NRW-Uni­ver­si­tä­ten kri­ti­sie­ren Be­schluss der Mi­nis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz

Auf der gestrigen Sitzung der Landesrektorenkonferenz haben sich die Rektorinnen und Rektoren der nordrhein-westfälischen Universitäten u. a. über die aktuellen Entwicklungen beim sogenannten "Dialogorientierten Serviceverfahren" ausgetauscht. Diese neue Software zur Studienplatzvergabe wird von der Stiftung für Hochschulzulassung entwickelt und soll zukünftig Studieninteressierten flächendeckend eine zentrale Bewerbung um Studienplätze mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung über ein Onlineportal ermöglichen. Momentan befindet sich das System im Pilotbetrieb, an dem sich ausgewählte Hochschulen mit einigen Studiengängen beteiligen.

Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Juni 2013 haben die Ministerpräsidenten beschlossen, die Kosten für dieses Online-Studienplatzvergabeverfahren den Hochschulen zu übertragen. Mit der sukzessiven Einführung des Vergabeverfahrens sollen die Hochschulen auch sukzessive die Kosten für das Verfahren tragen. Ab 2018 ist geplant, dass die Hochschulen alle anfallenden Kosten übernehmen.

Die Vorsitzende der LRK NRW, Frau Professor Dr. Ursula Gather, erklärt dazu: "Die Universitäten standen zu jedem Zeitpunkt voll hinter dem neuen Vergabeverfahren und unterstützen das Vorhaben auch weiterhin. Doch sollte die Übernahme von Kosten erst diskutiert werden, wenn auch ein voll funktionstüchtiges Vergabeverfahren garantiert werden kann und den Hochschulen zur Verfügung steht."
 

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