Eras­mus+: Ko­ope­ra­ti­o­nen im Be­reich Bil­dung

Die Förderung der europaweiten Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen ist ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europäischen Bildungsraum kommt dem Programm daher eine Schlüsselrolle zu. Erasmus+ soll lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.

  • Erasmus+ bietet Mobilitäts- und Kooperationsmöglichkeiten in folgenden Bereichen:
  • Hochschulbildung
  • berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Schulbildung (einschl. frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung)
  • Erwachsenenbildung
  • Jugendarbeit
  • Sport

Das Programmportfolio von Erasmus+ gliedert sich in 3 Leitaktionen:

  • Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen
  • Leitaktion 2: Zusammenarbei zwischen Organisationen und Institutionen
  • Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung der politischen Zusammenarbeit

Das Erasmus+ Programm wird weitestgehend dezentral durch die jeweils zuständigen Nationalen Agenturen verwaltet. In Deutschland gibt eine Nationale Agentur für jeden Bildungsbereich.

Das Forschungsreferat berät zu den Programmen der Leitaktionen 2 und 3. Bei Fragen zu den Pogrammen der Leitaktion 1 wenden Sie sich bitte an das International Office (IO).

Pro­gramm­be­rei­che

Symbolbild: Europakarte mit Pinnadeln, die mit Fäden miteinander verbunden sind.

Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner-schaf­ten

Für Kooperations- und Partnerschaftsprojekte in Erasmus+ stehen Zusammenarbeit und Austausch guter Praxis im Vordergrund. Die Erasmus+ Kooperationspartnerschaften bieten den teilnehmenden Organisationen die Möglichkeit, bildungsbereichsübergreifend ihre Internationalisierungsvorhaben voranzutreiben.

Jean Mon­net Ak­ti­o­nen

Die Jean Monnet Aktionen umfassen einerseits Aktionen zur Unterstützung der EU-bezogenen Lehre und Forschung an Hochschulen, andererseits Aktionen zur Förderung des EU-Unterrichts an Schulen und Berufsschulen.

Al­li­an­zen für In­no­va­ti­on

Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Innovationskapazität Europas durch die Förderung der Innovation durch Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung und der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, zu stärken.

Ka­pa­zi­täts­auf­bau im Hoch­schul­be­reich

Bei Projekten zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich handelt es sich um länderübergreifende Projekte zur Zusammenarbeit auf Grundlage multilateraler Partnerschaften, vor allem zwischen Hochschuleinrichtungen.

Hin­weis

Für die Einreichung der Anträge benötigen Sie eine rechtsverbindliche Unterschrift. Nehmen Sie bitte rechtzeitig, also mindestens 10 Werktage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.

Glos­sar

Das "Beitrittsformular für begünstigte Einrichtungen" (Accession Form) ist Bestandteil von Antragstellungen für z.B. Kooperationspartnerschaften. Mit Beitrittsformular ermächtigt die teilnehmende Einrichtung den Koordinator in ihrem Namen den Antrag bei der zuständigen Nationalen Agentur einzureichen und im Förderfall den Zuwendungsvertrag schließen. Das Dokument muss rechtsverbindlich von der Hochschulleitung unterzeichnet werden.

Die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) bildet den allgemeinen Qualitätsrahmen für Kooperationsaktivitäten von Hochschuleinrichtungen auf europäischer und internationaler Ebene im Rahmen von Erasmus+.

Alle in einem Programmland ansässigen Hochschuleinrichtungen, die sich an der Lernmobilität von Einzelpersonen und/oder an Kooperationen zur Förderung von Innovationen und bewährten Verfahren im Rahmen von Erasmus+ beteiligen möchten, müssen über eine Erasmus-Hochschulcharta (ECHE) verfügen.

Die ECHE der UPB hat die Kennung "D PADBO01".

Das Erasmus+ Programm wird in 33 sogenannten Programmländern in vollem Umfang durchgeführt. In jedem dieser Länder sorgen Nationale Agenturen für die Umsetzung. Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind Programmländer.

Folgende Länder außerhalb der EU sind ebenfalls Erasmus+ Programmländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Neben den Programmländern können sich auch weitere Länder als Erasmus+ Partnerländer an den Programmen beteiligen. Großbritannien wurde in der alten Programmgeneration 2014-2020 als Erasmus Programmland geführt. In der neuen Programmgeneration 2021-2027 fungiert Großbritannien als Erasmus+ Partnerland.

Weitere Informationen zu den Partnerländern finden Sie auf der Webseite des DAAD.

Im Rahmen des Erasmus+ Programms hat die Europäische Kommission ab 2021 vier inhaltliche Schwerpunkte oder Prioritäten definiert, die vor allen anderen Themen bei Förderanträgen im Mittelpunkt stehen sollten:

  • Inklusion & Vielfalt
  • Umwelt & Bekämpfung des Klimawandels
  • Bewältigung des digitalen Wandels durch Aufbau von digitaler Bereitschaft, Widerstandsfähigkeit und
  • Kapazität
  • Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe (diese Priorität wird als hochrelevant angesehen)

Weitere Informationen zu den Prioritäten finden Sie im Erasmus+ Programmguide.

In vielen Erasmus+ Programmen erfolgt die Förderung über Lump Sums bzw. Pauschalbeträge. Hierbei wird im Rahmen der Antragstellung kalkuliert, welche Mittel nötig sind um das geplante Projekt umzusetzen. Im Rahmen der Begutachtung wird dann auch beurteilt, ob der Budgetplan angemessen für die Umsetzung des Vorhabens ist. Im Förderfall werden dann Pauschalbeträge pro Partner und Arbeitspaket bewilligt.

Weitere Informationen zur Lump Sum Förderung bei den Kooperationspartnerschaften finden Sie im Handbook on the lump sum funding model (Version 2023).

Das Partnership Agreement wird nach Bewilligung eines Projekts zwischen Koordinator und Partner geschlossen und regelt die Zusammenarbeit im Projekt, die Zahlungsmodalitäten und Berichtspflichten sowie weitere Punkte.

Zur Erstellung und zum Abschluss des Partnerships Agreements berät Sie unsere Justiziarin Christina Nolte.

Für die Einreichung der Anträge über das Erasmus+ Portal ist die Registrierung der teilnehmenden Einrichtungen eine Voraussetzung.

Die UPB ist bereits registriert und kann mit den folgenden Identifiern eingebunden werden:

Participant Identification Code - PIC: 999837492

Organisation ID - OID: E10208598

Der Ser­vice des For­schungs­re­fe­rats

Unser Service rund um Ihren Antrag umfasst:

  • Beratung zur passfähigkeit des Vorhabens zur gewählten Förderlinie
  • Einholen der rechtsverbindlichen Unterschrift (sofern nötig)
  • Feedback zum Aufbau und Überzeugungskraft Ihres Antrags aus nicht-fachlicher Perspektive
  • Feedback im Hinblick auf Passfähigkeit und Konsistenz mit den Vorgaben des Fördermittelgebers
  • Beratung bei der Finanzierungsplanung
  • Beratung bei Querschnittsthemen

An­sprech­part­ner*in­nen

Dr. Ka­tha­ri­na Kö­nig

Beantwortet Ihre Fragen während der Antragstellung zu:

Anträgen in den oben genannten Förderlinien.

Na­di­ne Mül­ler

Beantwortet Ihre Fragen während der Antragstellung zu:

Anträgen in den oben genannten Förderlinien.