Zur Förderung der besten Absolventinnen, die eine Promotion anstreben, hat das Präsidium der Universität Paderborn im Rahmen der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts einen Personalmittelpool eingerichtet. Bis zum 31. Dezember 2014 können im Rahmen einer zusätzlichen Antragsrunde für die Förderlinie 1 „Einrichtung eines 0,5 WiMi-Stellen/Personalmittelpools für Absolventinnen“ Anträge eingereicht werden.
Die Förderung dient als Anschubfinanzierung für eine Promotion für die besten Absolventinnen. Der maximale Förderzeitraum beträgt ein Jahr. Die Förderung beinhaltet das Ziel, innerhalb dieses Jahres die Voraussetzungen für eine Weiterfinanzierung (Stipendium, Antrag für ein Forschungsprojekt) zu erarbeiten und zu sichern. Anträge sind von der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor an das Dekanat der Fakultät zu stellen.
Die Anträge sind über die jeweiligen Dekanate im Rahmen der zusätzlichen Antragsrunde bis zum 31. Dezember 2014 an das Präsidium zu stellen. Dem Präsidium ist nach Ende der Förderung ein Bericht vorzulegen. Bei der Antragstellung ist es wichtig, die fakultätsspezifischen Einreichfristen für die fakultätsinterne Vorauswahl, die von den Dekanaten der jeweiligen Fakultät bekanntgegeben werden, zu beachten.
Nähere Informationen zu der Förderlinie und zur Antragstellung erhalten Sie unter:
http://www.uni-paderborn.de/universitaet/gleichstellungsbeauftragte/informationen/foerdermittel-im-rahmen-des-gleichstellungskonzepts/foerderlinie-1-einrichtung-eines-05-wimi-stellen-personalmittelpools-fuer-absolventinnen/
Für Rückfragen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Frau Pilgrim (Tel: 05251/60-3724) und Frau Klöpping (Tel: 05251/60-3875) zur Verfügung.