Erasmus+: Kooperationen im Bereich Bildung
Die Förderung der europaweiten Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen ist ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europäischen Bildungsraum kommt dem Programm daher eine Schlüsselrolle zu. Erasmus+ soll lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.
- Erasmus+ bietet Mobilitäts- und Kooperationsmöglichkeiten in folgenden Bereichen:
- Hochschulbildung
- berufliche Aus- und Weiterbildung
- Schulbildung (einschl. frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung)
- Erwachsenenbildung
- Jugendarbeit
- Sport
Das Programmportfolio von Erasmus+ gliedert sich in 3 Leitaktionen:
- Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen
- Leitaktion 2: Zusammenarbei zwischen Organisationen und Institutionen
- Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung der politischen Zusammenarbeit
Das Erasmus+ Programm wird weitestgehend dezentral durch die jeweils zuständigen Nationalen Agenturen verwaltet. In Deutschland gibt eine Nationale Agentur für jeden Bildungsbereich.
Das Forschungsreferat berät zu den Programmen der Leitaktionen 2 und 3. Bei Fragen zu den Pogrammen der Leitaktion 1 wenden Sie sich bitte an das International Office (IO).
Programmbereiche
Hinweis
Für die Einreichung der Anträge benötigen Sie eine rechtsverbindliche Unterschrift. Nehmen Sie bitte rechtzeitig, also mindestens 10 Werktage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.
Glossar
Das "Beitrittsformular für begünstigte Einrichtungen" (Accession Form) ist Bestandteil von Antragstellungen für z.B. Kooperationspartnerschaften. Mit Beitrittsformular ermächtigt die teilnehmende Einrichtung den Koordinator in ihrem Namen den Antrag bei der zuständigen Nationalen Agentur einzureichen und im Förderfall den Zuwendungsvertrag schließen. Das Dokument muss rechtsverbindlich von der Hochschulleitung unterzeichnet werden.
Die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) bildet den allgemeinen Qualitätsrahmen für Kooperationsaktivitäten von Hochschuleinrichtungen auf europäischer und internationaler Ebene im Rahmen von Erasmus+.
Alle in einem Programmland ansässigen Hochschuleinrichtungen, die sich an der Lernmobilität von Einzelpersonen und/oder an Kooperationen zur Förderung von Innovationen und bewährten Verfahren im Rahmen von Erasmus+ beteiligen möchten, müssen über eine Erasmus-Hochschulcharta (ECHE) verfügen.
Die ECHE der UPB hat die Kennung "D PADBO01".
Das Erasmus+ Programm wird in 33 sogenannten Programmländern in vollem Umfang durchgeführt. In jedem dieser Länder sorgen Nationale Agenturen für die Umsetzung. Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind Programmländer.
Folgende Länder außerhalb der EU sind ebenfalls Erasmus+ Programmländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.
Neben den Programmländern können sich auch weitere Länder als Erasmus+ Partnerländer an den Programmen beteiligen. Großbritannien wurde in der alten Programmgeneration 2014-2020 als Erasmus Programmland geführt. In der neuen Programmgeneration 2021-2027 fungiert Großbritannien als Erasmus+ Partnerland.
Weitere Informationen zu den Partnerländern finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Im Rahmen des Erasmus+ Programms hat die Europäische Kommission ab 2021 vier inhaltliche Schwerpunkte oder Prioritäten definiert, die vor allen anderen Themen bei Förderanträgen im Mittelpunkt stehen sollten:
-Inklusion und Vielfalt
-Digitaler Wandel
-Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels
-politische Bildung and Teilhabe am demokratischen Leben
Weitere Informationen zu den Prioritäten finden Sie im Erasmus+ Programmguide.
In vielen Erasmus+ Programmen erfolgt die Förderung über Lump Sums bzw. Pauschalbeträge. Hierbei wird im Rahmen der Antragstellung kalkuliert, welche Mittel nötig sind um das geplante Projekt umzusetzen. Im Rahmen der Begutachtung wird dann auch beurteilt, ob der Budgetplan angemessen für die Umsetzung des Vorhabens ist. Im Förderfall werden dann Pauschalbeträge pro Partner und Arbeitspaket bewilligt.
Weitere Informationen zur Lump Sum Förderung bei den Kooperationspartnerschaften finden Sie im Handbook on the lump sum funding model (Version 2023).
Das Partnership Agreement wird nach Bewilligung eines Projekts zwischen Koordinator und Partner geschlossen und regelt die Zusammenarbeit im Projekt, die Zahlungsmodalitäten und Berichtspflichten sowie weitere Punkte.
Zur Erstellung und zum Abschluss des Partnerships Agreements berät Sie unsere Justiziarin Christina Nolte.
Für die Einreichung der Anträge über das Erasmus+ Portal ist die Registrierung der teilnehmenden Einrichtungen eine Voraussetzung.
Die UPB ist bereits registriert und kann mit den folgenden Identifiern eingebunden werden:
Participant Identification Code - PIC: 999837492
Organisation ID - OID: E10208598
Der Service des Forschungsreferats
Unser Service rund um Ihren Antrag umfasst:
- Beratung zur passfähigkeit des Vorhabens zur gewählten Förderlinie
- Einholen der rechtsverbindlichen Unterschrift (sofern nötig)
- Feedback zum Aufbau und Überzeugungskraft Ihres Antrags aus nicht-fachlicher Perspektive
- Feedback im Hinblick auf Passfähigkeit und Konsistenz mit den Vorgaben des Fördermittelgebers
- Beratung bei der Finanzierungsplanung
- Beratung bei Querschnittsthemen
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