Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
- Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;
- sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen,
- auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten; die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen und des Arbeitsschutzes einzusetzen,
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle - an der Universität Paderborn der Kanzler - auf ihre Erledigung hinzuwirken.
- die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern
- Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Beschäftigter zu beantragen,
- die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern,
- mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten,
- die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern