Hinweise zum Presse- und Urheberrecht
Mediale Inhalte sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt – sowohl Texte und Fotos in Printausgaben als auch Inhalte von Onlinemagazinen, Webseiten oder Social Media.
Veröffentlichte Texte in der Presse
Möchten Sie einzelne Presse-Artikel für eigene Zwecke nutzen, bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Chefredaktion des jeweiligen Mediums, die Sie in jedem Fall aufbewahren sollten. Die Angabe eines Quellennachweises alleine reicht nicht aus. Lizenzen müssen im Einzelfall erworben werden.
In allen anderen Fällen verstoßen Veröffentlichungen gegen das Urheberrecht und können abgemahnt werden und/oder weitere straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies gilt auch, wenn Sie selbst Autor*in eines Artikels oder Beitrags sind, der in einer Zeitung, einem Magazin oder Ähnlichem publiziert wurde.
Social Media
Anders verhält es sich mit Inhalten in sozialen Netzwerken, die Sie auf Plattformen wie Facebook sehen und anschließend „teilen“ möchten. Das ist in der Regel unproblematisch und legal, solange es sich hierbei nur um das Teilen öffentlicher Beiträge anderer Nutzer handelt. Es verstößt jedoch gegen das Urheberrecht, Screenshots oder Fotos von Zeitungsartikeln zu veröffentlichen.
Fotos und Videos
Auch im Umgang mit Bildrechten gibt es einiges zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel, eine Einwilligungserklärung von den abgebildeten Personen einzuholen, bevor Bilder veröffentlicht werden. Auch Nutzungsrechte müssen abgeklärt werden. Rechtliches zum Thema Foto-, Video- und Audioaufnahmen haben wir auf einer separaten Seite für Sie zusammengefasst.
Weitere Informationen
Prüfen Sie bitte grundsätzlich sorgfältig, ob Sie fremde Inhalte wie Texte, Fotos, Videos, Audiodateien etc. nutzen dürfen.