Horizon Europe
Die europäische Kommission fördert mit dem Forschungrahmenprogramm für Forschung und Innovation Vorhaben von der Grundlagenforschung bis hin zur Markteinführung - sowohl themenoffen als auch im Rahmen von thematischen Clustern und Missionen.
Programmstruktur
Drei Säulen bilden die Struktur von Horizon Europe. In der Säule "Wissenschaftsexzellenz" finden sich die Förderprogramme des European Research Council (ERC), die Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen (MSCA) sowie Förderungen für europaweit nutzbare Forschungsinfrastrukturen. Die Förderungen der ersten Säule sind themenoffen.
In der zweiten Säule "Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" werden Verbundprojekte in sechs thematischen Clustern gefördert. Hiermit sollen Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen erarbeitet werden, darunter die digitale Transformation und die Anpassung an den Klimawandel.
In der dritten Säule "Innovatives Europa" bündeln sich die Förderungen zur Unterstützung von Innovationen. Im European Innovation Council (EIC) wird sowohl bahnbrechende Grundlagenforschung als auch die Weiterentwicklung innovativer Technologien bis hin zur Markteinführung gefördert.
Übergeordnet gibt es einen vierten Programmteil, der sich mit der Ausweitung der Beteiligung am Rahmenprogramm befasst sowie der Stärkung des Europäischen Forschungsraums ("European Research Area"/ ERA).
Neu in Horizon Europe sind "Missionen". Hierbei handelt es sich um interdisziplinäre F&I-Instrumente, die ehrgeizige europäische Ziele verfolgen. Sie sind im "Strategischen Plan" von Horizon Europe verankert, laufen über max. 10 Jahre neben den regulären Programmausschreibungen und sollen Synergien mit anderen Programminstrumenten eingehen.
Programmbereiche
Glossar
Horizon Europe wird auf der Basis von Arbeitsprogrammen durchgeführt. Es gibt es in der Regel jeweils zweijährige Arbeitsprogramme. Neben den Schwerpunkten und Zielen von des Programms enthalten die Arbeitsprogramme Informationen zu den Zielsetzungen der Maßnahmen zu den geplanten Ausschreibungen (Calls/Topics) und zu spezifischen Beteiligungsregeln. Außerdem enthält der "General Annex" allgemein verbindliche Informationen zur Antragstellung und zur Durchführung (beispielsweise zur Evaluierung von Projektvorschlägen und zu Förderquoten).
Mit den Horizon Europe-Beteiligungsregeln (engl. "Rules for Participation“) wird auf Gesetzesebene festgelegt, wer unter welchen Bedingungen am Rahmenprogramm "Horizon Europe" teilnehmen darf. Darüber hinaus enthalten sie Zusatzinformationen unter anderem zu Budget, Finanzinstrumenten, Open Access, Evaluierung, Förderfähigkeit von Kosten sowie geistigem Eigentum.
In Verbundprojekten wird zusätzlich zum Grant Agreement auch ein Konsortialvertrag abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der zwischen den Partnern geschlossen wird um das Verhältnis der Partner zueinander zu regeln.
Folgende Punkte sollten im Konsortialvertrag geregelt werden:
- die interne Organisation des Konsortiums
- der Zugang zu und die Berechtigungen zur elektronischen Projektabwicklung im Funding & Tenders Portal
- die Verteilung des Finanzbeitrags der Gemeinschaft
- ergänzende Regeln für die Verbreitung und Nutzung von geistigem Eigentum sowie der Zugangsrechte zum geistigen Eigentum
- Regelungen zur Beilegung interner Streitfälle einschließlich Fällen von Machtmissbrauch
- Haftungs-, Entschädigungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen den Teilnehmern
Zum Abschluss des Konsortialsvertrags berät Sie unsere Justiziarin Christina Nolte.
Alle Informationen zu Horizon Europe finden Sie im "Funding and Tenders Portal" der Europäischen Kommission. Auch die Antragseinreichung, die Unterzeichnung des Grant Agreements sowie die Abwicklung eines bewilligten Projekts laufen vollstäneig elektronisch über dieses Portal ab.
Nach erfolgter Registrierung (nach Möglichkeit mit UPB-Email-Adresse) können Anträge angelegt und eingereicht werden. Dazu wird der Participant Identification Code (PIC) benötigt.
PIC der UPB: 999837492
Über ein Rollenmanagement-System können Sie den Mitarbeiterinnen des Forschungsreferats zugriff auf Ihren Antrag gewähren. So können wir Sie bestmöglich beraten und unterstützen. Sprechen Sie uns hierzu gern an!
Nach erfolgter positiver Evaluierung eines Antrags wird eine Finanzihilfevereinbarung (Grant Agreement) zwischen der Europäischen Kommission und dem Koordinator geschlossen. In Verbundprojekten treten die Partner dem Grant Agreement über das sogenannte "Accession Form" bei.
Im Grant Agreement sind alle rechtlichen und finanziellen Regelungen zur Abwicklung der Projekte aufgeführt. Darüber hinaus sind mehrere Anhänge Bestandteil des Grant Agreements, darunter z.B. die Projektbeschreibung (analog zum Antrag | Annex 1) sowie der Budgetplan (Annex 2) und weitere ergänzende Informationen und Formblätter.
Je nach Programmbereich und Förderformat kommen unterschiedliche Regelungen im Grant Agreement zum Einsatz.
Die Regelungen des Grant Agreements können im sogenannten Model Grant Agreement nachgelesen werden. Darber hinaus gibt es ein "Annotated Model Grant Agreement" in dem die Auslegung der Regelungen erläutert und mit Beispielen veranschaulicht wird.
Weitere Informationen finden Sie im Funding and Tenders Portal unter Reference Documents.
Um deutsche Antragsteller*innen bestmöglich zu unterstützen gibt es von der Bundesregierung beauftragte Beratungsstellen - die Nationalen Kontaktstellen (NKS).
In diesem Netzwerk aus Beratungsstellen gibt es Ansprechpartner*innen und Expert*innen für alle Programmbereiche sowie rechtliche Fragestellungen. Die Nationalen Kontaktstellen bieten regelmäßig Webinare zu Beteiligungsmöglichkeiten und Förderbedingungen an. In vielen Programmbereichen wird auch ein Antragscheck angeboten sowie von der NKS ERC ein Interviewtraining für Antragsteller*innen beim ERC.
Das System der Nationalen Kontaktstellen/ National Contact Points findet sich in allen Mitgliedsstaaten und assoziierten Ländern.
Der Strategische Plan legt die strategischen politischen Prioritäten für Horizon Europe und die angestrebten Auswirkungen fest. Er bildet die Grundlage für die Arbeitsprogramme und Ausschreibungsthemen. Eng an die politischen Prioritäten der Europäischen Union angelehnt ist der Strategische Plan schwerpunktmäßig auf einen ökologischen und digitalen Wandel ausgerichtet. Es wird insgesamt zwei Strategische Pläne geben, zunächst einen für die ersten vier, dann einen weiteren für die verbleibenden drei Jahre der Programmlaufzeit von Horizon Europe.
Service des Forschungsreferats
Unser Service rund um Ihren Antrag umfasst:
- Recherche passender Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben
- Beratung zur passfähigkeit des Vorhabens zur gewählten Förderlinie
- Feedback zum Aufbau und Überzeugungskraft Ihres Antrags aus nicht-fachlicher Perspektive
- Feedback im Hinblick auf Passfähigkeit und Konsistenz mit den Vorgaben des Fördermittelgebers
- Beratung bei der Finanzierungsplanung
- Beratung bei Querschnittsthemen