Die Hochschulleitung schreibt zur Vorbereitung der Promotion besonders qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskräfte Grund- und Abschlussstipendien aus. Die Dauer der Förderung beträgt für das
- Grundstipendium zwei Jahre,
- Abschlussstipendium sechs Monate,
eine Verlängerung ist jeweils möglich.
Die Förderungsleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht. Das Stipendium beträgt 1.000,-€ monatlich (zzgl. eines Sachkostenzuschusses und ggf. zzgl. eines Kinderzuschlags).
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Präsidium auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.
Anträge können von den wissenschaftlichen Nachwuchskräften gestellt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Beschreibung des Promotionsvorhabens unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 S.)
- Lebenslauf
- Befürwortendes Votum der Betreuerin oder des Betreuers
- Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragstellers
- Kopie des Abschlusszeugnisses
Die Universität Paderborn ist bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen und bittet daher nachdrücklich Wissenschaftlerinnen um eine Bewerbung.
Die Anträge sind über die Dekaninnen bzw. Dekane der jeweiligen Fakultäten der Universität Paderborn bis zum 31.03.2012 an die Hochschulverwaltung der Universität Paderborn, Dezernat 2 einzureichen.
Weitere Informationen sind im Internet unter http://www2.upb.de/~fr/2_4info.htm erhältlich.
Bewerbungsschluss: 31. März 2012
Beginn der Förderung: 01. Juni 2012
Weitere
Auskünfte können bei der Hochschulverwaltung, Dezernat 2, Dr. Anke
Backer, B 2-232, Tel.: 05251 60 - 2563 eingeholt werden.