Die Mitglieder der Universität Paderborn (in den vier Statusgruppen der Hochschullehrer*innen, der akademischen Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung und der Studierenden) sind in der Zeit vom 12. bis 15. Juli 2021 zur Wahl aufgerufen. Gewählt werden der Senat und die Fakultätsräte der fünf Fakultäten. Zeitgleich wählen die Studierenden außerdem das Studierendenparlament (StuPA) und die direkt zu wählenden Fachschaftsorgane (Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräte).
Die Amtszeit der gewählten Bewerber*innen beginnt am 1. Oktober 2021 und beträgt für die Studierenden ein Jahr, für alle anderen Gruppen zwei Jahre.
Die Wahlbekanntmachungen wurden am 27. Mai 2021 veröffentlicht und sind digital einsehbar unter:
- Wahlbekanntmachung für die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten
- Wahlbekanntmachung für die Wahlen zum Studierendenparlament und zu den direkt zu wählenden Fachschaftsorganen
Erstmals finden alle Wahlen in allen Statusgruppen als elektronische Wahlen an der Universität Paderborn statt. Nähere Informationen zum Ablauf und den technischen Voraussetzungen für die elektronischen Wahlen erhalten die Wahlberechtigten per E-Mail, per Aushang und auf folgenden Webseiten:
- Für die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten unter: https://www.uni-paderborn.de/zv/2-4/wahlen
- Für die Wahlen zum Studierendenparlament und zu den direkt zu wählenden Fachschaftsorganen unter: https://stupa.uni-paderborn.de/wahlen/
Für Rückfragen stehen für die Wahlen der Studierenden die studentischen Wahlleitungen und für die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten der Wahlvorstand und das Wahlamt gerne zur Verfügung (Kontakt über die o. g. Webseiten).