Fi­nan­zi­el­le Hil­fe für Stu­die­ren­de in aku­ter Not­la­ge: Zu­schuss ab 16. Ju­ni be­an­trag­bar

Seit dem 16. Juni können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses online bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen. Dieser Zuschuss ist, neben dem KfW-Studienkredit, der seit Mai bis Ende März 2021 zinslos gestellt ist und auch für ausländische Studierende geöffnet wurde, das zweite Sicherungsnetz der Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende. Das Bundesministerum für Bildung und Forschung (BMBF) hat dafür 100 Millionen Euro bereitgestellt. Geprüft und bearbeitet werden die Anträge vor Ort, bei den Studenten- und Studierendenwerken.

Studierende in akuter Notlage können die Überbrückungshilfe ab dem 16. Juni, 12 Uhr, in einem bundesweit zugänglichen, einheitlichen Online-Tool beantragen. Dafür hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der deutschen Studenten- und Studierendenwerke ein eigenes Portal geschaffen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage.

Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium, Gasthörer*innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.

Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk weitergeleitet. Die Anträge werden voraussichtlich ab dem 25. Juni von den 57 im DSW organisierten Studenten- und Studierendenwerken bearbeitet und ausgezahlt.

Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten.

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erläutert die Dimension des Vorhabens: „Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe benötigen und diese eher erwartet haben. Aber es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt. Wir mussten in wenigen Wochen ein völlig neues online-gestütztes Förderverfahren für die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe entwickeln. Uns ist wichtig, dass die Studierenden nun erstmal für den Juni die Hilfe beantragen können. Da wir parallel noch das Online-Portal programmieren müssen, können die Auszahlungen voraussichtlich erst ab dem 25. Juni 2020 erfolgen.“                     

Carsten Walther, Geschäftsführer des Studierendenwerks Paderborn, erklärt: „Ich bin besonders froh darüber, dass es jetzt doch noch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gibt und dass denjenigen Studierenden geholfen werden kann, die die Krise besonders schwer getroffen hat. Es soll niemand durch die Krise zum Abbruch oder zur Aufgabe des Studiums gezwungen sein.“

Weitere Informationen

Online-Antragstellung: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: 0800 26 23 003, E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Kontakt beim Studierendenwerk Paderborn: ueberbrueckungshilfe-studierende@stwpb.de

Antworten auf die wichtigsten Fragen: www.studentenwerke.de/de/content/überbrückungshilfe-für-studierende-0

Hintergrund: Sozialauftrag der Studenten-/Studierendenwerke

Die 57 im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten- und Studierendenwerke sind, als hochschulunabhängige, gemeinnützige Organisationen, in Deutschland für die wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden zuständig. Sie haben einen gesetzlichen sozialen Auftrag. Sie betreiben an den deutschen Hochschulen Studierendenwohnheime, die Mensen, außerdem Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Sozialberatungs- und psychologische Beratungsstellen. Die Studenten- und Studierendenwerke setzen außerdem im Auftrag von Bund und Ländern das BAföG um. 53 der 57 Studenten-/ Studierendenwerke hatten bereits vor der Corona-Pandemie Notfall- oder Härtefonds für Studierende in Finanznot.

Das Studierendenwerk Paderborn gestaltet die sozialen Rahmenbedingungen rund um das Studium an den Hochschulstandorten Paderborn, Hamm  und Lippstadt. Es fördert die Studierenden in den Bereichen in den Bereichen Verpflegung, Wohnen, Studienfinanzierung, Kinderbetreuung und sozialer Integration.