Promotionsstipendien der Universität Paderborn
Das Präsidium vergibt jährlich Promotions- und Promotionsabschlussstipendien an exzellente Nachwuchswissenschaftler*innen an der Universität Paderborn. Das Stipendium beträgt 2.000 € im Monat, zzgl. Kinderzulage. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Ausschreibung erfolgt jährlich im Dezember, der Bewerbungsschluss ist im darauffolgenden Jahr im Februar. Bitte entnehmen Sie die konkreten Termine der aktuellen Ausschreibung (siehe unten).
Bewerbungsvoraussetzungen für ein Abschlussstipendium
(Förderdauer: bis zu 12 Monate)
- Ein Abschlussstipendium kann gewährt werden, wenn die Promotion in wesentlichen Teilen fertig gestellt und ein überdurchschnittliches Ergebnis der Promotion zu erwarten ist.
- Stipendiat*innen, die bereits ein Voll- oder Genderstipendium der Universität Paderborn erhalten haben, können kein Abschlussstipendium beantragen.
- Ein Abschlussstipendium kann sich in der Regel unmittelbar an eine Beschäftigung anschließen. Insbesondere Zeiten der Mutterschutzfrist (§ 6 I MutterschutzG), einer Kinderbetreuung sowie Wehrdienstzeiten und Zeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes bleiben unberührt.
- Anträge auf Abschlussstipendien müssen einen Arbeitsplan, überprüfbare Angaben über den
Stand des wissenschaftlichen Vorhabens sowie ein inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm
enthalten.
Bewerbungsvoraussetzungen für ein Vollstipendium
(Förderdauer: 36 Monate)
- Ein Vollstipendium kann erhalten, wer Studien- und Prüfungsleistungen nachweist, die insgesamt
weit über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und wer sich auf die Promotion vorbereitet. - Der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der Förderung soll in der Regel nicht mehr
als 15 Monate betragen (Ausnahmen sind ausführlich zu begründen). - Bei Anträgen auf Vollstipendien sind die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen und die Vorar-
beiten für das Vorhaben zu erläutern und ein inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm vorzule-
gen. Die ersten zwei Jahre der Förderung dienen zur Umsetzung der Forschungsarbeit, das dritte
Jahr zur Verschriftlichung der Promotion.
Bewerbungsvoraussetzungen für ein Promotionsstipendium im Bereich der Genderforschung
(Förderdauer: 36 Monate)
- Ein Promotionsstipendium im Bereich der Genderforschung kann erhalten, wer Studien- und Prüfungsleistungen nachweist, die insgesamt weit über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und wer sich auf die Promotion vorbereitet.
- Das wissenschaftliche Vorhaben sollte einen wichtigen Beitrag zur Forschung im Bereich der Genderforschung erwarten lassen.
- Der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der Förderung soll in der Regel nicht mehr als 15 Monate betragen (Ausnahmen sind ausführlich zu begründen).
- Bei den Anträgen auf ein Promotionsstipendium sind die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen und die Vorarbeiten für das Vorhaben zu erläutern und ein inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm vorzulegen. Die ersten zwei Jahre der Förderung dienen zur Umsetzung der Forschungsarbeit, das dritte Jahr zur Verschriftlichung der Promotion.
Überblick Bewerbungsunterlagen
Folgende Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich von Nachwuchswissenschaftler*innen selbst digital einzureichen (eine PDF-Gesamtdatei):
- Motivationsschreiben (gemäß Vorlage auf der FK-Webseite, Umfang max. 1 Seite) Vorgegebene Formatierung: Schrift Arial 11 Punkt, Zeilenabstand 1,2
- Beschreibung des Promotionsvorhabens: a.) Forschungsexposé unter Angabe des Arbeitstitels (Umfang max. 2 Seiten) sowie b.) Zeitplan und c.) Literaturangaben
- Vorgegebene Formatierung: Schrift Arial 11 Punkt, Zeilenabstand 1,2
- Tabellarischer Lebenslauf
- Befürwortendes Votum der betreuenden Person
- Stellungnahme der betreuenden Person zur geplanten institutionellen Anbindung des*der Stipendiat*in und Zusage zur Nutzung der Infrastruktur
- Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des*der Antragsteller*in
- Nachweis über die erfolgten Bildungsabschlüsse in Form von Kopien der Abschlusszeugnisse und Urkunden (HZB, BSc., MSc.), inkl. Notenübersetzung falls erforderlich
- Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (original unterzeichnet durch Antragsteller*in)
Informationen zur Einreichung der Bewerbung
Von Doppelbewerbungen auf das Vollstipendium und Promotionsstipendium im Bereich der Genderforschung ist abzusehen. Die Bewerbung kann sowohl in deutscher als auch englischer Sprache erfolgen.
Verspätet eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerbungen bei denen der Masterabschluss erst nach der Endauswahl-Sitzung erfolgen wird, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen sind mit Adressierung an die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, über das Dekanat der jeweiligen Fakultäten der Hochschule, einzureichen. Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form vor (eine PDF-Gesamtdatei). Die Bewerbungsunterlagen werden anschließend von dem jeweiligen Dekanat an die Geschäftsstelle der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs weitergeleitet.
Bewerbungen können nur innerhalb der Bewerbungsfristen zu den aktuellen Ausschreibungsrunden eingereicht werden.
Aktuelle Ausschreibungsdokumente 2026
Voll- und Abschlussstipendien
Genderstipendium
Die nächsten Ausschreibungen werden im Dezember 2025 erfolgen.
Ansprechpartnerin
Geschäftsstelle Kommission für Forschung und akademische Karrierewege
Büro: B2.336
Telefon: +49 5251 60-5216
E-Mail: katharina.patz@zv.uni-paderborn.de