NR­We­ge ins Stu­di­um

Seit Anfang 2017 engagiert sich die Universität Paderborn im Programm "NRWege ins Studium". Zum einen wird die Teilnahme von Studieninteressierten mit und ohne Fluchthintergrund an studienvorbereitenden DSH-Kursen der Universität gefördert, zum anderen werden Stipendien für Fachstudierende vergeben. Weiterhin ermöglicht "NRWege ins Studium" die Stärkung der Beratungsstruktur für Geflüchtete und die Koordination von Flüchtlingsangelegenheiten in der Hochschule sowie die Vernetzung in der Region. Finanziert wird das Programm "NRWege ins Studium" aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kos­ten­freie Deutsch­kur­se für Ge­flüch­te­te

Sie haben:

- ein Aufenthaltsdokument, das Ihren Fluchthintergrund dokumentiert

- die Berechtigung in Paderborn oder Umgebung zu wohnen

- eine Zugangsberechtigung zu deutschen Universitäten

Ihre Zugangsberechtigung wird nach Bewerbungseingang vom International Office geprüft. Für eine erste Orientierung, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, kann das Informationsportal Anabin der Kultusministerkonferenz konsultiert werden.
 

Bitte reichen Sie einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung sowie Kopien Ihrer Zeugnisse und amtliche Übersetzungen ein, sofern die Originale nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen. Detaillierte Informationen zur Bewerbung sind auf unserer entsprechenden Webseite abrufbar. Bewerbungsfrist ist jeweils sechs Wochen vor Quartalsbeginn. Ihre Bewerbung kann während unserer Sprechzeiten persönlich abgegeben oder per Post geschickt werden. Da Sie von uns per Post benachrichtigt werden, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Adresse stets aktuell ist.

WICHTIG: Bitte fügen Sie der Bewerbung auch eine Kopie Ihres Aufenthaltsdokuments bei.

Informieren Sie sich auch über unsere weiteren Angebote und Aktivitäten für Geflüchtete!

Damit Sie sich erstmalig auf eine Förderung der DSH-Kurse über das NRWege-Programm bewerben können, müssen Sie sich nach der Zulassung auch erfolgreich eingeschrieben haben. Ohne Einschreibung kann keine Bewerbung auf Förderung erfolgen. Informationen zur Einschreibungen finden Sie unter folgendem Link.

Für die Förderung der DSH-Kurse (erst ab Sprachniveau B1 möglich) muss für jedes Quartal eine offizielle Bewerbung eingereicht werden.

Die Förderung umfasst ausschließlich die Teilnahme an den Kursen, nicht aber die Semestergebühr.

Die Bewerbung muss folgende Anlage enthalten:

  • Antrag und Motivationsschreiben für das jeweilige Quartal 
  • offizieller Fluchtnachweis (Kopie des Ausweises Vorder- und Rückseite)*
  • Bereitschaft, im Rahmen der Förderung die notwendigen eigenen Daten der Hochschule zur Verfügung zu stellen und Bereitschaft zur Teilnahme an Umfragen/Studien


Erst nach einer positiven Beurteilung ihrer Bewerbung erhalten Sie das Formular für einen Platz im NRWege Förderprogramm. Im Falle einer Ablehnung, können Sie trotzdem in einem kostenpflichtigen Kurs beginnen, wenn Sie dies möchten. Es besteht die Möglichkeit, sich für das nächste Quartal erneut zu bewerben. 

Den Antrag inklusive dem Motivationsschreiben schicken Sie bitte zusammen mit dem Fluchtnachweis (s. oben) per Mail an die Flüchtlingskoordination unter: io-refugees@zv.uni-paderborn.de

Bewerbungsfrist ist jeweils vier Wochen vor Quartalsbeginn. Eine Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt bis zum 20. vor Quartalsbeginn. 

WICHTIG: Bei Antragstellung auf NRWege Förderung - Zahlung der Kursgebühren erst bei Absage leisten!

Eine Unterbrechung des laufenden Quartals ist mit dem Erhalt der NRWege-Förderung nicht möglich!

 

*zum förderfähigen Personenkreis zählen studierwillige und -fähige Personen mit Fluchterfahrung:

  • Asylberechtigte, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, für die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (§ 22, § 23 Abs. 1, 2 und 4, § 23a, § 25 Abs. 1-5 (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG haben.
  • Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgeführten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. § 60 a Abs. 2 AufenthG)
  • Nicht förderfähig sind: 
  • Personen im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG), wenn noch keine erste Entscheidung vorliegt
  • Personen, bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen mit einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung
  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis
  • Personen, deren Einreise länger als fünf Jahre zurück liegt, bevor eine Erstförderung durch NRWege ins Studium oder das Bundesprogramm Integra stattgefunden hat (Ausnahme: einmalige Verlängerung um zwei Jahre bei eigener Krankheit oder Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung) 

Sti­pen­di­en für Fach­stu­die­ren­de

Studierende mit Fluchterfahrung, die in einem Bachelor- oder Master-Studiengang eingeschrieben sind, können sich auf ein Stipendium bewerben, wenn

- die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde

- eine Erstentscheidung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorliegt oder

- sie zum vorübergehenden Schutz oder aus humanitären Gründen aufgenommen worden sind oder

- die Person aus dem Ausland aufgenommen wurde und keine vollziehbare Ausreisepflicht besteht

- die Person noch keine Niederlassungserlaubnis besitzt

- die Einreise nicht länger als fünf Jahre zurück liegt, bevor eine Erstförderung durch NRWege ins Studium oder das Bundesprogramm Integra erfolgt ist (Ausnahmen: eigene Krankheit, Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung) 

 

Nicht förderfähig sind: 

  • Personen im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG), wenn noch keine erste Entscheidung vorliegt
  • Personen, bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen mit einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung
  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder deutschen Staatsangehörigkeit

- Reguläre Immatrikulation an der Universität Paderborn 

- Antrag und Motivationsschreiben, in dem das Studieninteresse in Anknüpfung an den bisherigen Bildungsweg und die Unterstützungsnotwendigkeit dargelegt wird

- Es muss zu erwarten sein, dass das angestrebte Studium erfolgreich absolviert werden kann

- Nachweis, dass BAföG beantragt wurde und der Antrag abgelehnt/noch nicht bewilligt wurde. Mit Bewilligung von BAföG erlischt der Anspruch auf ein Vollstipendium

- Selbstauskunftsbogen zum Einkommen

- Schriftlich erklärte Bereitschaft der Bewerber*in, im Rahmen der Förderung die notwendigen eigenen Daten der Hochschule gemäß Förderlinie E zur Verfügung zu stellen und Bereitschaft zur Teilnahme an weiteren Umfragen bzw. Studien

- Bei einer Einbürgerung oder der Erteilung einer sog. Niederlassungserlaubnis entfällt der Anspruch auf das Stipendium. Es kann kein Folgeantrag gestellt werden

- regelmäßige Anwesenheit

- Verpflichtung, an den Beratungen durch die Hochschule teilzunehmen und zu ehrenamtlichem Engagement

- Bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester oder bei einem Folgeantrag ist ein Nachweis über die Studienergebnisse des vergangenen Zeitraums und ein positives Gutachten eines/einer Hochschullehrer*in vorzulegen, welches die persönliche und fachliche Eignung des/der Bewerber*in bestätigt

- Bei einem Folgeantrag muss zusätzlich die Bereitschaft bestehen, sich selbst in das Programm oder in hochschul(nahe) Angebote ehrenamtlich einzubringen

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Fristende per E-Mail an: io-refugees@zv.uni-paderborn.de

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:

- Antrag inklusive dem Motivationsschreiben, in dem der Grund und die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung dargelegt wird

- tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des Voraufenthaltes in Deutschland

- Kopie des Aufenthaltsdokuments (beide Seiten)

- Nachweis über erfolgten BAFöG-Antrag (Bewilligung oder Ablehnung)

- Nachweis über die aktuelle Finanzierung (Selbstauskunftsbogen Einkommen)

- Leistungsübersicht inkl. aktuellem Notendurchschnitt

- Nachweis über ehrenamtliches Engagement (falls vorhanden)

- Bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester oder bei einem Folgeantrag ist zusätzlich ein Nachweis über die Studienergebnisse des vergangenen Zeitraums und ein positives Gutachten eines/einer Hochschullehrer*in vorzulegen, welches die persönliche und fachliche Eignung des/der Bewerber*in bestätigt (Gutachten nicht älter als 3 Monate). In diesem Fall auch die erklärte Bereitschaft, sich selbst in das Programm oder in hochschul(nahe) Angebote ehrenamtlich einzubringen.

 

Sie bekommen von uns eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung und werden bis spätestens vier Wochen nach Bewerbungsfrist von uns über die Entscheidung Ihres Antrages informiert.