Studienräte im Hochschuldienst (StRHD)
Studienräte im Hochschuldienst (StRHD) wechseln in der Regel aus dem Schuldienst an die Uni. Sie sind beliebt, die Didaktik eines Faches mit zu vertreten. Im Rahmen des Ausschreibungsprofils wird meistens erwartet, dass sie neben einem abgeschlossenen Studium und beiden Staatsexamina für das Lehramt eine überdurchschnittliche Promotion, sowie entsprechende (mehrjährige) Lehrerfahrung vorweisen können.
StRHD begründen bei dem Wechsel ihres Beamtenverhältnisses eine neue Beschäftigung, die u.U. eine erneute Probezeit erfordert.