NRW-Hoch­schul­zu­kunfts­ge­setz: Zen­tra­le Kri­tik­punk­te der Uni­ver­si­tä­ten blei­ben be­ste­hen

Der Regierungsentwurf zum Hochschulzukunftsgesetz wurde am 25.03.2014 von der Wissenschaftsministerin vorgestellt. Auch im überarbeiteten Entwurf der Landesregierung bleiben zentrale Kritikpunkte der Hochschulen bestehen:

  • Mitteleinbehalt: Weiterhin wird die Möglichkeit, dass das Wissenschaftsministerium zukünftig Teile der bereits zugewiesenen Haushaltsmittel als Sanktion einbehalten kann, kritisiert. Der Einbehalt von Haushaltsmitteln bei auch nur teilweiser Nichterfüllung eines Informationsgesuchs ist als Sanktion völlig ungeeignet, denn die Haushaltsmittel erhalten die Hochschulen, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.
     
  • Rahmenvorgaben: Das neue Instrument der Rahmenvorgabe lehnen die Universitäten weiterhin ab. Durch diese erfolgt eine unverhältnismäßige Ausweitung der Befugnisse der Ministerialbürokratie. Dabei soll das Wissenschaftsministerium Rahmenvorgaben ohne die Beteiligung des Parlaments erlassen können. Ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz für die Hochschulen ist weiterhin nicht vorgesehen.

Bereits in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 12.02.2014 hatten die Universitätsleitungen Punkte des Entwurfs unstrittig gestellt, etwa die Möglichkeit der Abberufung von Hochschulratsmitgliedern, die Einrichtung einer Hochschulwahlversammlung sowie den damit verbunden neuen Wahlmodus des Rektorats und vieles mehr.

In anderen Punkten hat es ein Einlenken der Landesregierung gegeben. So wurde die verfassungsrechtlich bedenkliche Möglichkeit des Entzugs des Promotionsrechts gestrichen. Die Transparenzklausel bei Drittmitteln wurde dahingehend präzisiert, dass bei aller gebotenen Transparenz, Kooperationspartnern eine angemessene Vertraulichkeit, beispielsweise bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, weiterhin zugesichert werden kann. Überrascht wurden die Universitäten allerdings von weiteren Möglichkeiten des Mitteleinbehalts durch das Land im Zusammenhang mit Drittmitteleinnahmen der Hochschulen.

Frau Professor Gather, die Vorsitzende der LRK NRW, dazu: "Insgesamt ist es beim Grundtenor des Entwurfs und der hohen Regelungsdichte geblieben. Dies wird das Leben der Universitäten in Zukunft deutlich erschweren. Wir werden daher unsere Anliegen und Argumente weiter vortragen und setzen uns dafür ein, dass diese im parlamentarischen Anhörungsverfahren aufgenommen werden."
 

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