Die Hochschulleitung schreibt zur Vorbereitung der Promotion besonders qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskräfte Grund- und Abschlussstipendien aus. Die Dauer der Förderung beträgt für das
- Grundstipendium zwei Jahre,
- Abschlussstipendium sechs Monate,
eine Verlängerung ist jeweils möglich.
Die Förderungsleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht. Das Stipendium beträgt 1.000,- € monatlich (zzgl. eines Sachkostenzuschusses und ggf. zzgl. eines Kinderzuschlags).
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Präsidium auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.
Anträge können von jungen wissenschaftlichen Nachwuchskräften selbst gestellt werden. Der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der Förderung sollte in der Regel nicht mehr als ein Jahr betragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Beschreibung des Promotionsvorhabens unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 S.)
- Lebenslauf
- Befürwortendes Votum der Betreuerin oder des Betreuers
- Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragstellers
- Kopie des Abschlusszeugnisses
Die Universität Paderborn ist bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen, und bittet daher nachdrücklich Wissenschaftlerinnen um eine Bewerbung.
Die Anträge sind bis zum 22.03.2013 den Dekaninnen bzw. Dekanen der jeweiligen Fakultäten der Universität Paderborn jeweils in schriftlicher und elektronischer Form (als eine PdDF-Gesamtdatei) vorzulegen. Die Anträge werden dann bis zum 31.03.2013 an die Hochschulverwaltung der Universität Paderborn, Dezernat 2, weitergeleitet.
Weitere Informationen sind im Internet unter
erhältlich.
Bewerbungsschluss: 31. März 2013 | Beginn der Förderung: 1. Juni 2013 |
Weitere Auskünfte können bei der Hochschulverwaltung, Dezernat 2, Dr. Anke Backer, B 2-232, Tel.: 05251 60-2563, eingeholt werden.