Die Hochschulleitung schreibt einen Forschungspreis für Wissenschaftler*innen aus, mit dem außergewöhnliche Forschungsprojekte abseits des Mainstreams gefördert werden sollen. Neben Forschungsprojekten mit visionären Ideen, gewagten Hypothesen, kreativen und unkonventionellen Technologien soll der Aspekt der Interdisziplinarität besondere Beachtung finden. Das Preisgeld in Höhe von 150.000 Euro steht für einen Zeitraum von anderthalb Jahren zur Verfügung und kann flexibel für das Projekt genutzt werden. Anträge werden bis Montag, 22. Mai, angenommen.
Die folgenden formalen Anforderungen müssen erfüllt sein und gelten ebenso für Mitantragsteller*innen:
- Abgeschlossene Promotion oder höhere akademische Qualifizierung (Befähigung zur selbstständigen Forschung).
- Die Antragssteller*innen müssen nachweislich in einem vertraglichen Anstellungsverhältnis zur Universität stehen.
- Die aktive Einbindung in Forschung und Lehre ist erforderlich.
Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen sind besonders willkommen, da Frauen in den vergangenen Jahren unterrepräsentiert waren.
Antragsverfahren
Folgende Unterlagen sollten im Antrag enthalten sein und bei der Forschungskommission in elektronischer Form als eine PDF-Datei eingereicht werden:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Vorstellung der beteiligten Wissenschaftler*innen und ihrer Arbeitsschwerpunkte
- Kurz-CV (max. 2 Seiten) unter Angabe Ihrer Position am Institut und Auflistung von bis zu zehn ausgewählten Publikationen (falls zutreffend, Kurz-CVs der Mitantragsteller*innen)
- Kopie der Promotionsurkunde von Nachwuchswissenschafter*innen
- Kurzbeschreibung des Projektes (Projektskizze max. 76 Zeilen)
- Kostenplan/Angaben zur geplanten Mittelverwendung (max. 1 Seite)
- Einwilligungserklärung (original unterzeichnet)
Eine ausführliche Beschreibung zum Antragsverfahren und den Vergaberichtlinien des Forschungspreises gibt es auf der Seite der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FK).
Verspätet eingehende oder unvollständige Antragsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Ansprechpartnerinnen im Dezernat 2:
- Dr. Anke Backer, Tel.: 05251/60-2563, E-Mail: backer(at)zv(dot)upb.de
- Katharina Patz, Tel.: 05251/60-5216, E-Mail: katharina.patz(at)zv(dot)upb.de