Neu­ig­kei­ten

  • Infoveranstaltung zum Thema Vertragslaufzeit, Urlaubsanspurch, Vorstellung der SHK-Vertretung und eine offene Fragerunde: 26.11.2024, 13-14 Uhr, Raum H4.203

  • Hier findet ihr die Ergebnisse der Umfrage zur Zufriedenheit der SHKs 2024: Ergebnisse 2024
  • Hier findet ihr eine FAQ zu den Ergebnissen der TV-Stud:  Verhandlungsergebnisse

 

Ver­tre­tung der Be­lan­ge stu­den­ti­scher Hilfs­kräf­te

An der Universität Paderborn gibt es neben dem Personalrat und anderen Vertretern zusätzlich die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte.

Diese Vertretung besteht aus drei Mitgliedern (Vorsitzende Sabine Gockel, Vertreterin Irina Hegel Vertreter Patrick Ellerbrok), ist seit 1.10.2024 bis 30.09.2025 im Amt und befasst sich mit allen Belangen und Problemen von studentischen Hilfskräften (SHKs).

Die Vertretung der Belange der studentischen Hilfskräfte ist für euch Ansprechpartner in jeglichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis SHK an der Uni Paderborn sein. Das können Fragen zum Vertrag, zum Urlaub sein oder auch Schwierigkeiten oder Beschwerden im Arbeitsverhältnis oder Umfeld. Wir können euch beraten, an die richtigen Ansprechpartner*innen verweisen oder auch Sachverhalte klären.

Schreibt uns an: shk-vertretung@upb.de oder vereinbart einen individuellen persönlichen Termin.

(1) Die Grundordnung kann vorsehen, dass die Studierenden oder der Senat auf der Grundlage eines Vorschlags der Studierendenschaft eine Stelle wählt, die nach Maßgabe von Absatz 2 als Beauftragte für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften nach § 46 wahrnimmt, die über kein für ihre Hilfskrafttätigkeit fachlich einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Sieht die Grundordnung die Wahl nach Satz 1 vor, regelt sie zugleich die Anzahl der Mitglieder der Stelle, ihre Bestellung und Amtszeit sowie das Nähere zur Wählbarkeit und zur Wahl. Die Grundordnung kann vorsehen, dass die Mitglieder der Stelle, sofern sie in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule stehen, in einem angemessenen Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden.

(2) Die Stelle überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie behandelt Beschwerden von Betroffenen. Beanstandet die Stelle eine Maßnahme, hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist das Rektorat zu beteiligen.

(3) Im Rahmen der Aufgaben nach Absatz 2 sind das Rektorat, die Leitung von wissenschaftlichen Einrichtungen und von Betriebseinheiten sowie die Fachbereichsleitung der Stelle gegenüber auskunftspflichtig.

Kon­takt­in­fos & Sprech­stun­de

Wir bieten auf Anfrage eine Sprechstunde an. Ihr könnt uns jederzeit gerne kontaktieren und wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin.

Auf Wunsch könnt ihr auch gerne einen Zoom-Termin mit uns vereinbaren. Schreibt uns dafür einfach eine Mail.

Per Mail erreicht ihr uns jederzeit unter: shk-vertretung@upb.de

 

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