Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Vorüberlegungen
Während der Vorlesungszeit veranstaltet das International Office regelmäßig eine Erstberatung als Infoveranstaltung. Hier informieren wir Sie über die Möglichkeiten eines Auslandssemesters sowie das Bewerbungsverfahren und beantworten allgemeine Fragen. Nach der Infoveranstaltung können Sie ohne vorherige Terminabsprache in unsere Einzelberatung kommen, um individuelle Fragen zu besprechen. Wenn Sie Beratung zu einzelnen Ländern oder Partnerhochschulen wünschen, wenden Sie sich bitte an die*den Ansprechpartner*in, der*die diese Region betreut. Die Termine der nächsten Infoveranstaltung und Beratungszeiten finden Sie hier.
Zu welchem Zeitpunkt ist ein Auslandsaufenthalt sinnvoll?
Studienaufenthalte im Ausland sind sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studium möglich.
Für Bachelor-Studierende eignet sich meist das 5. oder 6. Semester als Auslandssemester. Sie müssen sich dann (bei einem Studienbeginn zum WS) zu Beginn des 3. Semesters dafür bewerben. Wenn Sie schon ein paar Semester studiert haben, fällt die Entscheidung für die „richtige“ Gasthochschule oft leichter. Zudem erhöhen sich die Chancen bei der Bewerbung um besonders nachgefragte Austauschplätze, weil Sie schon entsprechende Studienleistungen vorweisen können.
Master-Studierende studieren im Regelfall im 3. Semester im Ausland.
Im Zweifel sollten Sie aber den Zeitpunkt Ihres Auslandssemesters frühzeitig mit den Studienberater*innen in Ihrer Fakultät klären.
Studienaufenthalte im Ausland sind sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studium möglich.
Für Bachelor-Studierende eignet sich meist das 5. oder 6. Semester als Auslandssemester. Sie müssen sich dann (bei einem Studienbeginn zum WS) zu Beginn des 3. Semesters dafür bewerben. Wenn Sie schon ein paar Semester studiert haben, fällt die Entscheidung für die „richtige“ Gasthochschule oft leichter. Zudem erhöhen sich die Chancen bei der Bewerbung um besonders nachgefragte Austauschplätze, weil Sie schon entsprechende Studienleistungen vorweisen können.
Master-Studierende studieren im Regelfall im 3. Semester im Ausland.
Im Zweifel sollten Sie aber den Zeitpunkt Ihres Auslandssemesters frühzeitig mit den Studienberater*innen in Ihrer Fakultät klären.
Das ist möglich, wenn Sie sorgfältig planen. Informieren Sie sich möglichst frühzeitig über die Semesterzeiten und das Kursangebot an der Partnerhochschule. Prüfen Sie, ob Sie Kurse, die nicht angeboten werden, in Paderborn vorziehen bzw. nach dem Auslandsaufenthalt belegen können. Beim Studium von zwei oder mehr Fächern (z.B. Zweifach-Bachelor, Lehramt, Querschnittsstudiengänge wie z.B. Wirtschaftsinformatik) haben Sie an der Partnerhochschule nicht immer die Möglichkeit, beide Fächer zu studieren. Dies sollten Sie bei der Semesterplanung ebenfalls berücksichtigen.
Zudem sollten Sie sich ebenfalls rechtzeitig (z.B. bei Ihrer*m Studiengangsberater*in) darüber informieren, welche Studienleistungen Sie gut im Ausland erbringen und sich anerkennen lassen können.
Der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) gibt auf seiner Webseite zahlreiche Tipps zur Planung eines Auslandsaufenthaltes. Darunter finden Sie auch Informationen zu den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land. Den Erfahrungen aktueller Outgoings aus ganz Deutschland können Sie unter Studieren Weltweit folgen.
In den Erfahrungsberichten ehemaliger Paderborner Outgoings finden Sie ebenfalls Informationen zu Fahrtkosten, Lebenshaltungskosten und den Kosten für die Unterbringung.
Ja, das ist möglich. Es muss nur gut geplant sein.
Hier finden Sie Informationen vom FamilienServiceBüro.
Hier finden Sie Informationen zu den Top-Ups von Erasmus+ (für Studierende mit Kind(ern)).
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Auslandsstudium mit Kind.
Bewerbung für Auslandssemester an Partnerhochschulen der UPB
Alle aktiven Austauschmöglichkeiten werden zentral vom International Office im Wintersemester für das darauf folgende akademische Jahr (Wintersemester und/oder Sommersemester!) auf der Website des International Office unter der Rubrik Partnerhochschulen veröffentlicht. Im Sommersemester werden verbleibende Restplätze und evtl. neue Kooperationen für das darauffolgende Sommersemester ausgeschrieben.
Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Alle Austauschplätze werden von den jeweiligen Programmbeauftragten in den Fakultäten vergeben. Eine Vorauswahl wird in der Regel nach Sichtung der schriftlichen Bewerbungen getroffen. Die endgültige Auswahl erfolgt meistens nach einem Auswahlgespräch, das teilweise in der Unterrichtssprache der gewählten Gasthochschule geführt werden kann.
Die allgemeinen Auswahlkriterien wurden durch eine Befragung der Programmbeauftragten ermittelt. Das Ergebnis finden Sie hier.
Unserem Partnerhochschul-Portal können Sie entnehmen, welche Austauschmöglichkeiten für welche Studienrichtungen (und ggfs. Schwerpunkte) geeignet sind. Bitte prüfen Sie unbedingt auch die Semesterzeiten und Lehrangebote, bevor Sie sich für eine Gasthochschule bewerben!
Erfahrungsberichte früherer Austauschstudiernden zu den einzelnen Partnerhochschulen finden Sie ebenfalls in unserem Portal.
Bei einem Austausch sind sowohl an der Heimat- als auch an der Gasthochschule verschiedene Personen involviert. An der Universität Paderborn sind die Mitarbeiter*innen im International Office die Ansprechpartner*innen für administrative und organisatorische Fragen zum Austausch, und die Departmental Coordinators die Ansprechpersonen für fachliche Fragen zum Austausch, z.B. für die Beratung zum Studium an der Gasthochschule unter fachlichen Aspekten oder für die Kurswahl. Außerdem wählen die Departmental Coordinators die Studierenden aus, die sich für einen Austauschplatz an der Partnerhochschule bewerben.
Den*die richtige*n Ansprechpartner*in in Ihrer Fakultät finden Sie bei den Detailinformationen im Partnerhochschul-Portal.
In den Kooperationsverträgen mit Partnerhochschulen ist in den meisten Fällen genau festgelegt, in welchen Fächern bzw. Fächergruppen der Austausch stattfinden darf. Deshalb ist eine fachfremde Bewerbung nicht möglich.
Die Chancen hängen sowohl von der Anzahl der Bewerber*innen als auch von den Länderpräferenzen ab. Je flexibler Sie bei der Wahl der Partnerschaften sind, desto höher stehen die Chancen auf einen Austauschplatz im Ausland.
Bitte laden Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument fristgerecht in Mobility Online hoch. Ein Abgabe in Papierform ist nicht möglich.
Bitte halten Sie unbedingt die veröffentlichten Bewerbungsfristen ein. Nach Ablauf der Frist ist die Bewerbungsabgabe endgültig abgeschlossen und es werden keine Bewerbungsunterlagen nachträglich angenommen.
Den Sprachnachweis der jeweiligen Unterrichtssprache können Sie entweder über ein anerkanntes Sprachzertifikat (TOEFL, IELTS, Cambridge, DELE, DELF/DALF, UNIcert®) oder über das DAAD-Sprachzeugnis erbringen. Andere Formen von Zertifikaten oder Bescheinigungen (u.a. Abiturzeugnis) werden nicht für die Bewerbung anerkannt. Auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen zum Sprachnachweis. Beachten Sie hierbei insbesondere die Regelungen für einzelne Studiengänge und die entsprechenden Vorlaufzeiten.
Bitte informieren Sie sich im Zentrum für Sprachlehre über die verschiedenen Wege, ein DAAD-Sprachzeugnis zu erwerben.
Eine Erstellung dieser Dokumente in landesüblicher Form ist nicht erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen dienen ausschließlich dem fakultätsinternen Auswahlverfahren und werden nicht an die Partnerhochschulen weitergeleitet.
Nach Abgabe der Bewerbung
Nachdem Sie die Bewerbungsunterlagen im International Office eingereicht haben, werden diese nach Ablauf der Bewerbungsfrist an die zuständigen Departmental Coordinator (Programmbeauftragte*n) in den Fakultäten weitergeleitet. Nach Sichtung der Unterlagen und ggf. einer Vorauswahl werden die Studierenden i.d.R. zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier.
Wenn Sie leider keinen Austauschplatz an einer Partnerhochschule erhalten haben, können Sie sich als Free Mover bei ausländischen Hochschulen oder Vermittlungsagenturen um ein Auslandssemester bewerben. Evt. kommen auch andere Formen von Auslandsaufenthalten (Auslandspraktikum, Summer Schools, Work & Travel, etc.) für Sie in Frage.
Auch wenn Sie in diesem Verfahren keinen Platz erhalten haben, können Sie sich in der nächsten Bewerbungsrunde erneut um einen Austauschplatz an einer Partnerhochschule bewerben.
Eine Beurlaubung für die Zeit Ihres Auslandssemesters können Sie im Service Center der UPB innerhalb der Rückmeldefrist beantragen. Sie erhalten dort ebenfalls Informationen über die Vor- und Nachteile einer Beurlaubung. Klären Sie ggf. auch die Auswirkungen auf Ihre BaföG-Berechtigung.
Wenn Sie sich für die Zeit Ihres Auslandssemesters nicht beurlauben lassen, zahlen Sie die regulären Semestergebühren an der UPB weiter. Denken Sie unbedingt daran sich in der Rückmeldefrist zurück zu melden. Bei einer Beurlaubung zahlen Sie ggf. einen reduzierten Betrag. Weitere Informationen erhalten Sie im Service Center der UPB.
Wir möchten, dass Sie sich darüber bewusst sind, dass ein Auslandsaufenthalt mit erhöhten Kosten verbunden ist. Je nachdem in welches Land Sie gehen, können die Lebenshaltungskosten stark vom deutschen Standard abweichen.
Auch wenn Sie bei unseren Partnerhochschulen von reinen Studiengebühren befreit sind, kann zum Beispiel von Ihnen verlangt werden, dass Sie bestimmte Finanzmittel bereits im Voraus als Garantie vorzeigen müssen (ggf. durch einen Sponsor). Das können im außereuropäischen Ausland durchaus mehrere Tausend Euro pro Semester sein.
Ebenfalls sind sonstige Gebühren (wie z.B. application fees, administration fees, Visumskosten oder Gesundheitskosten (z.B. verpflichtende Impfungen)) nicht von der Studiengebührenbefreiung eingeschlossen und müssen von Ihnen getragen werden. Auch die Unterbringungskosten und Lebenshaltungskosten sind von den Studierenden selbst zu bezahlen.
Informationen zur Versicherung finden Sie hier.
Auslands-BAföG beantragen Sie nicht im Studierendenwerk Paderborn, sondern in dem für das Zielland zuständige zentrale Auslandsamt (z.B. für Auslandssemester in Spanien: Studierendenwerk Heidelberg, für Auslandssemester in den USA: Studierendenwerk Hamburg). Das für Sie zuständige Auslandsamt finden Sie hier.
Beim Auslands-BAföG werden zusätzlich zum Inlands-BAföG Zuschläge für Reisekosten, evt. Zusatzkosten für Auslandskrankenversicherungen, etc. geleistet. Deshalb können Sie unter Umständen auch dann Auslands-BAföG erhalten, wenn Sie kein Inlands-BAföG bekommen. Genauere Informationen hierzu hier.
Ob und auf welchen Wegen die Partnerhochschule Sie bei der Wohnraumsuche unterstützt, ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Bitte beachten Sie auch, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Wohnraumvermittlung an der UPB und der möglichen Vermittlung eines Zimmers an der Partnerhochschule gibt.
Informationen zur Wohnraumsuche erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung an der Partnerhochschule von Ihren dortigen Ansprechpartnern*innen (z.B. Antragsformulare für Wohnheimzimmer, private Zimmervermittlungen, Facebook-Gruppen, etc.). Weitere Informationen zum Wohnungsmarkt vor Ort finden Sie auch in den Erfahrungsberichten ehemaliger Austauschstudierender.
Die Anerkennung des Pflichtauslandsaufenthalts im Rahmen des B.Ed. erfolgt in der Fakultät. Ihre Ansprechpartner sind
Anglistik: Dr. Markus Freudinger
Romanistik: Mara Büter
Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen rund um das Erasmus+ Stipendium erhalten Sie hier.