KI Frequently Asked Questions
Künstliche Intelligenz (KI) ist ein allgemeiner Oberbegriff für Technologien, die auf die Analyse, Automatisierung oder Nachahmung menschlicher Denkprozesse abzielen. Generative KI bezeichnet technische Systeme, die in der Lage sind, eigenständig Inhalte wie Texte, Bilder, Musik oder Videos zu erzeugen. Auf Grundlage einer Eingabe, dem sogenannten „Prompt“, erstellen diese Systeme passende Ausgaben, beispielsweise Text in natürlich wirkender, menschlicher Sprache. Dabei werden die Modelle anhand umfangreicher Datenmengen trainiert, um basierend auf Wahrscheinlichkeiten Inhalte zu generieren.
Moderne Hilfsmittel mit Künstlicher Intelligenz, wie beispielsweise Schreibprogramme, arbeiten mit fortschrittlichen Algorithmen, um automatisch Texte zu erstellen, zu analysieren, zu optimieren oder anderweitig Unterstützung beim Schreiben zu bieten.
Große Sprachmodelle (Large Language Models (LLMs)) basieren auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen, die vorhersagen, welches Wort mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein anderes folgt. Dies führt dazu, dass die generierten Texte nicht immer sachlich korrekt sind. Während allgemeine und gut bekannte Sachverhalte häufig zuverlässig wiedergegeben werden, steigt bei spezifischen Themen die Wahrscheinlichkeit, dass fehlerhafte Inhalte entstehen (sogenannte „Halluzinationen“). Diese fehlerhaften Informationen werden jedoch in einer sprachlich überzeugenden Form präsentiert, sodass eine kritische Prüfung der Inhalte unbedingt erforderlich ist.
Die Universität Paderborn bietet mit AI-Chat ein Portal zur Nutzung eines KI-Chatbots an. Über dieses können Lehrende und Studierende Anfragen an die Sprachmodelle von OpenAI (ChatGPT) stellen. Zudem werden verschiedene Modelle (Codestal, LLaMA, Mistral etc.) angeboten. Dabei werden ausschließlich Eingaben (Prompts) über eine API weitergeleitet, keine persönlichen Daten.
Studierende und Lehrende können den Dienst im Service-Portal aktivieren.
Lehrende sollten die Lernziele ihrer Veranstaltung prüfen, um zu entscheiden, ob und wie KI-Anwendungen sinnvoll eingesetzt werden können. Dabei kann eine Gegenüberstellung hilfreich sein: Was lernen Studierende ohne KI-Hilfsmittel, und wie verändern sich die Lernziele mit deren Einsatz? Wichtig ist, Studierenden die Gründe für die Verwendung oder Einschränkung von KI-Anwendungen transparent zu machen und klare, situationsbezogene Regeln festzulegen. Da die Technologie neu ist, bieten sich Lehrenden und Studierenden Möglichkeiten zum Austausch und zur gemeinsamen Entwicklung von Anforderungen
Es existieren spezielle KI-Detektoren, die zur Identifikation von KI-generierten Texten entwickelt wurden. Sollten Sie in Betracht ziehen, ein solches Tool zu nutzen, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse: ki-kontakt@uni-paderborn.de oder an die Sprechstunde KI montags um 09:30 Uhr.
Dozierende legen im Rahmen ihrer Lehre in der Regel die zugelassenen Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner) sowie gegebenenfalls nicht erlaubte Hilfsmittel (z. B. programmierbare Taschenrechner) fest. Ebenso können Lehrende die Nutzung von KI-Anwendungen zur Texterstellung reglementieren. Ein Abweichen von diesen Vorgaben durch Studierende stellt einen Täuschungsversuch dar.
Studierende müssen darauf achten, den Einsatz von KI-basierten Schreibtools in ihren Arbeiten transparent zu machen. Die genaue Form der Angabe sollte in Absprache mit den Lehrenden vereinbart werden. Dabei können unterschiedliche Ansätze gewählt werden, wie zum Beispiel eine allgemeine Erklärung zur Nutzung des Tools, die Beschreibung spezifischer Funktionen wie die Unterstützung bei der Strukturierung oder sprachlichen Überarbeitung oder detaillierte Verweise im Text, angelehnt an standardisierte Zitationsrichtlinien. Anregungen sind auch in der Handreichung zu KI in Seminar- und Abschlussarbeiten zu finden.
Prüfungsleistungen, die über stark vorstrukturierte Formate wie beispielsweise Multiple-Choice-Klausuren hinausgehen, etwa Hausarbeiten, unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Im Falle einer Speicherung und Weiterverwendung der eingegebenen Daten, wie es beispielsweise bei der Nutzung von KI-basierten Schreibtools geschieht, stellt die Eingabe einer solchen Prüfungsleistung eine unzulässige Vervielfältigung und damit eine Verletzung des Urheberrechts dar, wenn das nicht vorher explizit von den Studierenden erlaubt wurde.
Zudem dürfen Prüfungsleistungen aus prüfungsrechtlicher Sicht ausschließlich durch die Prüfer*innen selbst bewertet werden. Eine autonome Bewertung durch Software ist nicht zulässig.
Das Hochladen von Fotos, Videos, Audioaufnahmen oder die Eingabe von Informationen über Personen ist ohne deren Einwilligung unzulässig. Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Dabei gilt eine Person als identifizierbar, wenn Dritte in der Lage sind, die Informationen eindeutig einer Person zuzuordnen, etwa durch Klardaten wie Namen, personalisierte E-Mail-Adressen, vollständige Adressen oder Foto- und Videoaufnahmen. Auch eine indirekte Identifizierung durch Kombination verschiedener Informationen ist möglich.