Am Montag, 19.6., 17.15 Uhr, hält Privatdozent Dr. Dr. Reinhard Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin, Universität Bonn, an der Uni Paderborn im Hörsaal A4 einen Vortrag zum Thema "Aus dem Alltag eines Rechtsmediziners - Probleme der Beweisführung in der Praxis". Das Department Chemie lädt die interessierte Öffentlichkeit zu diesem kostenlosen Vortrag herzlich ein.
Die Aufklärung von Tötungsdelikten gehört zu den häufigen Aufgaben des Rechtsmediziners Dr. Dr. Reinhard Dettmeyer. Denn fast täglich sind Opfer einer Gewalttat zu untersuchen, um Fragen zum behaupteten oder mutmaßlichen Tathergang zu beantworten und diese als Gutachter vor Gericht zu begründen.
In seiner Bedeutung unterschätzt wird häufig die Klärung der Ursache eines natürlichen Todes wie dem plötzlichen Kindstod und unerwarteten Todesfällen Erwachsener. Dr. Dettmeyer erläutert an Fallbeispielen das diagnostische Instrumentarium der Rechtsmedizin. Dazu zählen nicht nur die Aufspürung makroskopischer Befunde am Leichenfundort und bei der Obduktion, sondern auch mikroskopische Untersuchungen (z. B. Spermiennachweis nach Sexualdelikt, Nachweis einer Herzmuskelentzündung beim plötzlichen Tod), chemisch-toxikologische Untersuchungen (Einwirkung von Alkohol, Drogen, Medikamenten bei Straßenverkehrsdelikten) und molekulargenetische Spurenanalytik (sog. genetischer Fingerabdruck, z. B. bei der Vaterschaftsdiagnostik). Gelegentlich ist auch der tödliche Behandlungsfehler eines Arztes zweifelsfrei nachweisbar.
Der Referent wird in seinem Vortrag, der im Rahmen der Veranstaltungsreihe des Chemischen Kolloquiums im Sommersemester 2006 zu hören sein wird, über das spannende Gebiet der Rechtsmedizin in der täglichen Arbeit und der Forschung berichten.