För­der­ba­re Prak­ti­ka

Folgende Einrichtungen können u.a. als aufnehmende Institutionen fungieren:

  • Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
  • Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
  • Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
  • Forschungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
  • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen

Nicht gefördert werden können Praktika bei:

  • EU-Institutionen
  • Institutionen, die EU-Programme verwalten
  • diplomatische nationale Vertretungen des Heimat-/Herkunftslandes der Geförderten (z.B. Deutsche Botschaften)