchen Programmen der Landesministerien (z.B. Profilbildung) kann pro Einrichtung lediglich ein Antrag eingereicht werden, in diesen Fällen findet eine interne Vorauswahl statt. Termine für Vorauswahlen werden angekündigt. Sollte das Förderprogramm Ihrer Wahl lediglich einen Antrag pro Einrichtung zulassen, achten Sie auf interne Ankündigungen oder wenden Sie sich an das Forschungsreferat.

In Verbundprojekten muss die Zusammenarbeit der Projektpartner*innen durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Kooperationsvereinbarungen sind je nach Förderprogramm zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorzubereiten und zu unterzeichnen. Kooperationsvereinbarungen werden in der Regel durch die Konsortialführung vorbereitet. Bitte wenden Sie sich für die Erstellung frühzeitig an die Justiziarinnen des Sachgebiets 2.2 (Fakultäten EIM, KW: Frau Caterina Scheiing, caterina.scheiing@zv.uni-paderborn.de, -2851; Fakultäten MB, NW, WiWi: Frau Christina Nolte, christina.nolte@zv.uni-paderborn.de, -2520).

Nur wenige Förderlinien der Landesministerien gewähren eine Projektpauschale, im Einzelfall ist dies aus den Förderrichtlinien zu entnehmen. An der UPB gilt die Regelung, dass die Pauschale zentral durch die Universität vereinnahmt wird. Die Projektleiter erhalten als Ausgleich eine Forschungsprämie aus Haushaltsmitteln in Höhe von 40% der ursprünglichen Pauschale.

Bei der Erstellung und Begutachtung von Förderanträgen nehmen Querschnittsthemen einen immer größeren Stellenwert ein. Dazu zählen etwa Gleichstellung, Diversität und Familienfreundlichkeit, Internationalität, Karriereförderung, Forschungsdatenmanagement oder Nachhaltigkeit. Wir unterstützen Sie hierbei und fungieren als Schnittstelle zu anderen Servicebereichen der Universität.

Projektanträge, müssen in aller Regel rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Für die UPB ist hierfür die Vizepräsidentin für Personalverwaltung, Frau Probst zuständig. Bitte nehmen Sie rechtzeitig, also mindestens 10 Tage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.

Werden keine Pauschalen für Reisekosten vorgegeben, sollten sich die Reisekosten aus Fahrt- und Übernachtungskosten, Tagegelder sowie Tagungsgebühren zusammensetzen. Bei Auslandsreisen legen Sie bitte länderspezifische Hotelkosten und Tagegelder aus folgender Liste zugrunde.

Der Ser­vice des For­schungs­re­fe­rats

Unser Service rund um Ihren Antrag umfasst:

  • Feedback zum Aufbau und Überzeugungskraft Ihres Antrags aus nicht-fachlicher Perspektive
  • Feedback im Hinblick auf Passfähigkeit und Konsistenz mit den Leitlinien
  • Beratung bei der Finanzierungsplanung
  • Beratung bei Querschnittsthemen
  • Abstimmung mit der Hochschulleitung und anderen zuständigen Stellen der Hochschule
  • Unterstützung bei der Erstellung ggf. nötiger Stellungnahmen der Hochschule

An­sprech­part­ner*in­nen

Dr. Daniela Hartmann - B2.229, 60 - 4560

Dr. Anna Reinacher - A3.242, 60 - 2078

Dr. Juliane Theiß - B2.229, 60 - 4467

Jutta Deppe - A3.223, 60 - 2568