Sti­pen­di­en des DAAD für For­schungs­auf­ent­hal­te im Aus­land und den Auf­bau von For­schungs­ko­ope­ra­ti­o­nen

Forschungsaufenthalte im Ausland sind wichtig um Forschungskontakte für zukünftige Projekte zu knüpfen und neue Impulse für die eigene Forschung und Karriereentwicklung zu erhalten. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert durch verschiedene Stipendienformate Forschungsaufenthalte und Kooperationsaufbau.

Die folgende Aufstellung gibt eine grobe Orientierung zu den Stipendien & Programmen des DAAD. Die jeweils länderspezifischen Bedingungen müssen zusätzlich beachtet werden.

Kon­gress­rei­sen-pro­gramm

Mit dem Kongressreisenprogramm wird die aktive Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen unterstützt.
Abhängig von der Entfernung umfassen die Förderkategorien unterschiedliche Fördersätze.

Verantwortungsvolle offene Wissenschaft

Kurz­sti­pen­di­en für Pro­mo­vie­ren­de

Mit den Kurzstipendien für Promovierende werden Forschungsaufenthalte im Ausland während der Promotion gefördert. Die Aufenthalte können 1-12 Monate andauern und bei Bedarf flexibel auf mehrere Gastinstitutionen, mehrere Länder und mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

Eine Wissenschaftlerin mit einem aufgeschlagenen Buch, dass links die Abbildung eines mittelalterlichen Schriftstücks enthält, daneben zwei weitere Bücher. Dahinter ein Widescreen-Monitor mit der Anzeige einer Vortragsfolie "Maschinelle CC-Annotation"

Kurz­sti­pen­di­en für Post­Docs

Mit den Kurzstipendien für PostDocs wird die Durchführung eines selbstgewählten Forschungsvorhabens im Ausland unterstützt. Damit ist es möglich einen wichtigen Qualifizierungsschritt für die spätere Berufslaufbahn in Wissenschaft, Wirtschaft oder im Kulturbereich zu erlangen.
Gefördert werden Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von 3-6 Monaten.

PRI­ME

Mit dem Programm "PRIME-Postdoctoral Researchers International Mobility Experience" wird die internationale Mobilität in der Postdoktorandenphase durch befristete Stellen an deutschen Hochschulen anstelle traditioneller Stipendien gefördert.
Die Förderung umfasst eine 12-monatige Auslandsphase und eine 6-monatige Integrationsphase in Deutschland.

Bi­la­te­ra­ler Wis­sen­schaft­le­r­aus­tausch

Ziel des Programms ist die Verbesserung von internationalen Beziehungen und bilateraler Forschungszusammenarbeit deutscher und ausländischer Hochschulen.
Grundlage des Austauschs sind Kulturaustauschprogramme zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Partnerländern sowie bilaterale Vereinbarungen mit ausländischen Partnerorganisationen.

PPP

Die des "Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs (mit verschiedenen Ländern)" (PPP) ist die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen.

Weitere Stipendienprogramme - darunter auch eine Reihe fachspezifischer Programme, können in der Stipendiendatenbank des DAAD recherchiert werden.

Hin­weis

Einige Anträge benötigen eine rechtsverbindliche Unterschrift. Nehmen Sie bitte rechtzeitig, also mindestens 10 Werktage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Abstimmungs- und Klärungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.

Der Ser­vice des For­schungs­re­fe­rats

Unser Service rund um Ihren Antrag umfasst:

  • Beratung zur passfähigkeit des Vorhabens zur gewählten Förderlinie
  • Einholen der rechtsverbindlichen Unterschrift (sofern nötig)
  • Feedback zum Aufbau und Überzeugungskraft Ihres Antrags aus nicht-fachlicher Perspektive
  • Feedback im Hinblick auf Passfähigkeit und Konsistenz mit den Vorgaben des Fördermittelgebers
  • Beratung bei der Finanzierungsplanung
  • Beratung bei Querschnittsthemen

An­sprech­part­ner*in­nen

Jut­ta Dep­pe

Beantwortet Ihre Fragen während der Antragstellung zu:

Anträgen in den oben genannten Förderlinien.

Dr. Ka­tha­ri­na Kö­nig

Beantwortet Ihre Fragen während der Antragstellung zu:

Anträgen in den oben genannten Förderlinien.

Dritt­mit­tel­ver­wal­tung

Bei Fragen rund um bereits bewilligte Drittmittel wenden Sie sich an die Ansprechpartner*innen der Drittmittelverwaltung (Sachgebiet 2.3).