Studiengänge mit gemeinsamen oder doppelten Abschlüssen
Grundsätzlich werden drei verschiedene Studienformen unterschieden:
- Joint Degree: Gemeinsamer Studienabschluss von zwei oder mehr Hochschulen auf Basis einer gemeinsamen Prüfungsordnung.
- „Echter“ Doppelabschluss: In Deutschland nach der Musterrechtsverordnung (MRV) akkreditierter Doppelabschluss.
- Integrativer Doppelabschluss: Austauschprogramm mit gegenseitiger Vereinbarung über die Anrechenbarkeit von Leistungen, die ebenfalls eine Graduierung an der Partnerhochschule ermöglicht.
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr dazu, wie Sie gemeinesaame Stiudienangebote einrichten und was es zu beachten gilt.
- Es gibt eine Akkreditierung nach einem "europäischen Ansatz" mit weitergehenden Regeln im Vergleich zur deutschen Akkreditierung nach der Musterrechtsverordnung.
- Seit Januar 2018 können nur noch Joint-Degree-Programme und keine Doppelabschlüsse nach dem europäischen Ansatz akkreditiert werden.
- Das Ziel der Akkreditierung nach dem europäischen Ansatz besteht darin, dass für einen Studiengang nur eine Akkreditierung erforderlich ist.
- In der Praxis müssen Joint-Degree-Programme jedoch oft in jedem Land einzeln akkreditiert werden, und in Deutschland scheint der europäische Ansatz politisch nicht gewollt zu sein.
- Die Angelegenheiten zur Akkreditierung sind in Deutschland in der Musterrechtsverordnung geregelt.
- Die Akkreditierung eines Joint-Degree-Programms ist sehr aufwendig und steht oft in keinem Verhältnis zur Teilnehmerzahl.
- Es müssen eigene Prüfungsordnungen erlassen und abgestimmte Studienpläne entwickelt werden.
- Es ist erforderlich, an jeder Hochschule ein Qualitätssicherungssystem auf Studiengangsebene einzurichten.
- Ein regelmäßig abgestimmtes Lenkungsgremium mit studentischer Beteiligung ist ebenfalls erforderlich.
- Die Akkreditierung von Doppelabschlussprogrammen ist in Deutschland nach den Regeln der Musterrechtsverordnung möglich.
- Bei einer Akkreditierung als Doppelabschluss ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend.
- Die Studieninhalte der Partnerhochschulen sind stark miteinander verzahnt. Die Erlangung lediglich eines Abschlusses ist nicht möglich.
- Dieses Modell ist rechtlich gesehen ein erweitertes Austauschprogramm, und daher ist keine separate Akkreditierung als Doppelabschlussprogramm erforderlich. Die Akkreditierung erfolgt über den jeweiligen nationalen Studiengang.
- Es wird empfohlen, in der Prüfungsordnung auf die Möglichkeit eines Doppelabschlusses hinzuweisen.
- Für die Einrichtung des Studienangebots ist lediglich ein Austauschvertrag und ein Abkommen über die gegenseitige Anrechenbarkeit von Leistungen (Learning Agreement) erforderlich. Es sollte zudem geklärt sein, wieviele Leistungspunkte an der jeweiligen Gasthochschule erreicht werden sollen, um einen Doppelabschluss erhalten zu können. Zudem ist es förderlich z.B. im Falle eines Nichtbestehens einer Prüfung im Ausland, diese an der Heimathochschule wiederholen zu können.
- Eine Bestätigung von ausreichenden Sprachkenntnissen in der jeweiligen Unterrichtssprache durch den Programmbeauftragten ist für die Zulassung und Einschreibung der Programmteilnehmer and der UPB ausreichend.
- Die integrativen Doppelabschlussprogramme scheinen das beste Verhältnis von Aufwand zu Nutzen zu bieten. Insbesondere wenn eher geringe Teilnehmerzahlen zu erwarten sind, sollte dieses Modell gewählt werden.
- Es ist unklar, ob ein Joint-Degree einen höheren Wert besitzt als zwei nationale Abschlüsse. Erfahrungen vom KIT legen nahe, dass Studierende mit zwei nationalen Abschlüssen besser fahren.
- Eine Akkreditierung kann sinnvoll sein, wenn Studierende verpflichtet werden sollen, im Ausland zu studieren, aber in vielen Fällen kann das Projekt auch ohne Akkreditierung umgesetzt werden.
- Bei der Planung des Vorhabens sollte Rückwärts, d.h. bei der Ausstellung der Zeugnisse begonnen werden, weil hier die entsprechenden nationalen Unterschiede oft sehr gravierend sind.
- Es ist vorteilhaft, wenn die Studierenden die finale Phase ihres Studiums an der UPB absolvieren, weil die Zeugnisausstellung eine Einschreibung erfordert.
- Nach der Nominierung erhalten die Bewerber einen Zugangslink zu Mobility Online und geben Ihre Daten eigenständig ein. Es wird kein Papierformular benötigt.
- Das International Office der Universität Paderborn nimmt Kontakt mit den Studierenden auf und fordert einen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung an.
- Die Zusendung der Zulassung zum Studium erfolgt nach der Zeugnisprüfung. Die Studierenden erhalten zudem per E-Mail Informationen bezüglich der Orientierungsphase, der Wohnheime und des Immatrikulationsverfahrens.