Stu­dien­gang­wech­sel / Par­al­le­lein­schrei­bung

Zeiträume der Antragsstellung für einen Studiengangwechsel bzw. eine Paralleleinschreibung

Zum Wintersemester:

01.06. – 15.07. (für zulassungsbeschränkte Studiengänge)
01.06. – 21.09. (für zulassungsfreie Studiengänge)

Zum Sommersemester:
01.12. – 15.01. (für zulassungbeschränkte Studiengänge)
01.12. – 21.03. (für zulassungsfreie Studiengänge)

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen anderen/weiteren Studiengang oder ein anderes/weiteres Studienfach studieren möchten, müssen Sie sich hierfür zunächst über PAUL bewerben. Innerhalb der Bewerbung haben Sie die Möglichkeit, anzugeben, ob Sie einen Wechsel oder eine Paralleleinschreibung wünschen.

Hierfür ist der reguläre Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess durchzuführen. Zusätzlich beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Sie benötigen keinen gesonderten Bewerbungs-Account für PAUL. In Ihrem Studierenden-Account können Sie auf den Reiter Bewerbung zugreifen.
  • Eine Paralleleinschreibung in zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nicht möglich.
  • Der Wechsel/die Paralleleinschreibung kann erst vollzogen werden, wenn die Semestergebühren auf dem Konto der Universität Paderborn eingegangen sind.
  • Eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist erst nach erfolgter Ein- bzw. Umschreibung möglich.

WICHTIG!
Weiterhin möchten wir Sie bitten, sich eigenständig bezüglich der ausländerrechtlichen Voraussetzungen für einen Studiengangswechsel bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu informieren. In der Regel stehen einem Studiengangwechsel nur dann keine ausländerrechtlichen Hindernisse entgegen, wenn dadurch weiterhin ein Studienabschluss innerhalb des durch das Ausländerrecht vorgegebenen Zeitrahmens möglich ist. Ein Studiengangwechsel nach dem 3. Semester bedarf auf jeden Fall der Absprache mit dem zuständigen Ausländeramt!
Die Zustimmung des Ausländeramtes sollte Ihnen auf jeden Fall vor der Einschreibung in den neuen Studiengang vorliegen. Bitte bedenken Sie, dass ein ungenehmigter Studiengangswechsel oder eine Paralleleinschreibung in einen zusätzlichen Studiengang im schlimmsten Fall zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen kann!