Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements hat sich die Universität Paderborn zum Ziel gesetzt, über den „Umgang mit Suchtgefahren am Arbeitsplatz“ aufzuklären. Am Dienstag, 25. Oktober, wurde die neue Dienstvereinbarung von Uni-Vizepräsidentin Simone Probst, Personaldezernent Dr. Christian Winsel, Ursula König, 1. Stellvertr. Vorsitzende des Personalrats der Beschäftigten in Technik und Verwaltung sowie Matthias Neu, Vorsitzender des Wissenschaftler-Personalrates, unterschrieben.
„Es ist mir ein großes Anliegen, Ihnen dafür zu danken, dass Sie diese Dienstvereinbarung ausgehandelt haben – das ist ein tolles Zeichen“, bedankte sich Simone Probst bei den Verantwortlichen. „Suchtgefahren am Arbeitsplatz sind ein wichtiges Thema in allen Institutionen der Universität.“
„Zentrale Ziele dieser Dienstvereinbarung sind die Prävention von riskantem Suchtmittelgebrauch und die sachgerechte Hilfe zur konstruktiven Lösung von Suchtproblemen“, heißt es in der Präambel. Die Dienstvereinbarung aus dem Jahr 2003 wurde umfassend überarbeitet, um Präventionsmaßnahmen herauszustellen und das Vorgehen bei Auffälligkeiten noch klarer zu definieren.
Ansprechpartner sind geschulte Kontaktpersonen, die die Aufgabe haben, auf externe Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten sowie den Besuch von Selbsthilfegruppen hinzuweisen und die Betroffenen auf Wunsch anfangs zu begleiten. Nicht nur persönlich Betroffene können sich an die Kontaktpersonen wenden, auch Vorgesetzte und Kollegen können den ersten Schritt bei Problemen machen.
Weitere Informationen zu den Kontaktpersonen: PDF
Text: Johannes Pauly