Förderbare Praktika

Folgende Einrichtungen können u.a. als aufnehmende Institutionen fungieren:
- Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
- Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
- Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
- Forschungseinrichtungen
- Stiftungen
- Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
- gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
- Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen

Nicht gefördert werden können Praktika bei:
- EU-Institutionen
- Institutionen, die EU-Programme verwalten
- diplomatische nationale Vertretungen des Heimat-/Herkunftslandes der Geförderten (z.B. Deutsche Botschaften)