Die wahlberechtigten Mitglieder der Universität Paderborn sind in der Zeit vom 5. Juni, 9 Uhr, bis 12. Juni, 12 Uhr, zur Wahl aufgerufen. Gewählt werden:
- der Senat
- die Fakultätsräte der fünf Fakultäten
- das Studierendenparlament (StuPA)
- die direkt zu wählenden Fachschaftsorgane (Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräte)
Die Wahlbekanntmachungen werden am 18. April veröffentlicht und sind ab diesem Zeitpunkt digital einsehbar unter:
- a) Wahlbekanntmachung für die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten
- b) Wahlbekanntmachung für die Wahlen zum Studierendenparlament und zu den direkt zu wählenden Fachschaftsorganen
Wahlvorschläge können vom 18. April bis 5. Mai, 12 Uhr, eingereicht werden. Das Wahlvorschlagsformular steht ab dem 18. April auf den untenstehenden Seiten zur Verfügung.
Die Wahlen werden als elektronische Wahlen an der Universität Paderborn durchgeführt. Nähere Informationen zum Ablauf und den technischen Voraussetzungen für die elektronischen Wahlen erhalten Wahlberechtigte per E-Mail, per Aushang und auf folgenden Webseiten:
- a) Für die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten
- b) Für die Wahlen zum Studierendenparlament
und zu den direkt zu wählenden Fachschaftsorganen
Für Rückfragen stehen die studentischen Wahlleitungen sowie der Wahlvorstand und das Wahlamt gerne zur Verfügung (Kontakt über die o. g. Webseiten).