• Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland.
  • Ehrenwörtliche Erklärung, in welcher von der begünstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.
  • Grad der Behinderung von 20 oder mehr.
  • Upload in Mobility Online einer Kopie des Behindertenausweises, Bescheid des Landessozialamtes oder ärztlichen Attests.
  • Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen.
  • Höhe unabhängig von der Anzahl der Kinder.
  • Beantragung auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kindes ist auszuschließen.
  • Kopie der Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes/Ihrer Kinder als Upload in Mobility Online.
  • Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege, dass Ihr(e) Kind(er) mit im Ausland war(en) (z.B. Flugtickets) auf Aufforderung dem International Office vorhalten.
  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch-oder Fachhochschule.
  • Unterschrift der Ehrenwörtliche Erklärung (Annex zum Grant Agreement), in welcher von der begünstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.
  • Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein.
  • Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilität und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen.
  • Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
  • Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
  • Nachweisliche Unterlagen müssen aufbewahrt werden und bei stichprobenartigen Kontrollen durch das IO nachgewiesen werden.
  • Grad der Behinderung von 20 und mehr.
  • Die Förderung kann nur für über Erasmus+ finanziell geförderte Zeiträume beantragt werden.
  • Diese Art der Sonderförderung bedarf eines ausführlichen Antrags. Die Antragsunterlagen erhalten Sie im International Office. Der ausführliche Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD vorliegen.
  • Kopie des Behindertenausweises.
  • Ablehnung anderer Kostenträger (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk).
  • Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege der entstanden Kosten (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.).