Zu­las­sungs­be­scheid

Sie werden von der Universität schriftlich informiert, ob Ihre Bewerbung angenommen oder abgelehnt worden ist. Diese schriftliche Benachrichtigung erhalten Sie etwa 1-2 Monate vor Semesterbeginn.

Der Zulassungsbescheid

  • gilt nur für das jeweils angegebene Fach und Semester
  • enthält Informationen über weitere Voraussetzungen wie Sprachtests, Einstufungsprüfungen
  • erläutert, welche Unterlagen zur Einschreibung mitgebracht werden müssen
  • enthält die Einschreibefristen (auf der letzten Seite)
  • enthält eine Annahmeerklärung (wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben), in der Sie angeben müssen, ob Sie sich in dem gewählten Studiengang für den von Ihnen gegebenen Zeitraum einschreiben werden oder nicht. Wenn Sie die Zulassungsbestätigung erhalten haben, müssen Sie das Angebot innerhalb eines festgelegten Zeitraums annehmen.

Bitte denken Sie daran, dass der Postweg einige Zeit in Anspruch nehmen kann und sorgen Sie dafür, dass die angegebene Korrespondenzadresse stets aktuell ist!

Wichtig:

Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen

Nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden angenommen. Unvollständige Bewerbungsunterlagen oder Unterlagen, die nach der Deadline bei uns eintreffen, werden nicht bearbeitet. Die rechtzeitige und vollständige Zusendung der Unterlagen liegt in alleiniger Verantwortung des Bewerbers.

KEINE Rücksendung von Unterlagen

Bewerbungsunterlagen für das Fachstudium werden nicht zurückgesandt. Schicken Sie uns deshalb nur beglaubigte Kopien und keine Originale. Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zurück erhalten möchten, fügen Sie einen ausreichend großen, an sich selbst andressierten Rückumschlag sowie einen internationalen Postantwortschein hinzu.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung.