Am 22. März hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft („Zweiter Korb“) verabschiedet. Einige der Vorschläge widersprechen aus Sicht der Universität Paderborn dem im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehaltenen Ziel eines „bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts“. Ganz im Gegenteil: Deutschland droht durch das Urheberrecht ein bildungs- und wissenschaftsfeindliches Land zu werden.
Besonders gravierende Folgen wird die Einschränkung des Dokumentlieferdienstes haben (§53a UrhG). Vor Ort fehlende Zeitschriftenartikel dürfen anders als bisher nicht mehr via elektronischer Lieferung von anderen Bibliotheken bezogen werden (Preis pro Artikel über die Fernleihe: 1,50 Euro), sofern ein entsprechendes kostenpflichtiges Angebot der Verlage existiert (Preis pro Artikel: ca. 35 bis 40 Euro).
Auf die Studierenden und Forschenden kommen damit massive Kosten für die Versorgung mit notwendiger Literatur zu. Die in den letzten Jahren in den Hochschulbibliotheken mit hohen Kosten ausgebaute hochleistungsfähige Infrastruktur für den elektronischen Lieferdienst ist damit vergeudete Investition.
Absolut unverständlich ist darüber hinaus, dass die an vielen Bibliotheken mit großem personellen und finanziellen Aufwand und großem Erfolg eingeführten elektronischen Seminarapparate wieder eingestellt werden müssen (§52b UrhG). Das Verbot gerade dieses Instrumentes, das das Studium vereinfacht und beschleunigt, ist angesichts der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen sowie von Studiengebühren nicht nachvollziehbar. Zudem behindert das Verbot einen flächendeckenden und nachhaltigen Ausbau von E-Learning-Strukturen in den Hochschulen, wie er im Moment u. a. in Paderborn mit erheblichen Fördermitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert wird.
Die Feststellung des für die neuen Bestimmungen zuständigen Bundesministeriums für Justiz, dass die Novelle das „deutsche Urheberrecht fit mache für das digitale Zeitalter“, kann nur als Hohn begriffen werden. Die Bedürfnisse der Universitäten und Forschungseinrichtungen werden nicht hinreichend berücksichtigt. Durch die geplanten Regelungen wird Deutschland als Bildungs- und Forschungsstandort weiter geschwächt.
Rektorat und Universitätsbibliothek der „Universität der Informationsgesellschaft“ appellieren an die Paderborner Bundestagsabgeordneten, den derzeitigen Plänen zur Änderung des Urheberrechts, die demnächst im Bundestag beraten werden, nicht zuzustimmen.
Informationen zum Thema sind zu finden unter: http://www.urheberrechtsbuendnis.de