Akademische Räte (AR/AOR/ADir)
Akademische Räte (AR), Oberräte (AOR) und Direktoren (ADir) in der Besoldungsordnung A sind zu 9 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) bzw. zu 5 LVS verpflichtet, wenn ihnen Dienstaufgaben von mindestens ¾ ohne Lehrverpflichtung obliegen. AR bis ADir der Besoldungsordnung A sind in der Regel einem Lehrstuhl zugeordnet und Weisungsempfänger.
AR, AOR und ADir in der Besoldungsordnung H sind eine „aussterbende Spezies“ mit 5 bis 13 LVS je nach Einweisungsverfügung. Neben den monatlichen Bezügen erhalten sie pro Semester eine Lehrvergütung, die nicht rentenwirksam ist. AR bis ADir der Besoldungsordnung H haben keinen unmittelbaren Vorgesetzten.