Informationen für internationale Forschende und Mitarbeitende

Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Aufenthalts in Paderborn nützlich sein könnten. Selbstverständlich helfen Ihnen die Welcome Services jederzeit gerne weiter und beraten Sie persönlich. Treten Sie zu einer Terminvergabe bitte per E-Mail oder Telefon mit uns in Kontakt.

Wir stellen Ihnen auf Anfrage Checklisten zu den Themen Vorbeitungen, Wohnraumsuche, Schritte nach der Ankunft sowie vor der Abreise zur Verfügung, die Ihnen eine Orientierung bei der Organisation Ihres Aufenthalts bieten können.

Sie sind an der Universität Paderborn beschäftigt und haben einen Arbeitsvertrag? In Fragen zu Dokumenten und Verträgen hilft Ihnen gerne das Personaldezernat weiter. 

The­men und In­for­ma­ti­o­nen

Ob Sie ein Visum beantragen müssen, hängt von Ihrem Herkunftsland sowie von der Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab. Die Einreise- und Visabestimmungen für Deutschland können sich ändern. Bitte prüfen Sie alle Angaben zu den jeweiligen Visa vor der Einreise auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Bitte beachten Sie: Diese Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Sie können nicht die Auskunft von Fachleuten ersetzen, sondern geben nur einen ersten Überblick über das Thema. Bitte lassen Sie sich ggf. bei der zuständigen Auslandsvertretung beraten.

 

Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz

Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der EU, aus Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen generell kein Visum. Für längere Aufenthalte über drei Monate und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit müssen Sie sich jedoch beim Einwohnermeldeamt anmelden. Ggf. kann von der Ausländerbehörde ein Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung eingefordert werden. Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU, müssen aber eine spezielle, rein deklaratorische Aufenthaltserlaubnis-Schweiz beantragen.

Staatsangehörige aus Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den USA

Staatsangehörige dieser Staaten benötigen kein Visum für die Einreise. Für längere Aufenthalte über drei Monate müssen Sie jedoch nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

In einigen Fällen kann es dennoch sinnvoll sein, ein Visum vor Einreise zu beantragen. Forschungspreisträger*innen der Humboldt-Stiftung dürfen ihre wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland beispielsweise erst aufnehmen, wenn die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Dies kann einige Wochen in Anspruch in nehmen. Falls Sie ein Stipendium erhalten, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrem Stipendiengeber, welche Regelungen für Sie gelten.

Staatsangehörige aller anderen Staaten

A) Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten

Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr dauern wird, genügt in der Regel ein Schengen-Visum für die Einreise (C-Visum). Bitte beachten Sie, dass das Schengen-Visum nicht über einen dreimonatigen Aufenthalt verlängert werden oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden kann. Nach drei Monaten müssen Sie in Ihr Herkunftsland zurückreisen.

Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland die Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen finanzieren können. Darüber hinaus benötigen Sie eine für die gesamte Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro. Achten Sie darauf, im Antrag für das Schengen-Visum als Aufenthaltszweck „wissenschaftliche Tätigkeit“ oder „Forschung“ anzugeben. Das Schengen-Visum berechtigt zum freien Reiseverkehr und zum Aufenthalt in allen Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind.

B) Aufenthalte über drei Monate

Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland (D-Visum) beantragen.  Dies gilt auch, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten. Bitte reisen Sie nicht mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum der Kategorie C) nach Deutschland ein, wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben. Mit einem nationalen Visum der Kategorie „D“ können Sie sich außerdem bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei bewegen. Das nationale Visum wird i.d.R. für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Nach der Einreise müssen Sie auf Grundlage des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

In der Regel sind für einen Antrag eines D-Visums folgende Unterlagen notwendig:

  • Reisepass (dieser sollte noch mindestens drei Monate über das Ende Ihrer geplanten Aufenthaltsdauer gültig sein)
  • Nachweis über die beabsichtigte Tätigkeit an der Universität Paderborn (Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Personaldezernat in Verbindung).
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
  • Ausreichende Krankenversicherung
  • Angaben zur geplanten Unterkunft in Deutschland
  • Für Familienmitglieder: Heirats- und Geburtsurkunden
  • Antragsformular

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei der jeweiligen Auslandsvertretung, welche Unterlagen Sie für Ihren Visumsantrag benötigen, da die Dokumente je nach Antragsland unterschiedlich sein können.
Hinweis: Die Einreise- und Visabestimmungen für Deutschland können sich ändern. Bitte prüfen Sie alle Angaben zu den jeweiligen Visa vor der Einreise auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Quellen: Auswärtiges AmtEuraxess GermanyWebseite der Ausländerabteilung der Stadt Paderborn

Da es einige Zeit dauern kann, bis Sie eine geeignete Wohnung in Paderborn finden, ist es empfehlenswert, sich möglichst früh um die Unterkunft für sich (und ggf. Ihre Familie) zu kümmern. Gerne lassen die Welcome Services Ihnen auf Anfrage eine kommentierte Liste zukommen, die einen ersten Überblick über Wohnmöglichkeiten gibt. Sollten Sie Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft (z. B. bei der Kommunikation mit Vermieter*innen) benötigen, unterstützen wir Sie gerne auch persönlich. 

 

Kurzfristiges Wohnen

 

Wenn Sie für die ersten Nächte eine Übernachtungsmöglichkeit suchen oder nur für eine kurze Zeit nach Paderborn kommen, bieten sich Hotels, Hostels oder die Jugendherberge an. Eine Übersicht der Hotels und Ferienwohnungen in Paderborn finden Sie auf der Website der Stadt Paderborn.

Wenn Sie nur für wenige Wochen eine Unterkunft suchen, gibt es in Paderborn mehrere Gästehäuser mit Zimmern in verschiedenen Größen und Preisklassen. Eine kommentierte Liste kann bei den Welcome Services angefragt werden.

Gästehaus Apartments

Gastwissenschaftler*innen (ohne Arbeitsvertrag) der Universität Paderborn haben die Möglichkeit, über ihre gastgebende Fakultät eine Wohnung im Jenny-Aloni-Haus zu mieten, wenn zum gewünschten Zeitpunkt noch eine Wohnung frei ist. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Campus und umfasst insgesamt acht Apartments. Da das Gästehaus oft ausgebucht ist, sollte schon sehr frühzeitig eine Reservierung vorgenommen werden.

Das Gästehaus wird vom International Office betreut.

Bitte beachten Sie: Eine Reservierung kann nur durch eine Fakultät der Universität Paderborn vorgenommen werden. Reservierungsanfragen für Studierende, Praktikant*innen, Mitarbeiter*innen oder Privatgäste können nicht entgegengenommen werden. Die Apartments des Gästehauses werden  monatsweise vermietet, das Buchen von einzelnen Tagen oder Wochen ist nicht möglich.

 

Langfristiges Wohnen

 

Wenn Sie für einen längeren Aufenthalt nach Paderborn kommen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, in Paderborn und Umgebung eine Wohnung zu suchen.

  • Immobilienportale (z. B. Immowelt, ImmobilienScout24)
  • Anzeigenportale (z. B. Kleinanzeigen, WG-Gesucht, soziale Medien)
  • Tageszeitungen und schwarze Bretter der Universität

Leider finden sich im Internet auch gelegentlich gefälschte Wohnungsanzeigen. Bitte leisten Sie keine Vorauszahlungen, ohne vorher einen Vertrag unterzeichnet zu haben! Tipps, wie Sie gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen und was Sie tun können, wenn Sie Opfer von Immobilienbetrug geworden sind, finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

Um in Deutschland leben zu können, benötigen sowohl Sie als auch Familienmitglieder, die Sie möglicherweise begleiten, eine Krankenversicherung.

Es gibt sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen in Deutschland. Ob für Sie eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung in Frage kommt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

 

Gesetzliche Krankenversicherungen

Für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt ein einheitlicher Beitragssatz von zurzeit 14,6% des Bruttogehalts (Stand: Juli 2024). Unter Umständen dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Die Krankenversicherungsbeiträge (inklusive möglicher Zusatzbeiträge) werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitgehend festgelegt. Unterschiede gibt es zum Beispiel bei Zusatzbeiträgen, Zusatzleistungen und beim Kundenservice.

Gesetzliche Krankenkassen verrechnen anfallende Kosten direkt mit der Ärztin oder dem Arzt oder mit dem Krankenhaus. Sie müssen dazu lediglich vor der Behandlung Ihre Versichertenkarte vorlegen.

Wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder Sie nach Deutschland begleiten und dann ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben, können diese unter bestimmten Umständen mit Ihnen zusammen versichert werden (Familienversicherung).

Eine Übersicht über gesetzliche Krankenkassen finden Sie hier.

Private Krankenversicherungen

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist der Zugang zur privaten Krankenversicherung beschränkt und abhängig vom Jahreseinkommen. Wer über der jährlich wechselnden Jahreseinkommensgrenze (Stand 2024: 69.300 Euro) liegt, kann sich privat oder gesetzlich versichern. Falls Ihr Gehalt über der Jahreseinkommensgrenze liegt und Sie eine private Krankenversicherung bevorzugen, ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld ausführlich zu informieren, da ein Wechsel von einer privaten zurück zu einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne Weiteres möglich ist.

Damit Ihre Krankenversicherung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis anerkannt wird, muss sie einen gleichwertigen Schutz bieten, wie eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ("Private substitutive Krankenvollversicherung"). Bitte prüfen Sie deshalb immer genau, welche Leistungen die jeweilige Krankenversicherung deckt. Da viele Versicherungsunternehmen eine Reihe unterschiedlicher Tarife anbieten, sollten Sie beim Abschluss außerdem darauf achten, dass Sie den passenden Tarif für Ihren Aufenthalt gewählt haben. Einige Tarife haben zum Beispiel eine maximale Versicherungsdauer, sind nicht verlängerbar oder können nur vor oder kurz nach der Einreise abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie, dass bei neu abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen i.d.R. für bereits diagnostizierte Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz besteht und es oft Wartezeiten für Schwangerschaftsbehandlungen gibt.

Eine umfangreiche Übersicht über private Krankenversicherungen finden Sie hier.

 

Hinweise für EU-Bürger*innen:

Wenn Sie während eines kurzfristigen Aufenthalts (z.B. Besuch einer Tagung) im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, gilt Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und Sie können sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Wenn Sie sich für einen längeren Aufenthalt, zum Beispiel für eine Gastprofessur oder einen Forschungsaufenthalt, in Deutschland befinden und in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, stellt die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 aus. Damit können Sie sich und ihre Familienangehörigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Webseite stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen. Gerne stellen wir bei Bedarf einen Kontakt her. 

Haben Sie Fragen zum Leben in Paderborn und dem Arbeiten an unserer Universität? Wir beraten Sie gerne individuell. Neben persönlichen Terminen im Büro der Welcome Services bieten wir selbstverständlich auch Online-Beratungen (z. B. per Zoom) an. Kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung gerne einfach per E-Mail

Als familienfreundliche Hochschule unterstützt Sie die Universität Paderborn bei der Planung und Organisation Ihres Aufenthalts mit Ihrer Familie in Paderborn. Erste Anlaufstelle an der Universität Paderborn bei Fragen rund um Kinderbetreuung und (finanzielle) Unterstützungsmöglichkeiten ist das FamilienServiceBüro.

 

Visum/Aufenthaltstitel für Familienangehörige

Je nach Staatsangehörigkeit benötigt auch Ihre Familie ein Visum für die Einreise. Auf der Seite des Auswärtigen Amts finden Sie eine Übersicht über die Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht.

Falls Sie bzw. Ihre Familienmitglieder ein Visum benötigen, empfiehlt es sich, die Anträge für Sie und Familienangehörige gleichzeitig zu stellen. Dies gilt i.d.R. auch, wenn Ihre Familie erst später einreisen möchte, da die Bearbeitung des Antrags mehrere Wochen dauern kann. Am besten vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin und erkundigen sich, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Bitte beachten Sie: Diese Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Sie können nicht die Auskunft von Fachleuten ersetzen, sondern geben nur einen ersten Überblick über das Thema. Bitte lassen Sie sich ggf. bei der zuständigen Auslandsvertretung beraten.

 

Familienangehörige von EU- und EWR-Staatsangehörigen

Wenn Sie Staatsangehörige*r der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums und Arbeitnehmer*in in Deutschland sind, benötigen Ihre Familienangehörigen, die selbst Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staats sind, weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt. Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Pass oder Personalausweis notwendig. Nach ihrer Einreise müssen Ihre Familienglieder sich ebenfalls beim Einwohnermeldeamt der Stadt anmelden.

Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie müssen jedoch eine spezielle (rein deklaratorische) Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Eine Ausnahme betrifft Familienangehörige von EU- und EWR-Bürger*innen, die selbst weder Unions-, EWR-Bürger*innen oder Schweizer*innen sind: Ob ein Visum für die Einreise erforderlich ist oder nicht, richtet sich nach den Bestimmungen, die für Personen mit der jeweiligen Nationalität gelten. Eine Ausnahme gilt, wenn sie einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates der EU oder des EWR besitzen.

Da es einige weitere Ausnahmen bzw. Regulierungen gibt, beispielsweise für Familienangehörige von Studierenden, informieren Sie sich bitte vorher bei den zuständigen Behörden, welche Regeln für Sie gelten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Familienangehörige von Staatsagenhörigen eines Drittstaats/Nicht-EU-Mitglieds

Ehegatten und minderjährige, ledige Kinder eines internationalen Wissenschaftlers bzw. einer internationalen Wissenschaftlerin können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten.

Voraussetzungen:

  • Sie (bzw. die Person, zu der der Nachzug erfolgen soll) müssen einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen
  • Es muss ausreichender Wohnraum für die Familie zur Verfügung stehen
  • Dies müssen Sie durch einen Mietvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl und der Höhe der monatlichen Kosten nachweisen.
  • Der Lebensunterhalt der Familie muss gesichert sein
  • Sie müssen Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung, aus der Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses hervorgehen, sowie einen Arbeitsvertrag vorlegen.

Wenn die Person, zu der der Nachzug erfolgen soll, einen Aufenthaltstitel für Forschende (§20) hat oder Inhaber*in einer Blauen Karte EU (§19a) ist müssen die Familienmitglieder keine Deutschkenntnisse nachweisen.

Nähere Auskünfte erteilt die deutsche Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde.

Der Aufenthaltstitel für Familienangehörige berechtigt i.d.R. auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Detaillierte Informationen zum Familiennachzug finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

und auf der Website der Stadt Paderborn:

Herzlich Willkommen in Paderborn! Nach Ihrer Ankunft müssen einige bürokratische Angelegenheiten erledigt werden. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Schritte.

 

Auf dem Campus

In Ihren ersten Tagen an der Universität Paderborn gibt es einige Dinge zu erledigen. Eine ausführliche Checkliste zur Einarbeitung für neue Mitarbeitende an der UPB finden Sie hier.

 

Bankkonto

Wenn Sie länger in Deutschland bleiben und regelmäßig Gehalt oder ein Stipendium beziehen und Miete, Strom und andere Rechnungen bezahlen müssen, ist es sinnvoll, ein Girokonto bei einer deutschen Bank zu eröffnen.

Dafür benötigen Sie

  • Ihren Pass oder Personalausweis
  • die Meldebescheinigung des Einwohneramts (diese erhalten Sie, nachdem Sie sich bei der Stadt angemeldet haben)
  • Einige Banken benötigen außerdem die Aufenthaltserlaubnis, einen Beleg über regelmäßiges Einkommen oder eine Bestätigung über die Dauer Ihres Aufenthalts

Da die Kontoführungsgebühren variieren, ist es empfehlenswert, die Preise der verschiedenen Geldinstitute miteinander zu vergleichen.

Mit der Eröffnung Ihres Kontos erhalten Sie eine sogenannte EC-Karte, mit der Sie an Geldautomaten Ihrer Bank kostenlos Geld abheben können. Wenn Sie an einem Geldautomaten einer anderen Bank Geld abheben möchten, werden teilweise Gebühren dafür erhoben.

Neben Bargeld akzeptieren die meisten Geschäfte, Restaurants und Firmen EC-Karten und Kreditkarten. Kleinere Beträge, zum Beispiel in Cafés, werden meist in bar bezahlt.

Detailliertere Informationen finden Sie hier.

 

Rundfunkbeitrag

In Deutschland gibt es unabhängiges Radio, Fern­sehen und Onlineangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sie berichten frei von wirtschaft­lichen und politischen Einflüssen. Wer in Deutschland lebt und in einer Wohnung gemeldet ist, ist gesetzlich verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender zu bezahlen. Momentan betragen die Kosten 18,36 Euro monatlich (Stand Juli 2024).

Wenn Sie nur für kurze Zeit in Deutschland sind und aus diesem Grund eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht notwendig ist (wenn Sie beispielsweise in einem Hotel wohnen), müssen Sie den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen. Auch Bewohner des Jenny-Aloni-Hauses müssen den Rundfunkbeitrag nicht zusätzlich bezahlen, da er schon in der Miete enthalten ist.

Wenn Sie für längere Zeit in Deutschland bleiben und Ihren Wohnsitz beim Anwohnermeldeamt angemeldet haben, erhalten Sie normalerweise automatisch die Aufforderung zur Zahlung der Gebühren per Post. Falls Sie diesen Brief nicht erhalten, ist es empfehlenswert, sich selbst online anzumelden, da sonst ggf. hohe Nachzahlungen gezahlt werden müssen.

Der Betrag muss pro Wohnung bezahlt werden. Das heißt, wenn Sie mit mehreren Personen in einer Wohnung leben, muss der Rundfunkbeitrag nur einmal gezahlt werden.

Detaillierte Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie hier.

Da das Visum nur zur Einreise und zu kurzfristigen Aufenthalten berechtigt, benötigen Sie bei Aufenthalten, die länger als 90 Tage dauern, eine Aufenthaltserlaubnis. Dementsprechend müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums beim lokalen Ausländerbüro eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Karte erteilt. Hierfür ist die Ausländerbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Hauptwohnsitz nehmen wollen bzw. schon haben.
Auch Staatsangehörige aus Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den USA, die ohne Visum eingereist sind und einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, jedoch erst, nachdem Sie sich beim Einwohnermeldeamt registriert haben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Paderborn.

Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige von EU/EWR-Staaten: Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, sondern melden ihren Wohnsitz einfach innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Stadt an.

Zur Info: Die Zuständigkeit der Mitarbeiter*innen der Ausländerabteilung der Stadt Paderborn richtet sich jeweils nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Antragsteller*innen.

Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Webseite stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Sie können nicht die Auskunft von Fachleuten ersetzen, sondern geben nur einen ersten Überblick über das Thema. Bitte lassen Sie sich bei der Auslandsvertretung oder beim lokalen Ausländerbüro beraten.

In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die eine Wohnung beziehen. Innerhalb von zwei Wochen nach Einreise oder Umzug müssen Sie sich und alle miteingereisten Familienmitglieder im Einwohneramt (Bürgerbüro) Ihres Wohnbezirks anmelden.

Vorsprachen bei der Stadt Paderborn sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.

Eine Hilfestellung zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier (in englischer Sprache).

Weitere Informationen und die Öffnungszeiten des Einwohneramts der Stadt Paderborn finden Sie hier.

Auf der ganzen Welt sind Wissenschaftler*innen akuten Bedrohungslagen ausgesetzt, sodass sie ihre Forschung in ihrem Heimatland nicht weiterführen können und gezwungen sind, ins Ausland zu flüchten.

Das Angebot der Welcome Services richtet sich an alle internationalen Forschenden und Mitarbeitenden der UPB. Für gefährdete Forschende und interessierte Gastgeber*innen gefährdeter Forschender bietet unser Team eine umfangreiche Unterstützung an. Die Welcome Services engagieren sich außerdem im weltweit agierenden Scholars at Risk-Netzwerk und sind zuständig für Förderprogramme wie die Philipp Schwartz-Initiative für gefährdete Wissenschaftler*innen. Informationen erhalten Sie gerne per E-Mail unter: welcome@upb.de 

Hinweis: Geflüchtete Studierende werden vom International Office betreut und beraten. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite.        

Fra­gen oder An­re­gun­gen?

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Aminah Schneider

Stabsstelle International Relations

Welcome Services für internationale Forschende und Mitarbeitende (Elternzeitvertretung)

E-Mail schreiben +49 5251 60-4740