Nach einer Untersuchung der Hochschul-Informations-System GmbH aus Hannover erreichen bundesweit nur 75 Prozent der Studierenden den angestrebten Abschluss. Rund ein Viertel bricht das Studium früher oder später ab. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion an der Universität Paderborn Ende Juni beschäftigten sich jetzt Experten mit diesem Thema. Das Fazit: Wer mit dem Gedanken spielt, das Studium abzubrechen, sollte sich zuvor gut informieren.
Und Informationsmöglichkeiten gibt es viele. Erste Anlaufstelle ist die Zentrale Studienberatung an der Universität Paderborn. Deren Leiterin Barbara Sawall machte bei der Diskussion deutlich, dass „oft im Gespräch gute Lösungen gefunden werden können.“ Wer mit dem „System Universität“ nicht zurecht kommt, könnte in anderen Bildungseinrichtungen gut aufgehoben sein. In Paderborn gehört das b.i.b. International College zu den führenden Adressen im Bereich der IT-Weiterbildung. Dessen Leiter, Georg Herrmann, nannte als einen großen Unterschied die „Nähe zum schulischen System mit der Aufteilung in Klassenverbände“, was einigen Studenten besser liege.
Ein Paradebeispiel für den erfolgreichen Studienabbruch lieferte Corvian Gunia, der nach dem abgebrochenen Mathematik-Studium an der TU Berlin eine Ausbildung am b.i.b. abgeschlossen hat und jetzt bei einem großen Paderborner Unternehmen arbeitet. „Meine Entscheidung bereue ich absolut nicht“, sagte der Softwareentwickler.
Vielen potenziellen Abbrechern hingegen stellt sich die Frage nach der Finanzierung des Lebensunterhaltes nach einem Studienabbruch. Diesbezüglich konnten Peter Rahn und Heinrich Förster von der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit im Kreis Paderborn (ARGE Paderborn) Auskunft geben. „Dem Grunde nach ist es für einen Bezug von Arbeitslosengeld II nicht relevant, ob das Studium abgebrochen oder beendet worden ist – der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitslosengeld II eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige geschaffen“, sagte Peter Rahn. Konkret machte Heinrich Förster das Prozedere deutlich: „Wer das Studium abbricht, muss sich zunächst exmatrikulieren und arbeitslos melden, um Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch erhalten zu können.“ Im Regelfall sind das für Alleinstehende monatlich 345 Euro. Dazu kommen Zahlungen für Unterkunft und eventuell Sonderleistungen. Die ARGE Paderborn bietet, sofern notwendig, individuelle Beratung. „Unser Hauptanliegen ist es aber, die so genannte Hilfebedürftigkeit eines Einzelnen zu reduzieren oder zu beenden“, sagte Peter Rahn. „Dabei ist die primäre Zielsetzung der ARGE Paderborn, für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Beschäftigung zu finden, egal ob Studienabbrecher oder nicht.“ Im Weiteren führte Peter Rahn aus, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige alle Möglichkeiten zur Beendigung bzw. zur Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen müssen und dabei auch aktiv bei der Eingliederung in Arbeit mitwirken müssen.
Bericht: Heiko Appelbaum