Versicherungsschutz für DSH-Teilnehmende
Krankenversicherung
Für Teilnehmende des DSH-Kurses ist eine studentische Krankenversicherung noch nicht möglich. Bitte achten Sie dennoch darauf, während Ihres gesamten Aufenthalts in Deutschland – auch in der Zeit zwischen Einreise und der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde – über eine gültige Krankenversicherung zu verfügen. Andernfalls können im Krankheitsfall erhebliche, unvorhersehbare Kosten entstehen.
- Für Personen aus EU-Ländern: Die Krankenversicherung im Herkunftsland deckt in der Regel auch medizinische Leistungen in Deutschland ab. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Versicherungsträger über den genauen Leistungsumfang.
- Für Personen aus Nicht-EU-Ländern: Es ist erforderlich, eine private, in Deutschland anerkannte Krankenversicherung abzuschließen.
Haftpflicht- und Unfallversicherung
Darüber hinaus wird empfohlen, zusätzlich eine private Haftpflicht- sowie eine Unfallversicherung abzuschließen.