Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet Beschäftigten nach längerer Erkrankung und bei häufiger auftretenden kürzeren Arbeitsunfähigkeitszeiten individuelle Hilfestellungen bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz.
Da Führungskräfte einen besonders großen Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsplätze haben, tragen sie auch eine besondere Verantwortung bei der betrieblichen Wiedereingliederung. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, stellt Rechtsanwalt Dr. Marcus Bauckmann am 17.10.2023 die rechtlichen Hintergründe, die Dienstvereinbarung und prakitsche Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement vor.