Einzureichende Unterlagen nach Stipendienzusage
Bitte senden Sie die folgenden Unterlagen spätestens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn bzw. 5 Wochen nach Praktikumsende an das International Office.
Das Grant Agreement muss im Original vorliegen. Alle anderen Dokumente werden als PDF-Datei in Mobility Online hochgeladen.
Vor Praktikumsbeginn
Im Grant Agreement werden die Konditionen des Stipendiums zwischen dem*der Praktikanten*in und dem International Office vertraglich geregelt. Der*die Praktikant*in muss zwei Ausdrucke unterschrieben und im Original vor Beginn der Mobilitätsphase im International Office einreichen. Sie bekommen das Grant Agreement individualisiert vom International Office zugesendet. Änderungen dürfen nur nach Absprache mit dem International Office vorgenommen werden.
Bitte laden Sie Studienbescheinigungen ein, die den gesamten Praktikumszeitraum abdeckt in Mobility Online hoch. Dies können somit auch mehrere Bescheinigungen sein. Falls sich Ihr Praktikum über mehrere Semester erstreckt, können Studienbescheinigungen für spätere Semester nachgereicht werden. Bitte reichen Sie ausschließlich Studienbescheinigungen ein, aus denen Ihr Studiengang sowie das Fach- und Hochschulsemester ersichtlich werden. Eine Bescheinigung, die lediglich die Fakultät ausweist, reicht nicht aus.
Während des Praktikums
Nur falls eine Veränderung (z.B. gewünschte Verlängerung) stattfindet. Sie finden das Dokument in der Rubrik "während des Praktikums" in Mobility Online.
Nach Praktikumsende
Das Learning Agreement ist bis spätestens 5 Wochen nach Praktikumsende im International Office einzureichen. Sollten Sie ein qualifiziertes Praktikumszeugnis einreichen, muss dieses mindestens die Inhalte des Learning Agreements abdecken und eine Bewertung der Tätigkeit aufweisen.
Sie erhalten nach Ihrem Praktikum einen Link zum Bericht in einer automatisch generierten E-Mail. Dieser ist online durch Sie bis spätestens 30 Tage nach Ende des Praktikums auszufüllen. Nachdem Sie den Bericht ausgefüllt haben, generieren Sie sich ein PDF-Dokument und laden es anschließend in Mobility Online hoch. Dieser ist freiwillig und nicht für die Auszahlung der zweiten Stipendienrate verpflichtend.