Lan­des­re­gie­rung und Hoch­schul­rek­to­ren un­ter­zeich­nen Ver­trag - Zu­kunfts­pakt si­chert NRW-Hoch­schu­len fi­nan­zi­el­le Pla­nungs­si­cher­heit bis 2010

Die Landesregierung teilt mit:

Die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Hochschulen im Land haben heute in Düsseldorf den Zukunftspakt unterzeichnet. Der Vertrag mit den Unterschriften von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Helmut Linssen und den Hochschulrektoren sichert den 33 staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen Planungssicherheit bis 2010 zu.

"Bei der Bildung wird nicht gespart. Das haben wir versprochen, und das halten wir. Dieser Pakt ist in Zeiten angespannter Finanzen ein Meilenstein für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes", sagte Ministerpräsident Jürgen Rüttgers. Mit dem Zukunftspakt und dem geplanten Hochschulfreiheitsgesetz sei Nordrhein-Westfalen angesichts der Anforderungen der Wissensgesellschaft hervorragend aufgestellt.

Prof. Andreas Pinkwart, stellvertretender Ministerpräsident und als Innovationsminister für die Hochschulen zuständig, sagte: "Damit haben wir unser Versprechen gehalten: Die Studienbeiträge sind echte Zusatzeinnahmen für die Hochschulen, die Landeszuschüsse werden nicht gekürzt." Er dankte dem Ministerpräsidenten, dem Finanzminister und dem Parlament dafür, dass den Hochschulen diese bisher einmalige Planungssicherheit über eine gesamte Legislaturperiode gewährt werden könne. Der Landtag in Düsseldorf hatte die Landesregierung mit seinem Beschluss vom März beauftragt, den Zukunftspakt in dieser Form mit den Hochschulen zu schließen. Seinen Dank richtete Pinkwart auch an die Hochschulen, die sich in dem Vertrag verpflichten, 200 frei werdende Stellen mit anderen geeigneten Landesbediensteten wiederzubesetzen. "Damit tragen die Hochschulen einen wertvollen Teil zur Konsolidierung des Haushalts bei", sagte der Minister.

Prof. Volker Ronge, Rektor der Universität Wuppertal und Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Universitäten: „Der Zukunftspakt zwischen der Landesregierung und den Hochschulen betrifft den Zeitraum, in dem die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gemäß neuem Hochschulgesetz aus dem Staatskontext herausgenommen und zu selbstständigen Körperschaften umgestaltet werden. Die Hochschulen erwarten, dass sich die Landespolitik gerade auch in dieser anstrengenden Umstrukturierungsphase als verantwortlicher Träger des Hochschulwesens erweist – auch hinsichtlich einer auskömmlichen und verlässlichen Finanzausstattung.“

Prof. Joachim Metzner, Rektor der Fachhochschule Köln und Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen: „Die Fachhochschulen brauchen diesen Zukunftspakt dringend. Denn er wird entscheidend dazu beitragen, dass wir die großen Veränderungen, die auf unsere Hochschulen zukommen, sinnvoll gestalten können. Und wir wissen, dass es nicht einfach war, uns diese Sicherheit zu geben. Deshalb sind wir heute sehr erleichtert.“

Prof. Martin Pfeffer, Vertreter der Kunsthochschulen: „Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen begrüßen den Zukunftspakt mit der Landesregierung ausdrücklich und freuen sich über die faire Einhaltung der bildungspolitischen Versprechen ohne Wenn und Aber.“

Die Kernpunkte des Zukunftspakts in der Kurzübersicht:

  • Die Summe der Zuschüsse an die Hochschulen (rund 2,8 Milliarden Euro jährlich) wird auf der Basis des Haushalts 2006 bis zum Ende der Legislaturperiode nicht gekürzt.
  • Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen (Potenzial bei derzeitiger Studierendenzahl rund 320 Millionen Euro jährlich) stehen den Hochschulen als Drittmittel außerhalb des Landeshaushalts zusätzlich zur Verfügung.
  • Die Hochschulen werden von haushaltswirtschaftlichen Eingriffen wie der Stellenbesetzungssperre und globalen Minderausgaben auch über 2006 hinaus ausgenommen.
  • Die Besoldungs- und Tariferhöhungen gegenüber dem Jahr 2006 werden bis 2010 vom Land ausgeglichen. Die Hochschulen beteiligen sich daran mit einem einmaligen Eigenanteil von maximal 0,8 Prozent. Dieser Eigenanteil entspricht der weiteren Ausnahme von der Besetzungssperre über das Jahr 2006 hinaus bis zum Jahr 2010.
  • Über die Regelungen des von der Vorgängerregierung geschlossenen Qualitätspakts (Geld statt Stellen) hinaus werden an den Hochschulen keine Stellen abgebaut. Der Fonds, der im Gegenzug zu diesem 1999 vereinbarten Stellenabbau jährlich aufwächst und den Hochschulen zur Verfügung steht, wird fortgeführt (zurzeit 29 Millionen Euro, bis 2009 Aufwuchs auf 50 Millionen Euro).
  • Die Hochschulen übernehmen bis 2010 insgesamt 200 Landesbedienstete bei geeignetem Qualifikationsprofil aus anderen Einrichtungen des Landes auf eigene freie Stellen, um an den abgebenden Einrichtungen den vorzeitigen Abbau von kw-Stellen zu ermöglichen.
  • Die Leistungsorientierte Mittelvergabe (derzeit 425 Millionen Euro der insgesamt 2,8 Milliarden) wird fortgesetzt und weiterentwickelt.

Der Zukunftspakt im Wortlaut:

Zukunftspakt

zwischen der Landesregierung und den

Hochschulen des Landes

Mit der am 16.03.2006 beschlossenen Entschließung „Das Wissenschaftsland Nordrhein-Westfalen durch gesicherte Hochschulfinanzierung und erweiterte Hochschulfreiheit national und international profilieren“ hat der Landtag den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für die gesamte Dauer der Legislaturperiode zugesichert. Um gemäß dieser Entschließung die finanzielle Basis der Hochschulen nachhaltig zu garantieren und deren Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern, vereinbaren das Land Nordrhein-Westfalen und die Hochschulen des Landes folgenden

Zukunftspakt:

Das Land stellt dem Hochschulbereich einschließlich des Medizinbereichs auf der Grundlage des materiellen Gehalts des Qualitätspaktes und seiner Ergänzenden Erklärung für die Haushaltsjahre 2007 bis 2010 eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung zur Verfügung. Über den im Qualitätspakt vereinbarten Stellenabbau und die Berücksichtigung der Arbeitszeitverlängerung hinaus gibt es keine zusätzlichen Stellenkürzungen an den Hochschulen. Kompensatorische Kürzungen aufgrund der Einführung von Studienbeiträgen sind ausgeschlossen.

Ein Teil der Zuschüsse für den laufenden Betrieb der Hochschulen wird erfolgsorientiert zugewiesen. Die leistungsorientierte Mittelvergabe wird fortgesetzt und im Sinne des Steuerns über Anreize methodisch weiterentwickelt.

I. Leistungen des Landes

  1. Basis der Finanzierung ist die Summe der Zuschüsse des Haushalts 2006, die um Stellenabsetzungen in Folge des Qualitätspaktes und der Arbeitszeitverlängerung bereinigt wird. Besoldungs- und Tarifanpassungen gegenüber dem Jahr 2006 werden in jedem Jahr insoweit berücksichtigt, als sie über einen Eigenanteil von insgesamt 0,8% bis zum Jahr 2010 hinausgehen. Dieser Eigenanteil entspricht der weiteren Ausnahme von der Besetzungssperre über das Jahr 2006 hinaus bis zum Jahr 2010.
  2. Die Änderungen der Mieten gemäß § 3 Abs. 2 der Mietverträge mit dem BLB werden berücksichtigt.
  3. Die Investitionen*) für die Hochschulen und Universitätskliniken werden auf der Grundlage der bisherigen Haushalte verstetigt.
  4. Die Hochschulen werden bis einschließlich 2010 von haushaltswirtschaftlichen Eingriffen, insbesondere von globalen Minderausgaben und Ausgabensperren ausgenommen.
  5. Der begonnene Aufbau eines Fonds zur Erneuerung der wissenschaftlichen Infrastruktur wird im Gegenzug zu dem im Qualitätspakt vereinbarten Abbau von 2000 Stellen fortgeführt. Die Mittel werden im Zusammenwirken mit den Hochschulen verteilt.
  6. Die Einnahmen aus Studienbeiträgen stehen den Hochschulen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zusätzlich und außerhalb des Landeshaushaltes zur Verfügung. Sie werden wie Drittmittel behandelt und wirken nicht kapazitätserhöhend.
  7. Die im Exzellenzwettbewerb erfolgreichen Universitäten erhalten die erforderliche Kofinanzierung aus dem Landeshaushalt. Die Kofinanzierung wird über die gesamte Laufzeit des Programms gesichert.

II. Leistungen der Hochschulen

  1. Die Hochschulen übernehmen Besoldungs- und Tarifanpassungen bis zur Höhe von insgesamt 0,8% der im Haushalt 2006 ausgewiesenen Personalausgaben.
  2. Die Hochschulen verpflichten sich, zur Realisierung von kw-Vermerken in Landeseinrichtungen außerhalb der Hochschulen jährlich 50 Landesbedienstete aus den Einrichtungen im Geschäftsbereich des MIWFT zu übernehmen. Die Übernahmeverpflichtung der einzelnen Hochschule ergibt sich aus der Anlage. Übernimmt eine Hochschule mehr Bedienstete als vereinbart, erhält sie einen Ausgleichsbetrag. Übernimmt eine Hochschule weniger Bedienstete als vereinbart, hat sie einen Ausgleichsbetrag zu erbringen.
  3. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit entwickeln die Hochschulen ein Instrumentarium zur effektiven Steuerung ihrer Haushalte.
  4. Die Hochschulen verpflichten sich, die Kosten- und Leistungsrechnung zu einem ganzheitlichen Finanzcontrolling einschließlich Berichtswesen und Kennzahlsteuerung auszubauen, so dass auch hochschulübergreifende Vergleiche möglich sind.

*) Investitionen sind die für die Hochschulen bei den Titeln 894 10 und 894 30, für die Universitätskliniken bei den Titeln 891 10, 891 20 und 891 30 veranschlagten Zuschüsse sowie die Haushaltsmittel für Großgeräte der Hochschulen und Universitätskliniken. Unter Investitionen sind auch die Zuschüsse für Mieten an den BLB für Neubauten oder die investiven Anteile von Sanierungsmaßnahmen und/oder Modernisierungsmaßnahmen zu verstehen.

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Foto (MIWFT, v.li.): Prof. Dr. Joachim Metzner, Rektor der FH Köln und Sprecher der FH-LRK, Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Ministerpräsident Jürgen
Foto (MIWFT, v.li.): Prof. Dr. Joachim Metzner, Rektor der FH Köln und Sprecher der FH-LRK, Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Ministerpräsident Jürgen